Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach fordert eine bundesweite Vorbereitung der Krankenhäuser auf Krisen- und Kriegstauglichkeit. Dabei wird das neue Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) weitere Kliniken und Klinikbetten abbauen - ein empörender Widerspruch. Bis zu 600 bundesdeutsche Krankenhäuser könnten schließen.
- Ausreichende Finanzierung aller deutschen Krankenhäuser,
- Aussetzen jeglichen Kliniksterbens,
- Sicherung wohnortnaher Krankenhäuser als Bestandteil einer unverzichtbaren Daseinsvorsorge?
Ist dies realistisch?
Mit unserem Konzept und unserer Petition “Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb” haben wir gezeigt:
- Ja, unser Konzept realistisch.
- Die “Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb” ist eine echte Alternative zu Lauterbachs und Warkens Krankenhausreform.
- Das Konzept liegt dieser Nachricht als PDF bei.
Denn nach der geplanten Anpassung der Krankenhausreform, Bundesgesundheitsministerin Nina Warkens Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) könnten bis zu 600 deutsche Krankenhäuser schließen - dies haben wir in einer Auswirkungsanalyse ermittelt und allen Bundesländern zwecks Ablehnung des KHAG im Bundesrat zugestellt:
Dann unterzeichnet bitte unbedingt die Petition “Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb”.
Denn:
- Die Petition “Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb” liegt dem Gesundheitsauschuss des Bundestags zur Entscheidung vor.
- Aber sie hat aktuell nur 474 Unterzeichner.
- Und: Die Unterschriftensammlung für Ihre Petition “Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb” endet in 34 Tagen.
Wir brauchen also:
- Eine überzeugende Werbung für diese Petition in Social Media und unter Freunden.
- Und Eure persönliche online-Unterschrift unter:
Gesundheitsausschuss berät unsere Petition zum Erhalt klinischer Bürgerentscheide
Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,
Ex-Ministerpräsident Beckstein schlägt vor, Bürgerentscheide gegen Klinikschließungen in Bayern auszuschließen. Wir betrachten dies als einen elementaren Eingriff in die Mitbestimmung der Bürger, dazu auch noch in einem Bereich, wo es aufgrund zu großer Entfernungen im Zweifelsfall im Leben und Tod gehen kann.
Der bayerische Gesundheitsausschuss berät nun kommenden Dienst über unsere Petition GP.0150.19 „Kein Verbot bayerischer Bürgerentscheide für Krankenhäuser“
Sobald uns ein schriftliches Ergebnis vorliegt, werden wir darüber informieren.
Antwort des Fraktionsvorsitzenden der CSU Klaus Holetschek zur Aussetzung von Bürgerentscheiden für Krankenhäuser
Liebe Aktive,
auf unsere Bitte haben sich viele Aktive an die Bayerische Staatsregierung gewandt und sich schriftlich für den Beibehalt von Bürgerentscheiden für Krankenhäuser ausgesprochen.
Nun liegt uns eine unbefriedigende des Fraktionsvorsitzenden der CSU Klaus Holetschek vor, der die Empfehlung des Runden Tischs begründet. Sie Argumente sind nicht stichhaltig. Das Schreiben haben wir beigefügt.
Wir bitten alle, die ein Schreiben von Klaus Holetschek erhielten, darauf zu antworten.
Sehr geehrter Herr Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion
vielen Dank für Ihre ausführliche Begründung der Empfehlung des Runden Tischs mit der Empfehlung, Bürgerentscheide zu Krankenhäusern auszusetzen.
Nicht eingegangen sind Sie leider auf mein Argumente, insbesondere:
• Das Grundrecht des Bürgers auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) darf nicht angetastet werden. Es steht höher als Strukturvorgaben des Bundes zu Krankenhäusern.
• Das Aussetzen von Bürgerentscheiden gegen Klinikschließungen entmündigt die bayerischen Mitbürger und tastet dieses Grundrecht an.
Sie setzen ggf. Bürgerentscheide aus, bei denen es im Zweifelsfall um die Schließung lebensrettender Allgemeinkrankenhäuser einschließlich Basisnotfallversorgung mit der Konsequenz geht, dass diese für viele Bürger nicht mehr binnen 30 Fahrzeitminuten erreichbar sind.
In Ihrer Antwort führen Sie aus: „Maßgebliche Kriterien für die Krankenhausplanung werden infolge der Krankenhausreform des Bundes nunmehr durch Bundesgesetze vorgegeben und stehen damit nicht mehr in gleicher Weise zur Disposition seitens der Träger vor Ort. Örtliche Wünsche nach der Vorhaltung eines bestimmten Leistungsspektrums können daher mit den gesetzlichen Vorgaben kollidieren.“
Eine vergleichbare Kollision hatten Sie im Jahr 2023 angemahnt. Per Gutachten belegten Sie gemeinsam mit NRW und Schleswig-Holstein per Gutachten mit Recht die Verfassungswidrigkeit der Krankenhausreform als Eingriff in die Krankenhausplanung der Länder. Ich frage Sie hiermit:
1. Warum haben Sie nicht geklagt?
2. Warum haben Sie sich in der Arbeitsgruppe Gesundheit für den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung nicht für eine freie Leistungsgruppenplanung in den Ländern eingesetzt? Damit hätten Sie die „ Disposition seitens der Träger vor Ort“ und die Disposition der Länder im Sinne einer flächendeckenden klinischen Versorgung in Bayern sicher gestellt.
