Blinker an allen Fahrrädern erlauben - Vorschrift entstauben

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

18.07.2025, 20:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


05.08.2023, 12:47

Heute hat mit der Geschäftsführer von Busch und Müller, Herr Dr. Müller auf eine Frage der Produkthaftung aufmerksam gemacht :
Er berichtet in seiner Mail, dass sich das Verkehrsministerium seit Jahren gegen die Zulassung von Blinkern für Fahrräder gesträubt hat "...mit der Begründung, dass man dazu eine Batterie benötige, was im Falle eines Verkehrsunfalls zu rechtlichen Fragen Anlass geben könnte:
War der Blinker an, auf den sich der Fahrer verlassen hatte? Ist die Batterie nicht immer leer, wenn man sie benötigt? ..." Die Bedenken sind berechtigt. Klar..
Jetzt versucht der Zweirad-Industrie-Verband eine neue Initiative, indem man auf die neuen technischen Möglichkeiten der Batterien bei Pedelecs verweist. Die haben wohl immer noch für zwei Stunden ausreichend Energie für die Blinker nach dem "entleerungsbedingtem" Abschalten des Motors.
Hoffen wir, das das Argument beim Verkehrsministerium Gehör findet.. Das wäre ein Anfang.

Ich lasse aber die Petition weiterlaufen. Irgendwie hätte ich das aber doch gern für alle Räder. Es geht nun darum, wie kann man sicherstellen , dass Radfahrer mitkriegt, wenn er sich nicht mehr auf die Blinkanlage verlassen kann und die Hand"raushalten" muss. Wenn man in die Blinkschalter eine LED einbaut, die leuchtet, wenn die Bordspannung zum Blinken ausreicht, wäre das vielleicht erreicht, oder?


24.07.2023, 05:40

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


21.07.2023, 04:37

Text zu den Hersteller-Links korrigiert.


Neue Begründung:

Für die Blinker sprechen zunächst mal praktische Gründe:

Wir haben hier im Stadtgebiet , und die gibt es sicher auch sicher auch anderswo, Straßen mit einem Gefälle von bis zu 20%. Wenn man die mit Fahrrad befährt, braucht man eigentlich immer beide (Hand-) Bremsen. Möchte man man jetzt dem übrigen Verkehr anzeigen , dass man abbiegen will, fehlt einfach eine "dritte Hand". Wenn man dann noch einen Kinderanhänger am Fahrrad hat, hat man noch weniger Gelegenheit, "kurz mal die Hand rauszuhalten". So unterbleibt oft das "Handraushalten" und die Autofahrer müssen dann irgendwie damit klarkommen, dass sie nicht wissen, was der Radfahrer vorhat. Und ich würde denen das doch gern anzeigen, wenn ich drei Arme hätte ... Das wäre ein echte Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Vielen Radler, die jetzt im Zuge der ganzen Klimadiskussion aufs Fahrrad umsteigen wollen, und doch nicht ganz so geübt sind, täten sich dann auch leichter.

Warum also nicht einfach die bewährte Technik der Blinklichter auch an Fahrrädern zulassen.

Eine andere Begründe wäre eine eher juristische:

Bei Fahrradanhängern sind gem. § 67a Absatz4 Satz2 Fahrtrichtungsanzeiger („Blinker“) unabhängig von der Breite erlaubt. Und es gibt auch einspurige schmale Fahrradanhänger, bei denen ist der Blinker erlaubt. Da wäre ein Verbot an Fahrrädern nicht zu begründen.

Technisch sind Blinker ja inzwischen möglich, die Akkus der E-Bike gäben das noch locker her. Für die herkömmlichen Räder würden es Batterieblinker tun oder eine Versorgung aus dem Nabendynamo. Ggf wäre auch eine Weiterentwicklung der Dynamos zu einer höherne Leistung denkbar.

Leider verhindern dieses Verbot, dass die Hersteller von Fahrradbeleuchtungen Blinker für herkömmliche Fahrräder entwickeln. Wer würde denn etwas kaufen und ans Fahrrad bauen, was ggf. eine Ordnungswidrigkeit darstellt?

