Borgerrettigheter

Die Bewertung der Vergütung von gerichtlichen Sachverständigen bundeseinheitlich definieren

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Bundesjustizministerium und Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

63 Signaturer

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

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  1. Startet 2021
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn 04.07.2021
  4. Dialog
  5. Mislyktes

19.04.2021, 09:57

Es hat sich leider im Begründungstext ein Rechtschreibfehler eingeschlichen und dieser wurde geändert!


Neuer Petitionstext:

Es kommt es nach aktueller Rechtsprechung bei der Vergütung der Sachverständigen nicht auf den tatsächlich geleisteten Arbeitsaufwand an. Vielmehr ist die Vergütung der Sachverständigen nach einem objektiven Maßstab zu bemessen (vgl. Meyer/ Höfer/Bach, JVEG, 23. Auflage, § 8 Rdnr.8.48).

Diesen objektiven Maßstab gilt es vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Auslegungen durch die Gerichte in den einzelnen Bundesländern für die Vergütung von gerichtlichen Sachverständigen bundeseinheitlich zu regeln. 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 26


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