Es kann nicht sein, dass Bürger die Folgen einer ggf. verfassungswidrigen Krankenhausreform ausbaden und entmündigt werden.
Ich bleibe bei der Forderung: Keine Aussetzung von Bürgerentscheiden zu Krankenhäusern.
Mit freundlichen Grüßen
- - -
Für die Mühen vorab ein herzliches Dankeschön
Klaus Emmerich
Um der Verantwort unseres bayerischen Gesundheitsministeriums Rechnung zu tragen, haben wir die Petition ebenfalls beim Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags eingereicht.
Vielen herzlichen Dank für Euer Vertrauen und Eure Unterstützung!
Klaus Emmerich
Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
am 31. Juli hatte ich zur Rettung der Haßberg-Klinik Ebern und entsprechenden Umstimmung des Landrats Schneider um Beteiligung an einer Umfrage gebeten.
Das Ergebnis ist beeindruckend:
97% der Teilnehmer plädierten für einen Fortbestand des Krankenhauses, mehr als 82% für die Wiedereröffnung der stationären Chirurgie:
Erhalt der Haßberg-Klinik Ebern und Wiedereröffnung der stationären Chirurgie
Landrat, Aufsichtsrat der Haßberg-Klinik und Kreistag des Landkreis Haßberge werden aufgefordert:
- Schließen Sie nicht die Haßberg-Klinik Ebern.
- Machen Sie die Region Ebern nicht zu einer Gesundheitsregion 3. Klasse.
- Entwickeln Sie die Haßberg-Klinik Ebern wieder zu einem standortsicheren Allgemeinkrankenhaus mit Innerer Medizin, Chirurgie und stationärer Basisnotfallversorgung nach den Vorgaben der Krankenhausreform (KHVVG). ...
wir, die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern kritisiert in scharfer Form die Absicht des Runden Tischs vom 18.07.2025, Bürgerentscheide über Krankenhäuser nicht mehr zuzulassen. 1 Dies muss jetzt der Bayerische Landtag auf Antrag der Bayerischen Staatsregierung noch bestätigen.
Wir haben dagegen mehrfach protestiert:
- durch eine Petition an den bayerischen Landtag
- durch Pressemitteilungen 2
- durch eine Umfrage, 99% der befragten sind für weiter gültige Bürgerentscheide zu Krankenhäusern 3
- durch die gestrige Aufforderung an Ministerpräsident Söder, stellv. Ministerpräsident Aiwanger und die Fraktionsvorsitzenden von CSU sowie Freien Wählern, dem Vorschlag des Runden Tischs zur Abschaffung klinischer Bürgerentscheide NICHT (!) zu entsprechen.
Verehrter Ministerpräsident Dr. Markus Söder,
verehrter stellv. Ministerpräsident Hubert Aiwanger,
verehrte Fraktionsvorsitzender der CSU Klaus Holetschek,
verehrter Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Florian Streibl,
ich bin entsetzt und bestürzt über den mit Mehrheit zugestimmten Vorschlag des Runden Tischs vom 18.07.2025, Bürgerentscheide über Krankenhäuser nicht mehr zuzulassen.
• Das Grundrecht des Bürgers auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) darf nicht angetastet werden. Es steht höher als Strukturvorgaben des Bundes zu Krankenhäusern.
• Das Aussetzen von Bürgerentscheiden gegen Klinikschließungen entmündigt die bayerischen Mitbürger und tastet dieses Grundrecht an.
• Dass Ministerpräsident Söder über den Runden Tisch höhere Hürden für Bürgerbegehren beabsichtigt, steht im krassen Widerspruch zu seinen Versprechen im Jahr 2020, insbesondere die kommunalen Krankenhäuser besonders zu schützen.
Ich zitiere in diesem Zusammenhang Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf seinem ersten virtuellen CSU-Parteitag 2020 während der Corona-Pandemie
„Wir müssen auch die kommunalen Krankenhäuser, das darf ich an der Stelle sagen, die haben großartige Arbeit geleistet, die haben die Hauptlast zu tragen gehabt, die müssen wir unterstützen. Unterstützen heißt, sie müssen auch besser bezahlt werden. Wir müssen für das kommunale Krankenhaus nicht nur Rettungsschirme etablieren, die es gab, sondern auch die künftige Finanzierung auf bessere Grundlagen stellen und (das wird) eine Aufgabe der Bundespolitik sein.“
Bürgerentscheide gegen die Schließung von Krankenhäusern und zur finanziellen Unterstützung sind geeignete Unterstützungen. Sie sind ein Stück Demokratie zur Stärkung der wohnortnahen lebenserhaltenden klinische Versorgung in Bayern.
99% der bayerischen Bürger stimmen für den Beibehalt klinischer Bürgerentscheide in Bayern:
Wir informieren über folgenden nichtöffentlichen Brief an Bundesgesundheitsministerin Warken zwecks Abschaffung des bundesweiten Klinikatlas, fast wortgleich mit gestrigen Pressemitteilung. Das Ziel: 1) Den Druck zur Abschaffung des Klinikatlas von Ex- undesforschungsminister Karl Lauterbach erhöhen 2) Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern mit ihrer umfassenden Projektstudie zum Krankenhaustransparenzgesetz und einem transparenten kostenfreien Klinikatlas "Kliniken in Gefahr" bei Warken als ernst zu nehmendes klinisches Fachgremium profilieren.