Blinker an allen Fahrrädern erlauben - Vorschrift entstauben

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

21.07.2023, 04:29

Links bezügl.der Fahrradhersteller ergänzt


Neuer Petitionstext:

Bisher verbietet die Staßenverkehrs-Zulassungsordnung, dass einspurige, also die "normalen""normalen" zweirädrigen, Fahrräder Blinklichter haben dürfen. (§67 StZO.Absatz 4). Für mehrspurige, also i.d. Regel dreispurige Fahrräder, wie Liegeräder, Lastenfahrräder o.ä. sind Blinker hingegen erlaubt. Auch Elektroroller, die ja genaus so gut oder schlecht im Straßenverkehr wargenommen werden können, haben Blinker. Auch bei Fahrradanhängern sind Blinklichter erlaubt. Diese Ungleichbehandlung macht keinen Sinn.

Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, müsste der letzte Satz des Absatzes 4 im § 67 STVZO gestrichen werden. Die technischen Details einer Blinkanlage hat ja der Gesetzgeber im §67 StVZO schon geregelt. Mit dem Verweis auf die EU-Regeln ist sogar sichergestellt, das ein Blinker am Fahrrad eines deutschen Bürgers beim Urlaub im EU-Ausland regelkonform ist. Im Gesetzgebungsverfahren sollten also keine nennenswerten Kosten entstehen.

Also aus der Formulierung

„ Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger,....sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig."zulässig."

soll werden:

"" Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger…können bei Fahrrädern angebracht werden.".werden.".

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die entsprechende Vorschrift soll auf alle Fälle eine KANN-Bestimmung bleiben. Es ist nicht das Anlegen dieser Petition, Blinker am Fahrrad zur Pflicht zu machen.



Neue Begründung:

Für die Blinker sprechen zunächst mal praktische Gründe:

Wir haben hier im Stadtgebiet , und die gibt es sicher auch sicher auch anderswo, Straßen mit einem Gefälle von bis zu 20%. Wenn man die mit Fahrrad befährt, braucht man eigentlich immer beide (Hand-) Bremsen. Möchte man man jetzt dem übrigen Verkehr anzeigen , dass man abbiegen will, fehlt einfach eine "dritte"dritte Hand".Hand". Wenn man dann noch einen Kinderanhänger am Fahrrad hat, hat man noch weniger Gelegenheit, "kurz"kurz mal die Hand rauszuhalten".rauszuhalten". So unterbleibt oft das "Handraushalten""Handraushalten" und die Autofahrer müssen dann irgendwie damit klarkommen, dass sie nicht wissen, was der Radfahrer vorhat. Und ich würde denen das doch gern anzeigen, wenn ich drei Arme hätte ... Das wäre ein echte Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Vielen Radler, die jetzt im Zuge der ganzen Klimadiskussion aufs Fahrrad umsteigen wollen, und doch nicht ganz so geübt sind, täten sich dann auch leichter.

Warum also nicht einfach die bewährte Technik der Blinklichter auch an Fahrrädern zulassen.

Eine andere Begründe wäre eine eher juristische:

Bei Fahrradanhängern sind gem. § 67a Absatz4 Satz2 Fahrtrichtungsanzeiger („Blinker“) unabhängig von der Breite erlaubt. Und es gibt auch einspurige schmale Fahrradanhänger, bei denen ist der Blinker erlaubt. Da wäre ein Verbot an Fahrrädern nicht zu begründen.

Technisch sind Blinker ja inzwischen möglich, die Akkus der E-Bike gäben das noch locker her. Für die herkömmlichen Räder würden es Batterieblinker tun oder eine Versorgung aus dem Nabendynamo. Ggf wäre auch eine weiterenticklungWeiterentwicklung der Dynamos zu einer höherne Leistung denkbar.

Leider verhindern dieses Verbot, dass die Hersteller von Fahrradbeleuchtungen Blinker für herkömmliche Fahrräder entwickeln. Wer würde denn etwas kaufen und ans Fahrrad bauen, was ggf. eine Ordnungswidrigkeit darstellt?

Im Internet findet man dazu Statements von Hersteller, dass sie Blinker entwickelnan würden,allen wennFahrrädern esbefürworten.

velorian.de/de/index.php#faq)

efahrer.chip.de/e-bikes/blinker-fuer-das-e-bike-warum-will-sie-eigentlich-niemand-kaufen_103147

siehe erlaubtauch wäre.diese Antwort

www.youtube.com/watch?v=brJM-byEXEc

Technologieoffen ist diese Verbot mit Sicherheit nicht.


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