ImSiehe Internet findet man dazuauch Statements von Hersteller,Herstellen dassvon sie Blinker an allen Fahrrädern befürworten.Fahrradbeleuchtung:

velorian.de/de/index.php#faq)efahrer.chip.de/e-bikes/blinker-fuer-das-e-bike-warum-will-sie-eigentlich-niemand-kaufen_103147

siehe auch diese Antwort

www.youtube.com/watch?v=brJM-byEXEc

oder:

efahrer.chip.de/e-bikes/blinker-fuer-das-e-bike-warum-will-sie-eigentlich-niemand-kaufen_103147

Technologieoffen ist diese Verbot mit Sicherheit nicht.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Deutschland)


21.07.2023, 04:29

Links bezügl.der Fahrradhersteller ergänzt


Neuer Petitionstext:

Bisher verbietet die Staßenverkehrs-Zulassungsordnung, dass einspurige, also die "normalen""normalen" zweirädrigen, Fahrräder Blinklichter haben dürfen. (§67 StZO.Absatz 4). Für mehrspurige, also i.d. Regel dreispurige Fahrräder, wie Liegeräder, Lastenfahrräder o.ä. sind Blinker hingegen erlaubt. Auch Elektroroller, die ja genaus so gut oder schlecht im Straßenverkehr wargenommen werden können, haben Blinker. Auch bei Fahrradanhängern sind Blinklichter erlaubt. Diese Ungleichbehandlung macht keinen Sinn.

Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, müsste der letzte Satz des Absatzes 4 im § 67 STVZO gestrichen werden. Die technischen Details einer Blinkanlage hat ja der Gesetzgeber im §67 StVZO schon geregelt. Mit dem Verweis auf die EU-Regeln ist sogar sichergestellt, das ein Blinker am Fahrrad eines deutschen Bürgers beim Urlaub im EU-Ausland regelkonform ist. Im Gesetzgebungsverfahren sollten also keine nennenswerten Kosten entstehen.

Also aus der Formulierung

„ Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger,....sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig."zulässig."

soll werden:

"" Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger…können bei Fahrrädern angebracht werden.".werden.".

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die entsprechende Vorschrift soll auf alle Fälle eine KANN-Bestimmung bleiben. Es ist nicht das Anlegen dieser Petition, Blinker am Fahrrad zur Pflicht zu machen.



Neue Begründung:

Für die Blinker sprechen zunächst mal praktische Gründe:

Wir haben hier im Stadtgebiet , und die gibt es sicher auch sicher auch anderswo, Straßen mit einem Gefälle von bis zu 20%. Wenn man die mit Fahrrad befährt, braucht man eigentlich immer beide (Hand-) Bremsen. Möchte man man jetzt dem übrigen Verkehr anzeigen , dass man abbiegen will, fehlt einfach eine "dritte"dritte Hand".Hand". Wenn man dann noch einen Kinderanhänger am Fahrrad hat, hat man noch weniger Gelegenheit, "kurz"kurz mal die Hand rauszuhalten".rauszuhalten". So unterbleibt oft das "Handraushalten""Handraushalten" und die Autofahrer müssen dann irgendwie damit klarkommen, dass sie nicht wissen, was der Radfahrer vorhat. Und ich würde denen das doch gern anzeigen, wenn ich drei Arme hätte ... Das wäre ein echte Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Vielen Radler, die jetzt im Zuge der ganzen Klimadiskussion aufs Fahrrad umsteigen wollen, und doch nicht ganz so geübt sind, täten sich dann auch leichter.

Warum also nicht einfach die bewährte Technik der Blinklichter auch an Fahrrädern zulassen.

Eine andere Begründe wäre eine eher juristische:

Bei Fahrradanhängern sind gem. § 67a Absatz4 Satz2 Fahrtrichtungsanzeiger („Blinker“) unabhängig von der Breite erlaubt. Und es gibt auch einspurige schmale Fahrradanhänger, bei denen ist der Blinker erlaubt. Da wäre ein Verbot an Fahrrädern nicht zu begründen.

Technisch sind Blinker ja inzwischen möglich, die Akkus der E-Bike gäben das noch locker her. Für die herkömmlichen Räder würden es Batterieblinker tun oder eine Versorgung aus dem Nabendynamo. Ggf wäre auch eine weiterenticklungWeiterentwicklung der Dynamos zu einer höherne Leistung denkbar.

Leider verhindern dieses Verbot, dass die Hersteller von Fahrradbeleuchtungen Blinker für herkömmliche Fahrräder entwickeln. Wer würde denn etwas kaufen und ans Fahrrad bauen, was ggf. eine Ordnungswidrigkeit darstellt?

Im Internet findet man dazu Statements von Hersteller, dass sie Blinker entwickelnan würden,allen wennFahrrädern esbefürworten.

velorian.de/de/index.php#faq)

efahrer.chip.de/e-bikes/blinker-fuer-das-e-bike-warum-will-sie-eigentlich-niemand-kaufen_103147

siehe erlaubtauch wäre.diese Antwort

www.youtube.com/watch?v=brJM-byEXEc

Technologieoffen ist diese Verbot mit Sicherheit nicht.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Deutschland)



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