12.05.2025, 07:18
Am Mittwoch, 07.05.2025 wurde vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen in einer nichtöffentlichen Sitzung über die Petition entschieden.
Dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags gehören 21 Abgeordnete an:
9 von der CSU, 4 von den FREIEN WÄHLERN, jeweils 3 von der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 2 Mitglieder von der SPD.
Mit den Stimmen der Abgeordneten von CSU, Freien Wählern und AFD wurde die Petition abgelehnt und für erledigt erklärt. Die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD unterstützten die Petition und wollten sie als Material an die Staatsregierung weitergeben.
Die Petition ist damit leider mit keinem positiven Ergebnis abgeschlossen.
Ich danke allen Unterstützern für die Teilnahme und die Kommentare.
Es gibt noch Hoffnung:
Das Bayerische Landesmodell wurde vom FG Nürnberg (Beschluss vom 08.08.2023, Az. 8 V 300/23) als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet. Beim Bayerischen Verfassungsgericht ist allerdings noch eine Popularklage gegen das Bayerische Grundsteuergesetz anhängig (Az. Vf. 17-VII-2022).
Wilfried Küffner
30.04.2025, 07:10
Im Bayerischen Landtag ist die Petition (Az.: HA.0098.19) am Mittwoch, 07.05.2025 zur Behandlung in einer nichtöffentlichen Sitzung im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgesehen.
Die Tagesordnung am 07.05.2025 ist sehr umfangreich. Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung der Petition auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird.
16.03.2025, 08:47
Ich habe am 16.03.2025 beim Bayerischen Landtag online die Petition eingereicht.
16.03.2025, 08:40
Ich habe am 16.03.2025 beim Bayerischen Landtag online die Petition eingereicht.
18.02.2025, 12:27
Lokal begrenztet Personenkreis. Relevante Unterschriften sind nicht zu erwarten,
Neues Zeichnungsende: 15.03.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 192 (182 in Bayern)
07.02.2025, 08:04
Einen juristischen Rat kann ich nicht geben, dafür bin ich nicht qualifiziert.
Der Grundsteuerbescheid der Stadt Bayreuth ist aber meiner Meinung nach nicht die Ursache der Erhöhung. Die Stadt Bayreuth hat ihren Hebesatz für die Grundsteuer mit 430 v.H. nicht erhöht.
Die Ursache liegt in den beiden Bescheiden des Finanzamtes Bayreuth aus dem Jahr 2022, die leider längst rechtskräftig sind:
"Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge Hauptfeststellung auf den 01.01.2022" und
"Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025"
Der Grundsteuermessbetrag von xx,xx Euro x Hebesatz in Bayreuth von 430 % = jährlicher Grundsteuerbetrag.
Für das Beispiel in meiner Petition wurde für das Grundstück von 1507 qm nach dem früheren Einheitswert ein Grundsteuermessbetrag von 8,41 Euro festgesetzt.
Nach dem neuen Grundsteuergesetz mit dem Flächenmodell beträgt jetzt der Grundsteuermessbetrag 60,00 Euro.
Durch die beiden Bescheide des Finanzamtes ergibt sich bereits die Erhöhung.