Regione: Sassonia
Ambiente

Baumloses Sachsen? Nein, danke!

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuß des Landtags
1.077 Supporto

La petizione è stata respinta

1.077 Supporto

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

20/05/2015, 17:00

Die Petition ist an den Sächsischen Landtag weitergegeben worden und am 27. April 2015 abschlägig beschieden worden.
Dem Landtag lägen keine belastbaren Daten vor, die es erforderlich erscheinen lassen, im Sinne des Petenten eine Gesätzesänderung - mithin die Rücknahme des "Baum-ab-Gesetzes" oder den Erlass einer neuen Baumschutzsatzung - anzugehen.
Dem BUND Sachsen lässt dieser Ausgang der Petition natürlich keine Ruhe und er wird nun auf anderen Wegen versuchen, eine Rücknahme oder Novellierung des Baum-ab-Gesetzes zu erreichen.


27/08/2014, 12:34

Liebe Unterzeichner der Petition,
gestern, am 26. August 2014, wurde die Petition mit fast 5.500 Unterzeichnerunterschriften (davon rund 4.500 "analog" in Form von unterschriebenen Unterschriftenlisten) an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags überreicht (Link zur Pressemitteilung):
www.bund-sachsen.de
Wir erwarten jetzt die Eingangsbestätigung und die weitere Bearbeitung der Petition, die sich bis zu einem halben Jahr hinziehen kann.
Die Petition wird - so unsere Hoffnung - ein entscheidender Baustein sein, das Baum-ab-Gesetz wieder zurückzunehmen. Nach den Landtagswahlen am kommenden Sonntag erwarten wir eine neue Regierungskonstellation, und die sächsischen Parteien, die sich positiv zur Rücknahme des Baum-ab-Gesetzes ausgesprochen haben, wissen hiermit zumindest fast 5.500 Unterstützer hinter sich (Link zu den BUND Wahlprüfsteinen):
www.bund-sachsen.de/wahlpr%C3%BCfsteine
Wir danke den Unterstützern der Petition und werden auf unserer Website www.bund-sachsen.de über die weiteren Vorgänge rund ums Baum-ab-Gesetz informieren.

Mit verBUNDenen Grüßen
Ihr Team vom BUND Sachsen e.V.


25/08/2014, 21:31

Die Unterschriften der Online-Petition "Baumloses Sachsen? Nein, danke!" werden diese Woche zusammen mit den Unterschriften auf Papier dem Petitionsausschuss des sächsischen Landtags übergeben.


28/07/2014, 15:05

Die Laufzeit wurde verlängert, da die Petition bis zum 24.8. weiterlaufen soll.
Aufgrund der unflexiblen Einstellmöglichkeiten von openpetition ist leider nur einen Verlängerung um 3 Monate möglich, die Petition wird deshalb vorzeitig am 24.8. um 24 Uhr beendet.
Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate


09/05/2014, 15:13

Letzte Zeile Rechtschreibfehler getilgt.
Neue Begründung: Durch das im Jahre 2010 erlassene „Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“, auch „Baum-ab-Gesetz“ genannt, wurde der Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen massiv reduziert. Es steht nunmehr bei einer Vielzahl von Gehölzen und einer Reihe von Baumarten wie Pappeln oder Weiden sowie allen Bäumen mit einem Stammumfang unter einem Meter auf bebauten Grundstücken im Belieben des Eigentümers, diese jederzeit und ohne behördliche Genehmigung zu fällen, ohne dass die Gemeinden noch das Recht hätten, hier durch entsprechende Satzungsregelungen schützend auf den Baumbestand in ihrem Gemeindegebiet einzuwirken. Zugleich wurde der Schutzstatus von Bäumen in bestimmten Lagen, z. B. an Deichen oder in Kleingärten, ganz generell entwertet.
Infolgedessen werden eine Vielzahl von Bäumen gefällt, ohne dass diese Fällungen überhaupt erfasst und entsprechende Ersatzpflanzungen geleistet werden.

