07.08.2026, 08:34
Aus meiner Sicht sind zwei Gesetze in Brandenburg für die Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) relevant:
Das Mobilitätsgesetz Brandenburg und das Gesetz über den öffentlichen Personalverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-Gesetz). Im ÖPNV-Gesetz finden sich die Regelungen für den Landesnahverkehrsplan, der für die Jahre 2023 bis 2027 gilt.
Im Einzelnen:
Zweck des Mobilitätsgesetzes ist „die Bewahrung und Weiterentwicklung eines Verkehrssystems, das auf die Mobilitätsbedürfnisse von Personen und auf die Anforderungen der Wirtschaft in allen Teilen des Landes ausgerichtet ist“. Es zielt dabei auf eine umwelt-, sozial- sowie klimaverträgliche Ausgestaltung der Mobilität und betrifft alle Verkehrsmittel, also auch Rad- und Fußverkehr
Das ÖPNV-Gesetz gilt für den öffentlichen Personalverkehr auf Schienen, Straßen und Gewässern. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV). SPNV ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die Planung des Schienenpersonalverkehrs soll dementsprechend angebotsorientiert erfolgen, also nach regionalen Erfordernissen auch in der Peripherie mit eher geringer Fahrgastzahlen. Eigenartigerweise ist die Wirtschaft keine relevante Dimension – sie wird im Gesetz nicht einmal genannt. Auch ist das Wirtschaftsministerium an der Abfassung und (aktuell) Novellierung des Gesetzes nicht beteiligt. Wie auch das Mobilitätsgesetz fällt das ÖPNVGesetz in die Zuständigkeit des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).
Das MIL stellt den Landesnahverkehrsplan auf. Der aktuelle Plan betrifft den Zeitraum von 2023 bis einschließlich 2027. Er umfasst über 200 Seiten. Ziel des Landesnahverkehrsplan. ist u.a. eine angebotsorientierte Planung, um mit attraktiven und verlässlichen Angeboten neue Fahrgäste für den SPNV zu gewinnen. Die Erstellung erfolgte im Rahmen einer sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die sehr rege genutzt wurde und teilweise Eingang in den Plan fand. Der Plan für 2028 bis 2023 befindet sich wohl in der Vorbereitung. Die Beteiligungsphase ist demnächst zu erwarten, Teilnahme empfehle ich.
Im aktuellen Plan finden sich vergleichsweise wenige Aussagen zum RE 3: so die Beibehaltung einer Direktverbindung von Schwedt nach Berlin im Zweistundentakt und „saisonale Ausflugszugpaare“ sowie Verdichtung des Angebots von Jüterbog nach Berlin auf zwei Zugangebote pro Stunde (!). Für den RB 61 ist ein Zweistundentakt vorgesehen.
Meine Bewertung
Das Mobilitätsgesetz wird durch das MIL weitgehend ignoriert. Die aus dem ÖPNV-Gesetz teilweise ableitbare Nachfrageorientiert wird zum Maß der Dinge gemacht, in dem das MIL die (selbstverständlich) deutlich höhere Zahl an Fahrgästen des Zugzweiges nach Stralsund (ca. 170 km ab Angermünde) mit denen nach Schwedt (25 km) vergleicht. Aus meiner Sicht unseriös.
Der Landesverkehrsplan – mit großem Aufwand erstellt – bleibt völlig unbeachtet, wenn statt der „saisonalen Ausflugszugpaare“ die Verbindung Berlin – Schwedt (RE 3) kurzer Hand nach Stralsund umgelenkt wird.
Politische Governance
Kurz die Abfolge der Dinge:
28. Juli 2025. (Damaliger) Verkehrsminister entsprechend des Landesnahverkehrsplan: „Eine Direktverbindung Schwedt in Richtung Berlin ist weiterhin vorgesehen“.
Vom 28. Juli 2025 bis Mitte April 2026: keine erkennbaren Aktivitäten des MIL
Mitte April 2026: Berliner Zeitung berichtet: Ende der Direktverbindung nach Schwedt
23. April 2026: Protestbrief aus Schwedt, unterzeichnet von Bürgermeisterin Hoppe und allen Fraktionen aus Schwedt sowie aus Pinnow. Antwortbrief von Minister und weitere Kontakte mit dem MIL und dem Verkehrsverbund Brandenburg (VBB) bleiben ohne jedes Ergebnis.
Die Zusage eines Landesministers ohne Anhörung der Betroffenen, ohne jede Öffentlichkeit und ohne aktive Kommunikation nach neun Monaten zu „kassieren“ ist eine Unverfrorenheit. Dass während dieser Zeit anscheinend langfristige Verträge mit Bahnunternehmen geschlossen wurden, die eine Rücknahme der Kappung teuer machen, ist Verhalten im Stil des preußischen Obrigkeitsstaat.
Während Beschlüsse in der Stadt bereits mit eher geringer Bedeutung öffentlich gemacht, in Ausschüssen diskutiert und in der SVV verabschiedet werden, erlaubt sich das MIL, alles im stillen Kämmerlein zu entscheiden.
Staatlich-hierarchisches Befehlen ist eigentlich von vorgestern. Entscheidungsprozesse sollten heute im Sinne einer politischen Governance selbstverständlich öffentlich sein. Ob rechtmäßig oder nicht: das MIL hat bei mir jede Glaubwürdigkeit verloren. Wer das genauso sieht, schreibt eine entsprechende E-Mail an Hartwig.Rolf@MIL.Brandenburg.de
Dietrich Klein