Region: Bayern

Die Grundsteuer für Schutzgebiete nach dem BayNatSchG muss gesenkt werden!

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag - Petitionsausschuss

244 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

244 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet Februar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 16.03.2025
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

07.02.2025, 08:04

Einen juristischen Rat kann ich nicht geben, dafür bin ich nicht qualifiziert.

Der Grundsteuerbescheid der Stadt Bayreuth ist aber meiner Meinung nach nicht die Ursache der Erhöhung. Die Stadt Bayreuth hat ihren Hebesatz für die Grundsteuer mit 430 v.H. nicht erhöht.

Die Ursache liegt in den beiden Bescheiden des Finanzamtes Bayreuth aus dem Jahr 2022, die leider längst rechtskräftig sind:

"Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge Hauptfeststellung auf den 01.01.2022" und
"Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025"

Der Grundsteuermessbetrag von xx,xx Euro x Hebesatz in Bayreuth von 430 % = jährlicher Grundsteuerbetrag.

Für das Beispiel in meiner Petition wurde für das Grundstück von 1507 qm nach dem früheren Einheitswert ein Grundsteuermessbetrag von 8,41 Euro festgesetzt.
Nach dem neuen Grundsteuergesetz mit dem Flächenmodell beträgt jetzt der Grundsteuermessbetrag 60,00 Euro.

Durch die beiden Bescheide des Finanzamtes ergibt sich bereits die Erhöhung.


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