Für eine Fällung der weiterhin unter Schutz stehenden Bäume z. B. durch Biotop- und Artenschutz sieht das Baum-ab-Gesetzes zwar weiterhin eine Genehmigungspflicht vor, allerdings in Kombination mit einer beispiellos kurzen Frist von drei Wochen, wobei die zuständigen Behörden nicht einmal befugt sind, für das Genehmigungsverfahren Kosten zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist dürfen auch diese Bäume ohne jede Genehmigung gefällt werden (Genehmigungsfiktion).

Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die Wirkung des Gesetzes auf den Baumbestand in 73 sächsischen Gemeinden und Städten durch eine gezielte Umfrage unter sächsischen Kommunen detailliert nachgefragt und die entsprechenden Antworten ausgewertet:
1. Fast alle Gemeinden gehen davon aus, dass die Zahl der Baumfällungen im Gemeindegebiet angestiegen ist, in einigen Gemeinden sogar erheblich.
2. In den Kommunen herrscht eine große Unsicherheit auf Grund der neuen Gesetzeslage, da die Verwaltungen vielfach nicht mehr in der Lage sind, binnen der Drei-Wochen-Frist eine Genehmigung auszusprechen bzw. eine Fällung zu verweigern. Gleichzeitig gibt es offensichtlich eine hohe Dunkelziffer an gefällten Bäumen, da vielfach überhaupt kein Genehmigungsantrag mehr gestellt wird und die Gemeinden deshalb nur schwer in der Lage sind, den Baumbestand bzw. die Anzahl der Fällungen zu ermitteln.
3. Für die gefällten Bäume werden häufig keine adäquaten Ersatzpflanzungen geleistet – entweder, weil sie auf Grund des beschleunigten Verfahrens gar nicht mehr eingefordert werden können oder weil die Durchführung angeordneter Pflanzungen im Nachgang nicht kontrolliert wird.
4. In den Gemeinden nimmt offenbar die Artenvielfalt unter den Bäumen ab, da eben für bestimmte Baumarten die Fällung vereinfacht wurde. Das hat mehrere, miteinander zusammenhängende Konsequenzen: Es bleiben nicht unbedingt standortgerechte Bäume erhalten bzw. werden nachgepflanzt. Damit reduziert sich gleichzeitig auch die Biodiversität insgesamt, da verschiedene Baumarten auch ein baumspezifisches Arteninventar haben, dem jetzt die Lebensgrundlage entzogen wird.
5. Die Verwaltungen sind mit dem Vollzug des Gesetzes überfordert, da eine beabsichtigte Untersagung einer Fällung innerhalb der extrem kurzen Genehmigungsfrist von drei Wochen (üblich sind bei Genehmigungsfiktionen bisher zumeist drei Monate) rechtssicher nicht geleistet werden kann.
6. Die Gemeinden sind mit einem gestiegenen Beratungsbedarf der Bürger zusätzlich gefordert, da der Inhalt des Gesetzes wenig klar und deshalb stark interpretationsbedürftig ist und dem Bürger die botanischen Kenntnisse fehlen, um Baumarten korrekt einordnen zu können. Die bisher für den Bürger eindeutige, allgemein bekannte und deshalb mit einem hohen Befolgungsgrad ausgestattete Regelung, dass „Bäume nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen“, ist verloren gegangen.

Insgesamt ist die Umfrage des BUND Sachsen alarmierend, da sie eindeutig aufzeigt, dass in hohem Tempo die Baumbestände und deren Artenvielfalt in den Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen abnehmen. Das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts hat deshalb die befürchtete Wirkung als Baum-ab-Gesetz. bereits jetzt in erheblichem Umfang entfaltet..Dabei sind grüne Städte heute wichtiger denn je, nicht zuletzt unter dem Vorzeichen des weltweiten Klimawandels: Durch ihre Verdunstung und Beschattung sorgen Bäume dafür, dass im Hochsommer die Temperaturen in den Städten nicht so sehr steigen. Sie filtern Feinstaub und andere Schadstoffe aus der Luft und binden CO2.

