19. 04. 2021 09:57
Es hat sich leider im Begründungstext ein Rechtschreibfehler eingeschlichen und dieser wurde geändert!
Neuer Petitionstext:
Es kommt es nach aktueller Rechtsprechung bei der Vergütung der Sachverständigen nicht auf den tatsächlich geleisteten Arbeitsaufwand an. Vielmehr ist die Vergütung der Sachverständigen nach einem objektiven Maßstab zu bemessen (vgl. Meyer/ Höfer/Bach, JVEG, 23. Auflage, § 8 Rdnr.8.48).
Diesen objektiven Maßstab gilt es vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Auslegungen durch die Gerichte in den einzelnen Bundesländern für die Vergütung von gerichtlichen Sachverständigen bundeseinheitlich zu regeln.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 26