in den letzten Wochen ist politisch sehr viel geschehen, und stets zu Ungunsten deutscher Krankenhäuser:
1. Krankenhausreformanpassungsgesetz Am 23. März 2026 stimmte der Bundesrat als letzte Instanz dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zu. Die Anforderungen an Leistungsgruppen bleiben restriktiv. 3-jährige Ausnahmegenehmigungen der Länder können nur im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen erteilt werden. Damit werden den Ländern wichtige Steuerungsmöglichkeiten entzogen, um insbesondere in ländlichen Regionen eine flächendeckende klinische Versorgung einschließlich Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten sicher zu stellen. Das Ziel der Krankenhausreform war eindeutig definiert. Die aktuell limitierten Vergütungsmittel für Krankenhäuser sind für alle Krankenhäuser nicht ausreichend. Durch Schließungen von 300 bis 600 der aktuell 1.841 bundesdeutschen Krankenhäuser sollen die unverändert limitierten Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt und deren Finanzsituation verbessert werden: https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/
2. Notfallgesetz Mit dem Referentenentwurf zum Notfallgesetz vom 22.04.2026 sollen bevorzugte Krankenhäuser aber nicht alle Allgemeinkrankenhäuser einschließlich gestufter Notfallversorgung mit einem Integrierten Notfallzentrum ausgestattet werden, das ambulante und stationäre Notfälle intelligent steuern kann. Wir beklagen, dass ein „Erweiterter Landesausschuss“ über die Zuteilung dieser Integrierten Notfallzentrum entscheidet, statt alle Krankenhäuser ab einer Basisnotfallversorgung flächendeckend damit auszustatten. Es ist offensichtliches Ziel, gute Krankenhäuser von der intelligenten Notfallbehandlung auszuschließen, zu benachteiligen und ggf. sogar deren Schließung zu provozieren: https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/notfallgesetz/
3. GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz In der Kabinettssitzung vom 29. April 2029 hat die Bundesregierung das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Krankenhäuser werden jährlich um mehrere Milliarden Euro betrogen, die sie zur Stabilisierung der Krankenkassen bzw. zur Stabilisierung der Beitragssätze bereitstellen sollen. Mit dieser Entscheidung werden die Krankenhäuser doppelt betrogen. Nun sollen nicht nur limitierte Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt sondern diese limitierten Vergütungsmittel weiter beschnitten werden. Ein massenhaftes Kliniksterben ist absehbar: https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausfinanzierung/
4. Transformationsfonds der Krankenhausreform Der Transformationsfonds der Krankenhausreform steht ab sofort zur Verfügung. Mit diesem Transformationsfonds werden die Entscheidungen der Länder verringert, Fördermittel für sanierungsbedürftige Krankenhäuser bereitzustellen. Die Fördermittel dazu trägt zu 100% das jeweilige Bundesland. Anders der Transformationsfonds für Klinikkonzentrationen, Klinikschließungen und Umwandlungen von Krankenhäusern in überwiegend ambulante Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Hier trägt der Bund 70% der Fördermittel, die Länder tragen lediglich 30%. Auf diese Weise wird absehbar, dass sich Klinikförderungen auf massive Restrukturierungen und Konzentrationsprozesse zentrieren werden.
Alle politischen Entscheidungen laufen auf Klinikschließungen hinaus.
Dürfen wir das einfach hinnehmen? Wir meinen N E I N !
der Bundesrat hat heute, am 27 März 2026 - auch mit Zustimmung der bayerischen Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach - dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zugestimmt.
Billigung im Bundesrat: Änderungen der Krankenhausreform nehmen letzte Hürde
Das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform hat am 27. März 2026 den Bundesrat passiert.
Wir haben in einer Pressemitteilung deutlich protestiert:
wie ernst meint es die bayerische Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach mit der flächendeckenfen klinischen Versorgung in Bayern?
