28.10.2016 klo 10.55
In der Antwort führt der Staatminister des Innern aus, dass der gesetzgeberischen Entscheidung vom 16. Dezember 2015 folgend, die im Kapitel 15 30 veranschlagten investiven Zweckzuweisungen im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2017/2018 entsprechend reduziert wurden und im Ergebnis einer Priorisierung keine Mittel für die Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen vorgesehen sind (Leertitel).