Region: Bayern

Die Grundsteuer für Schutzgebiete nach dem BayNatSchG muss gesenkt werden!

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag - Petitionsausschuss

244 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

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Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet Februar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 16.03.2025
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag - Petitionsausschuss

Die Grundsteuer für Schutzgebiete nach dem BayNatSchG muss gesenkt werden!
Mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10. Dezember 2021 wurde
für Grundstücke ein Wert unabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit sollte im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert werden, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass Grundstücke unterschiedlich nutzbar und verwertbar sind.

Im Ergebnis werden jetzt z. B erschlossene Bau-Grundstücke und die Flächen von Landschafts- oder Naturschutzgebieten gleich behandelt.

Dieses Modell führt zu ungerechten Mehrbelastungen und zwar besonders einseitig zu Lasten von Steuerpflichtigen deren Flächen unter das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) fallen.

Mit der neuen Grundsteuer sollten Steuerpflichtige nicht deutlich stärker belastet werden wie bisher.
Zitat: Ausschläge „groß nach oben oder groß nach unter“ soll es nicht geben.
Aussage von Bayreuths Oberbürgermeister Thomas Ebersberger im Beitrag „Der Oschenberg – das teure Pflaster“ im Nordbayerischen Kurier vom 3. Februar 2025.
(https://www.kurier.de/inhalt.grundsteuer-explodiert-der-oschenberg-das-teure-pflaster.1d26727e-c83a-4fdc-9f45-ec9d9b9f1bf5.html)

Beispiel:
Mit einem Bescheid der Stadt Bayreuth vom 27.09.2023 wurde ab 01.01.2023 für ein 1507 qm großes Grundstück im Landschaftsschutzgebiet am Oschenberg eine jährliche Grundsteuer von 36,16 Euro festgesetzt.
Durch den Bescheid der Stadt Bayreuth vom 08.01.2025 wurde für das selbe Grundstück die Grundsteuer auf 259,20 Euro erhöht, dabei blieb der Hebesatz der Stadt Bayreuth mit 430 v. H. unverändert.

Die signifikante Erhöhung von über 700 % ergibt sich damit ausschließlich aufgrund der vom Finanzamt festgestellten Äquivalenzzahl nach Art. 3 BayGrStG und dem daraus errechneten Äquivalenzbetrag. 

Dieser Fall mit einer Erhöhung von über 700 % ist ohne Zweifel ein „großer Ausschlag nach oben“ und sicher nur einer von vielen ähnlich gelagerten Fällen in Bayern.

Gefordert wird den Art. 3 des BayGrStG um nachfolgende Ziffer 4 zu erweitern:

4. Die Fläche des Grund und Bodens von Schutzgebieten nach dem BayNatSchG werden nur zu 50 % angesetzt.

oder alternativ

4. Für die Fläche des Grund und Bodens von Schutzgebieten nach dem BayNatSchG wird eine Äquivalenzzahl von 0,02 €/m2 angewendet.

Die Finanzämter haben dadurch auch keinen signifikanten Mehraufwand, da die tatsächliche Nutzung von Flächen durch die Bayerische Vermessungsverwaltung bzw. das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bereits digital erfasst sind (atlas.bayern.de, geodatenonline.bayern.de).

Begründung

Für alle Betroffenen verbleibt es nach dieser Gesetzesänderung zwar bei einer „ungerechten“ aber deutlich reduzierten Mehrbelastung.

Viele Grundstücke in Landschaftsschutzgebieten sind auch verpachtet und werden oft über Jahre aufwändig gehegt und gepflegt. Die Grundsteuer ist häufig ein Teil des Pachtpreises. Damit könnten auch Pachtverträge für solche Grundstücke von einer Minderung der Grundsteuer profitieren.

In Zeiten des Klimawandels sollte Landschafts- oder Naturschutz nicht durch zu hohe Belastungen bestraft werden!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Wilfried Küffner, Creußen
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.02.2025
Sammlung endet: 15.03.2025
Region: Bayern
Kategorie: Steuern

Neuigkeiten

  • Am Mittwoch, 07.05.2025 wurde vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen in einer nichtöffentlichen Sitzung über die Petition entschieden.

    Dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags gehören 21 Abgeordnete an:
    9 von der CSU, 4 von den FREIEN WÄHLERN, jeweils 3 von der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 2 Mitglieder von der SPD.

    Mit den Stimmen der Abgeordneten von CSU, Freien Wählern und AFD wurde die Petition abgelehnt und für erledigt erklärt. Die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD unterstützten die Petition und wollten sie als Material an die Staatsregierung weitergeben.

    Die Petition ist damit leider mit keinem positiven Ergebnis abgeschlossen.
    Ich danke allen Unterstützern für die Teilnahme und die Kommentare.

    Es gibt noch Hoffnung:
    Das Bayerische Landesmodell wurde vom FG Nürnberg (Beschluss vom 08.08.2023, Az. 8 V 300/23) als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet. Beim Bayerischen Verfassungsgericht ist allerdings noch eine Popularklage gegen das Bayerische Grundsteuergesetz anhängig (Az. Vf. 17-VII-2022).

    Wilfried Küffner
  • Im Bayerischen Landtag ist die Petition (Az.: HA.0098.19) am Mittwoch, 07.05.2025 zur Behandlung in einer nichtöffentlichen Sitzung im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgesehen.

    Die Tagesordnung am 07.05.2025 ist sehr umfangreich. Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung der Petition auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird.
  • Ich habe am 16.03.2025 beim Bayerischen Landtag online die Petition eingereicht.

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