Angesichts der 3-jährigen Ausnahmegenehmigungen der Bundesländer für Leistungsgruppen nach fem geplanten Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) nur im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen droht ein massives Kliniksterben in Flächenländern. Bayern ist unmittelbar betroffen.
Die Flächenländer Mecklemburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind im Gesundheitsausschuss des Bundesrats gescheitert, über den Vermittlungsausschuss eine autonome Entscheidung der Länder bei Ausnahmegenehmigungen durchzusetzen. Bayern hat sich diesem Antrag NICHT angeschlossen. WARUM?
In einer Pressemitteilung protestierten wir gegen die Empfehlung des Gesundheitsausschusses. Wir forderten wir den Bundesrat auf, am 27. März trotzdem den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die Pressemitteilung liegt als PDF bei.
Ein erster Online-Bericht dazu ist zu finden unter:
Nun gibt es eine neue Entwicklung zu den Sektorenübergreifenden Versorungseinrichtungen, die laut KHAG kleine ländliche Krankenhäuser ablösen sollen und werden:
das KHAG hat viele Fragestellungen für Sektorenübergreifende Versorungseinrichtungen offen gelassen und an die Selbstverwaltung delegiert. Hier haben die DKG und der Spiitzenverband der GKV parallel gearbeitet. Konktet: STRUKTURELL (NICHT ÖKONOMISCH!) besteht jetzt Planungssicherheit. Ich zitiere aus Zusammenfassung und dem Originaldokument:
...
ÜBERSICHT
Das Modell ist insbesondere für Regionen relevant, in denen klassische Krankenhausstrukturen aufgrund geringer Fallzahlen oder wirtschaftlicher Herausforderungen unter Druck stehen.
Die neue Vereinbarung definiert zunächst verpflichtende Mindestleistungen, die jede sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung anbieten können muss. Diese konzentrieren sich vor allem auf internistisch-geriatrische Behandlungen.
Darüber hinaus können Einrichtungen – abhängig vom zugewiesenen Versorgungsauftrag – zusätzliche Leistungen aus den Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin sowie Geriatrie erbringen. Diese werden in der Vereinbarung als sogenannte „Kann-Leistungen“ bezeichnet.
VEREINBARUNG
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen übernehmen nach den jeweiligen Möglichkeiten
auch akutmedizinische Versorgung. Gleichwohl nehmen sie nicht an der Notfallversorgung im Rahmen des gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß 5 136c Absatz 4 SGB V teil. lnsektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden Patientinnen und Patienten behandelt, die
keine Diagnostik oder Behandlungen mit hohem Risiko, Spezialisierungs- oder Komplexitätsgradbenötigen. Verlegungen in sektorenübergreifendeVersorgungseinrichtungen aus anderenKrankhäusern sind grundsätzlich möglich.
Die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung verfügt über eine medizinisch-technische
Ausstattung, die eine Basisdiagnostik und -therapie im Rahmen der akutmedizinischen Versorgung
ermöglicht (Elektrokardiogramm, Röntgengerät, Sonographiegerät, Patientenmonitor zur
Überwachung der Vitalfunktionen).
Von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) muss tagsüber für mindestens acht Stunden mindestens eine Arztin oder ein Arzt vor Ort präsent sein. Eine Facharztverfügbarkeit aus
dem Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung (Fachärztin/Facharzt
aus dem Gebiet lnnere Medizin oder Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder
Fachärztin/Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt mit dem Schwerpunkt Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt für lnnere Medizin und Geriatrie) ist jederzeit mindestens durch Rufbereitschaft zu gewährleisten.
Die pflegerische Betreuung ist durch eine 24-stündige Präsenzvon mindestens einer
Pflegefachkraft sicherzustellen. Die Personalausstattung muss sich am tatsächlichen Pflegebedarf
orientieren und eine fachgerechte Versorgung, Dokumentation und Notfallreaktion gewährleisten.
