Region: Bayern
Gesundheit

Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform

Petition richtet sich an
Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek
4.484 Unterstützende 4.063 in Bayern

Sammlung beendet

4.484 Unterstützende 4.063 in Bayern

Sammlung beendet

  1. Gestartet März 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

17.04.2024, 19:24

Dokument anzeigen

Verehrte UnterstützerInnen,
verehrte Unterstützer,

wir möchten Sie über brandaktuelle Entwicklungen informieren.

1. Erneute Behandlung unserer Petition im Bundesgesundheitsausschuss

Wir haben Sie vor einigen Wochen über die unzureichende Behandlung unserer an den Bundesgesundheitsausschuss weiter geleiteten Petition informiert.

Verkürzt protestierten wir wie folgt:

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Petition Nr. 2-20-15-8275-026691 "Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform"
Unzureichende Behandlung

Sehr geehrte Frau Martina Stamm-Fibich,
sehr geehrter Leiter der Abteilung 2 des BGM Herr Michael Weller,

ich protestiere ausdrücklich gegen den Abschluss der Petition "Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform".

Das o.g. Ressort hat lediglich die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission geplante Krankenhausreform rezitiert und die Entwicklung von der Dritten Stellungnahme der Regierungskommission bis zur Einreichung des Krankenhaustransparenzgesetzes in den Bundesrat erläutert. Auf unsere Kritik ist das Bundesgesundheitsministerium in keiner Weise eingegangen, namentlich:

"Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission vorgeschlagene Krankenhausreform 2023 wird einen massiven Krankenhauskahlschlag in Deutschland und Bayern nach sich ziehen. Insbesondere gefährdet sind kleine wohnortnahe Krankenhäuser der Allgemeinversorgung. Betroffen sind überwiegend ländliche Regionen. ...
• Setzen Sie sich dafür ein, dass die geplante bundesweit einheitliche Zuteilung der Leistungsgruppen nicht zustande kommt – das wäre verheerend für die Landeskrankenhausplanung in Bayern. Alle Bundesländer haben unterschiedliche Vorsorgungsbedarfe.
• Kämpfen Sie ggf. für landesspezifische Öffnungsklauseln. Kämpfen Sie für den Erhalt der Krankenhäuser des angedachten Level 1i – sie dürfen nicht geschlossen und zu ambulanten Gesundheitszentren umgewandelt werden. Level 1i sind keine Krankenhäuser!
• Kämpfen Sie für eine deutliche Ausweitung der Krankenhausleistungen in den geplanten Level 1n Kliniken. Die vorhandenen hochwertigen klinischen Leistungsangebote in Bayern dürfen nicht unnötig zerschlagen werden. (Diese Forderung hat sich durch Streichen der Level im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz überholt.)
• Setzen Sie sich dafür ein, dass die klinische Notfallversorgung, auch die Geburtsstationen, in maximal 30 Minuten erhalten bleiben.
• Sagen Sie NEIN zur geplanten Modifizierung der DRG-Fallpauschalen, diese fördern Privatkliniken und medizinische Angebote, die sich nicht nach dem Versorgungsbedarf der Einwohner sondern nach ökonomischen Gewinnzielen orientieren. Fordern Sie die Selbstkostendeckung der Krankenhäuser.

... Deshalb bitte ich um eine erneute Behandlung der Petition im Gesundheitsausschuss des Bundestags, jetzt mit gezielter Behandlung unserer Kritik am vorgesehenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz.

...

Wir haben nun die Bestätigung, dass unsere Petition im Bundesgesundheitsausschuss erneut behandelt wird. Sie liegt Ihnen als Datei bei.

2. Großer Widerstand der Bundesländer gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz.

Am heutigen 17. April gab es eine erneute Beratung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Aus der Pressemitteilung des bayerischen Gesundheitsministeriums geht hervor, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz noch lange nicht gesichert erscheint.

Wir zitieren daraus den Widerstand ausgewählter Landesgesundheitsminister:

www.stmgp.bayern.de/presse/gutachten-lauterbach-plaene-zur-krankenhausreform-stossen-auf-durchgreifende/

Auszug

Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg forderten den Bundesgesundheitsminister auf, Konsequenzen aus dem Gutachten zu ziehen. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach betonte: „Wenn Bundesgesundheitsminister Lauterbach sein Vorhaben nicht korrigieren sollte, wird Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen. Besonders zu kritisieren ist, dass der Bundesgesundheitsminister die Versorgungssicherheit gefährdet. Denn viel zu viele Krankenhäuser müssen in Folge seines Reformvorschlags ihr Leistungsangebot ganz erheblich verringern. Das ist unverantwortlich!“

Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalens, erklärte: „Am Anfang des Prozesses ist zwischen Bund und Ländern die Zustimmungspflicht zum Reformgesetz vereinbart worden. Im Sinne der Sache sollte der Bund an seiner Zusage festhalten. ... Die Strukturen müssen für die Menschen da sein – und nicht andersherum. Dazu bedarf es, dass die regionale Expertise, über die die Länder bei der Krankenhausplanung verfügen, mit in die Gesetzgebungsarbeit einfließt. Im Übrigen sollte auch dem Bund daran gelegen sein, ein verfassungskonformes Gesetz einzubringen.“

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