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Petition is addressed to: Bayerischer Landtag - Petitionsausschuss
Die Grundsteuer für Schutzgebiete nach dem BayNatSchG muss gesenkt werden!
Mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10. Dezember 2021 wurde
für Grundstücke ein Wert unabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit sollte im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert werden, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass Grundstücke unterschiedlich nutzbar und verwertbar sind.
Im Ergebnis werden jetzt z. B erschlossene Bau-Grundstücke und die Flächen von Landschafts- oder Naturschutzgebieten gleich behandelt.
Dieses Modell führt zu ungerechten Mehrbelastungen und zwar besonders einseitig zu Lasten von Steuerpflichtigen deren Flächen unter das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) fallen.
Mit der neuen Grundsteuer sollten Steuerpflichtige nicht deutlich stärker belastet werden wie bisher.
Zitat: Ausschläge „groß nach oben oder groß nach unter“ soll es nicht geben.
Aussage von Bayreuths Oberbürgermeister Thomas Ebersberger im Beitrag „Der Oschenberg – das teure Pflaster“ im Nordbayerischen Kurier vom 3. Februar 2025.
(https://www.kurier.de/inhalt.grundsteuer-explodiert-der-oschenberg-das-teure-pflaster.1d26727e-c83a-4fdc-9f45-ec9d9b9f1bf5.html)
Beispiel:
Mit einem Bescheid der Stadt Bayreuth vom 27.09.2023 wurde ab 01.01.2023 für ein 1507 qm großes Grundstück im Landschaftsschutzgebiet am Oschenberg eine jährliche Grundsteuer von 36,16 Euro festgesetzt.
Durch den Bescheid der Stadt Bayreuth vom 08.01.2025 wurde für das selbe Grundstück die Grundsteuer auf 259,20 Euro erhöht, dabei blieb der Hebesatz der Stadt Bayreuth mit 430 v. H. unverändert.
Die signifikante Erhöhung von über 700 % ergibt sich damit ausschließlich aufgrund der vom Finanzamt festgestellten Äquivalenzzahl nach Art. 3 BayGrStG und dem daraus errechneten Äquivalenzbetrag.
Dieser Fall mit einer Erhöhung von über 700 % ist ohne Zweifel ein „großer Ausschlag nach oben“ und sicher nur einer von vielen ähnlich gelagerten Fällen in Bayern.
Gefordert wird den Art. 3 des BayGrStG um nachfolgende Ziffer 4 zu erweitern:
4. Die Fläche des Grund und Bodens von Schutzgebieten nach dem BayNatSchG werden nur zu 50 % angesetzt.
oder alternativ
4. Für die Fläche des Grund und Bodens von Schutzgebieten nach dem BayNatSchG wird eine Äquivalenzzahl von 0,02 €/m2 angewendet.
Die Finanzämter haben dadurch auch keinen signifikanten Mehraufwand, da die tatsächliche Nutzung von Flächen durch die Bayerische Vermessungsverwaltung bzw. das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bereits digital erfasst sind (atlas.bayern.de, geodatenonline.bayern.de).
Reason
Für alle Betroffenen verbleibt es nach dieser Gesetzesänderung zwar bei einer „ungerechten“ aber deutlich reduzierten Mehrbelastung.
Viele Grundstücke in Landschaftsschutzgebieten sind auch verpachtet und werden oft über Jahre aufwändig gehegt und gepflegt. Die Grundsteuer ist häufig ein Teil des Pachtpreises. Damit könnten auch Pachtverträge für solche Grundstücke von einer Minderung der Grundsteuer profitieren.
In Zeiten des Klimawandels sollte Landschafts- oder Naturschutz nicht durch zu hohe Belastungen bestraft werden!
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Die Petition wurde eingereicht
9 days agoIch habe am 16.03.2025 beim Bayerischen Landtag online die Petition eingereicht. -
Die Petition wurde heute eingereicht
9 days agoIch habe am 16.03.2025 beim Bayerischen Landtag online die Petition eingereicht. -
Änderungen an der Petition
on 18 Feb 2025
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