FAZIT
1. Es bleibt dabei: Lebensrettende Maßnahmen eignen sich NICHT in einem SüV.
2. Liegebetten sind auf internistisch-geriatrische Patienten konzentriert.
Aufruf zur Abstimmung gegen das Krankenhausreformanpassungsgesetz am 6. März im Bundestag
Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,
am 6 März soll nun das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundestag verabschiedet werden. Die Aktionsgruppe hat in einer Pressemitteilung die Parlamentarier dazu aufgerufen, dem KHAG NICHT ZUZUSTIMMEN!
Die Pressemitteilung einschließlich Begründung liegt als PDF bei. Sie ist auch zu finden unter:
in einem eindringlichen Appell hat sich unsere Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern in einem offenen Brief an die Ministerpräsident(inn)en und Gesundheitsminister(inn)en gewandt. Das Schreiben ist als PDF beigefügt und auf unserer Homepage ebenfalls verfügbar:
Anlass war die ursprünglich in dieser Woche geplante Verabschiedung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG).
Unsere Forderungen zusammengefasst:
1. Verhindern Sie im Bundesrat die Schließung von 600 bis 700 der 1.843 bundesweiten Krankenhäusern.
2. Erwirken Sie zur Sicherung der flächendeckenden klinischen Versorgung als Entscheidungskompetenz Ihrer Länder unbefristete Ausnahmetatbestände für Leistungsgruppen.
3. Stoppen Sie den bundesweiten Klinikatlas, der Krankenhäuser mit guter Ergebnis-qualität aufgrund begrenzter Strukturmerkmale denunziert.
Nun aber ist die Verabschiedung des KHAG aufgrund fehlender Einigung zwischen Bund und Ländern vertagt:
"Am heutigen Mittwoch hätte der Gesundheitsausschuss abschließend über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beraten sollen. Doch der Bundestag hat den Punkt kurzfristig von der Tagesordnung des Ausschusses genommen. Damit verschiebt sich das Gesetz erneut auf ungewisse Zeit. Ein Beschluss im Bundestag diese Woche und im Bundesrat am 6. März ist nicht mehr möglich. Kommt es zu keinem Konsens, droht dem KHAG wie der Krankenhausreform (KHVVG) und dem kleinen Sparpaket (BEEP) der Vermittlungsausschuss. ...
... Die Bundesländer hatten ihre über 100 Änderungsforderungen am Gesetz Ende Januar auf vier Kernforderungen reduziert. Doch vor allem Teile der SPD betrachten dies als zu große Aufweichung der Krankenhausreform. ...
... Viel Kritik kommt von den Grünen. Das Grüne Ausschussmitglied Armin Grau sieht einem „politischen Offenbarungseid“. Es gelinge Ministerin Warken in keiner Weise, „in den eigenen Reihen und mit den Ländern eine tragfähige Verständigung herzustellen“, so Grau.
Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, spricht in Bezug zum KHAG von einem „Koalitionschaos“. Das KHAG sieht er ebenso kritisch wie Teile der SPD-Bundestagsfraktion. „Das Zusammenspiel von Fristenschiebung, Kooperationsmöglichkeiten, Ausnahmenregelungen, dem Wegfall von Erreichbarkeitsvorgaben und ganzen Leistungsgruppen, sowie das Aufbohren der Standortdefinition sorgt dafür, dass die Krankenhausreform ihre Wirksamkeit vollständig verliert – sie wird löchriger als ein Schweizer Käse“, warnt Dahmen."
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Wir kommentieren:
Hier hat Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gemeinsam mit den Mitgliedern der Regierungskommission offenbar hohen Druck auf die SPD aufgebaut, das KHVG durch das KHAG nur sehr abzumildern und den Ländern NICHT entgegen zu kommen. Auch die Grünen trauern offenbar dem scharfen Lauterbach-Gesetz hinterher.