Die Petenten wollen diese Entwicklung stoppen, damit Sachsens Kommunen weiterhin lebenswerte, stadtgrüne Orte mit hoher Aufenthaltsqualität bleiben oder wieder werden. Der wichtigste formale Schritt dahin ist die Abschaffung des Baum-ab-Gesetzes und die Wiedereinführung des § 22 des SächsNatSchG in seiner Fassung vor dem 19. Oktober 2010. Alternativ bitten die Petenten um geeignete sonstige Maßnahmen zum Schutz des Baumbestandes im Freistaat Sachsen, die dem hier unterbreiteten Regelungsvorschlag gleichwertig sind.
Die Petenten


09/05/2014, 15:10

Änderung 1: Im ersten Absatz der Begründung wurde ergänzt "und eine Reihe von Baumarten wie Pappeln oder Weiden sowie allen Bäumen mit einem Stammumfang unter einem Meter auf bebauten Grundstücken" sowie am Ende des Absatzes: "Infolgedessen werden eine Vielzahl von Bäumen gefällt, ohne dass diese Fällungen überhaupt erfasst und entsprechende Ersatzpflanzungen geleistet werden."
Änderung 2: Im zweiten Absatz der Begründung: Die bisherige Formulierung war nicht korrekt. Tatsächlich dürfen einige Baumarten nach dem Baum-ab-Gesetz gänzlich ohne Genehmigung gefällt werden, für die übrigen, noch unter Schutz stehenden Arten wurde die verkürzte Genehmigungsfrist eingeführt, nach deren Ablauf aber genehmigungslos gefällt werden darf.
Änderung 3: Letzter Satz gestrichen: "Die kurze Frist und die Kostenfreiheit schaffen praktisch keinen Anreiz für die zuständige Behörde, sich einem solchen Genehmigungsantrag überhaupt zu widmen." Das ist bei einzelnen Gemeinden der Fall, lässt sich aber nicht
Neue Begründung: Durch das im Jahre 2010 erlassene „Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“, auch „Baum-ab-Gesetz“ genannt, wurde der Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen massiv reduziert. Es steht nunmehr bei einer Vielzahl von Gehölzen und einer Reihe von Baumarten wie Pappeln oder Weiden sowie allen Bäumen mit einem Stammumfang unter einem Meter auf bebauten Grundstücken im Belieben des Eigentümers, diese jederzeit und ohne behördliche Genehmigung zu fällen, ohne dass die Gemeinden noch das Recht hätten, hier durch entsprechende Satzungsregelungen schützend auf den Baumbestand in ihrem Gemeindegebiet einzuwirken. Zugleich wurde der Schutzstatus von Bäumen in bestimmten Lagen, z. B. an Deichen oder in Kleingärten, ganz generell entwertet.
Infolgedessen werden eine Vielzahl von Bäumen gefällt, ohne dass diese Fällungen überhaupt erfasst und entsprechende Ersatzpflanzungen geleistet werden.

Für eine Fällung solcher der weiterhin unter Schutz stehenden Bäume z. B. durch Biotop- und Artenschutz sieht das Baum-ab-Gesetzes zwar weiterhin eine Genehmigungspflicht vor, allerdings in Kombination mit einer beispiellos kurzen Frist von drei Wochen, wobei die zuständigen Behörden nicht einmal befugt sind, für das Genehmigungsverfahren Kosten zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist darf dann dürfen auch diese Bäume ohne jede Genehmigung gefällt werden. Die kurze Frist und die Kostenfreiheit schaffen praktisch keinen Anreiz für die zuständige Behörde, sich einem solchen Genehmigungsantrag überhaupt zu widmen. werden (Genehmigungsfiktion).

Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die Wirkung des Gesetzes auf den Baumbestand in 73 sächsischen Gemeinden und Städten durch eine gezielte Umfrage unter sächsischen Kommunen detailliert nachgefragt und die entsprechenden Antworten ausgewertet:
1. Fast alle Gemeinden gehen davon aus, dass die Zahl der Baumfällungen im Gemeindegebiet angestiegen ist. ist, in einigen Gemeinden sogar erheblich.
2. In den Kommunen herrscht eine große Unsicherheit auf Grund der neuen Gesetzeslage, da die Verwaltungen vielfach nicht mehr in der Lage sind, binnen der Drei-Wochen-Frist eine Genehmigung auszusprechen bzw. eine Fällung zu verweigern. Gleichzeitig gibt es offensichtlich eine hohe Dunkelziffer an gefällten Bäumen, da vielfach überhaupt kein Genehmigungsantrag mehr gestellt wird und die Gemeinden deshalb nur schwer in der Lage sind, den Baumbestand bzw. die Anzahl der Fällungen zu ermitteln.
3. Für die gefällten Bäume werden häufig keine adäquaten Ersatzpflanzungen geleistet – entweder, weil sie auf Grund des beschleunigten Verfahrens gar nicht mehr eingefordert werden können oder weil die Durchführung angeordneter Pflanzungen im Nachgang nicht kontrolliert wird.
4. In den Gemeinden nimmt offenbar die Artenvielfalt unter den Bäumen ab, da eben für bestimmte Baumarten die Fällung vereinfacht wurde. Das hat mehrere, miteinander zusammenhängende Konsequenzen: Es bleiben nicht unbedingt standortgerechte Bäume erhalten bzw. werden nachgepflanzt. Damit reduziert sich gleichzeitig auch die Biodiversität insgesamt, da verschiedene Baumarten auch ein baumspezifisches Arteninventar haben, dem jetzt die Lebensgrundlage entzogen wird.
5. Die Verwaltungen sind mit dem Vollzug des Gesetzes überfordert, da eine beabsichtigte Untersagung einer Fällung innerhalb der extrem kurzen Genehmigungsfrist von drei Wochen (üblich sind bei Genehmigungsfiktionen bisher zumeist drei Monate) rechtssicher nicht geleistet werden kann.
6. Die Gemeinden sind mit einem gestiegenen Beratungsbedarf der Bürger zusätzlich gefordert, da der Inhalt des Gesetzes wenig klar und deshalb stark interpretationsbedürftig ist.
7. Der ist und dem Bürger ist überfordert, da ihm die botanischen Kenntnisse fehlen, um Baumarten korrekt einordnen zu können. Die bisher für den Bürger eindeutige, allgemein bekannte und deshalb mit einem hohen Befolgungsgrad ausgestattete Regelung, dass „Bäume nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen“, ist verloren gegangen.

Insgesamt ist die Umfrage des BUND Sachsen alarmierend, da sie eindeutig aufzeigt, dass in hohem Tempo die Baumbestände und deren Artenvielfalt in den Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen abnehmen. Das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts hat deshalb die befürchtete Wirkung als Baum-ab-Gesetz. bereits jetzt in erheblichem Umfang entfaltet..Dabei sind grüne Städte heute wichtiger denn je, nicht zuletzt unter dem Vorzeichen des weltweiten Klimawandels: Durch ihre Verdunstung und Beschattung sorgen Bäume dafür, dass im Hochsommer die Temperaturen in den Städten nicht so sehr steigen. Sie filtern Feinstaub und andere Schadstoffe aus der Luft und binden CO2.

Die Petenten wollen diese Entwicklung stoppen, damit Sachsens Kommunen weiterhin lebenswerte, stadtgrüne Orte mit hoher Aufenthaltsqualität bleiben oder wieder werden. Der wichtigste formale Schritt dahin ist die Abschaffung des Baum-ab-Gesetzes und die Wiedereinführung des § 22 des SächsNatSchG in seiner Fassung vor dem 19. Oktober 2010. Alternativ bitten die Petenten um geeignete sonstige Maßnahmen zum Schutz des Baumbestandes im Freistaat Sachsen, die dem hier unterbreiteten Regelungsvorschlag gleichwertig sind.
Die Petenten bitten den Landtag, sich mit dieser Gesetzesänderung vordringlich unmittelbar nach der sächsischen Landtagswahl am 31. August 2014 zu befassen.


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