Wir dagegen begrüßen, dass die Länder den Ernst der Lage erkannt haben. Das KHAG im aktuellen Entwurf darf nicht kommen!
Eure Petitionsleitung
Klaus Emmerich, Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
Pressemitteilung
Bertelsmann Stiftung gefährdet flächendeckende klinische Versorgung in Deutschland und Bayern
Stoppt den Einfluss der Gesundheitsökonomen
Himmelkron, 13.02.2026
Auszug
Mit diesem Konzeptvergleich stellt die Bertelsmann Stiftung einseitig regionale Gesundheitskonzepte vor, deren Ziel die Ambulantisierung und Zentralisierung klinischer Leistungen einbezieht. Die Studie verliert kein Wort darüber, dass es gänzlich andere regionale Gesundheitskonzepte gibt, die auf ein Mindestmaß an lebensrettenden klinischen Angeboten binnen 30 Fahrzeitminuten setzen. Jedem sollte bewusst ein: Die Bertelsmann Stiftung steht seit 2019 für eine vermeintlich ‚bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken‘ . ...
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Die komplette Pressemitteilung liegt per PDF bei.
Eure Petitionsleitung
Klaus Emmerich
Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
"1.200 statt 1.843 Krankenhäuser mit Lauterbachs und Warkens Krankenhausreform?" Unter dieser Fragestellung haben wir ein erstes Video 2026 veröffentlicht. Ihr findet es unter:
Unmittelbar dahinter veröffentlichen wir das zweite Video 2026 unter dem Titel: "Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ersetzen keine Krankenhäuser".
Schaut Euch die Videos an.
Teilt sie auf Social Media.
Setzt sie ein, wenn es in Eurer Region um die Schließung eines Krankenhauses mit oder ohne Umwandlung in eine Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung geht.
Wir sagen:
Hände weg von unseren bedarfsnotwendigen Krankenhäusern!
Eure Petitonsleitung
Klaus Emmerich
Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
Deutsche Krankenhausgesellschaft offeriert institutionalisiertes Kliniksterben
Liebe Unterstützerinnen,
Liebe Unterstützer,
Jahre lang hat sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft als höchstes Vertretungsorgan aller Krankenhäuser gegen den geplanten Kahlschlag der Krankenhausreform von Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gewehrt.
"Die Kliniken seien bereit, Versorgungsstrukturen neu zu ordnen und in den kommenden zehn Jahren auf mehrere Hundert Standorte zu verzichten bzw. diese zu sektorübergreifenden Versorgungszentren (SÜV) umzuwandeln. Die Reform könne jedoch nur gelingen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen."
Forderungen 2026 zur bayerischen Krankenhauspolitik und Krankenhausplanung
Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,
knapp 2 1/2 Jahre nach Einreichung unserer Petition "Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform" an den bayerischen Gesundheitsausschuss stellen wir mit Bezug auf unsere damaligen Forderungen fest:
1. Die wohnortnahe klinische Versorgung in Bayern ist noch immer gefährdet.
2. Die jährlichen Investitionsfördermittel für bayerische Krankenhäuser wurde zwar erhöht. Die von uns geforderte Investitionsmilliarde ist aber noch immer nicht erreicht.
Wir informieren darüber, dass wir zur Verstärkung unserer Forderungen in einer Pressemitteilung vom 15.01.2026 unsere Forderungen noch einmal untermauert haben:
Unsere Forderungen 2026 zur bayerischen Krankenhauspolitik und Krankenhausplanung
1. Erreichbarkeit binnen 30 Fahrzeitminuten
2. Investitionsfördermitteln im Umfang von jährlich 1 Mrd. Euro
3. Prospektiver Krankenhausplanung
4. Auch zukünftiger Zulassung bayerischer Bürgerentscheide gegen Klinikschließungen
5. Ablehnung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes im Bundesrat
6. Verlässliche Absichtserklärungen bayerischer Parteien zur Krankenhauspolitik