Region: Bayern

Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform

Petition richtet sich an
Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek

4.484 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission vorgeschlagene Krankenhausreform 2023 wird einen massiven Krankenhauskahlschlag in Deutschland und Bayern nach sich ziehen. Insbesondere gefährdet sind kleine wohnortnahe Krankenhäuser der Allgemeinversorgung. Betroffen sind überwiegen ländliche Regionen.Bayern drohen folgende Szenarien: 

  • 41% der bayerischen Krankenhäuser würden in ambulante Gesundheitseinrichtung umgewandelt (Level 1i), die keine Notfallbehandlung und nur ambulante beziehungsweise sporadische ärztliche Rufbereitschaft bieten. Damit drohen große Entfernungen zum nächstgelegenen Allgemeinkrankenhaus, insbesondere in klinischen Notfällen. 
  • 43% der bayerischen Krankenhäuser müssten ihr Leistungsangebot radikal kürzen. Sie könnten auch bei Notfällen wie Herzinfarkt oder Geburt nicht helfen. 
  • 131 bayerische Geburtshilfestationen würden in Bayern auf gerade noch 46 reduziert. Es drohen Geburten auf der Straße. (1)

Eine Krankenhauszerschlagung diesen Ausmaßes wollen wir nicht zulassen!
Ländliche Gebiete würden Gesundheitsregionen 2. Klasse.
Forderung
Angesichts der weitreichenden Folgen fordern wir den Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetscheck auf:
1. Sagen Sie „Nein“ zur geplanten Krankenhausreform!

  • Setzen Sie sich dafür ein, dass die geplante bundesweit einheitliche Zuteilung der Leistungsgruppen nicht zustande kommt – das wäre verheerend für die Landeskrankenhausplanung in Bayern. Alle Bundesländer haben unterschiedliche Vorsorgungsbedarfe.
  • Kämpfen Sie ggf. für landesspezifische Öffnungsklauseln.Kämpfen Sie für den Erhalt der Krankenhäuser des angedachten Level 1i – sie dürfen nicht geschlossen und zu ambulanten Gesundheitszentren umgewandelt werden. Level 1i sind keine Krankenhäuser!
  • Kämpfen Sie für eine deutliche Ausweitung der Krankenhausleistungen in den geplanten Level 1n Kliniken. Die vorhandenen hochwertigen klinischen Leistungsangebote in Bayern dürfen nicht unnötig zerschlagen werden. 
  • Setzen Sie sich dafür ein, dass die klinische Notfallversorgung, auch die Geburtsstationen, in maximal 30 Minuten erhalten bleiben.
  • Sagen Sie NEIN zur geplanten Modifizierung der DRG-Fallpauschalen, diese fördern Privatkliniken und medizinische Angebote, die sich nicht nach dem Versorgungsbedarf der Einwohner sondern nach ökonomischen Gewinnzielen orientieren. Fordern Sie die Selbstkostendeckung der Krankenhäuser. (2)

2. Stärken Sie Ihre bayerischen Krankenhäuser!

  • Erhöhen Sie die jährliche Investitionsförderung für bayerische Krankenhäuser von aktuell 643 Mio. Euro auf 1. Mrd. Euro. Damit setzen Sie ein Zeichen für den Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser in Bayern. 
  • Stellen Sie ein eigenes bayerisches Sicherstellungsprogramm für gefährdete bedarfsnotwendige Krankenhäuser auf, um ihnen den Status Level 1n zu sichern. (3)

Sinnvolle Vorschläge des Bündnis Klinikrettung und der Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern für bedarfsorientierte Krankenhausstrukturen und für eine alternative Krankenhausfinanzierung liegen Ihnen bereits vor. (4)
(1) Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Folgen von Lauterbachs Krankenhausreform in Bayern, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern
(2) Bündnis Klinikrettung, Selbstkostendeckung der Krankenhäuser, https://kliniksterben.jimdofree.com/app/download/13128646199/Selbstkostendeckung_Studie_end.pdf?t=16654049243
(3) Sicherstellungskrankenhäuser Wegscheid, Oberviechtag und Kemnath4 Bündnis Klinikrettung, Bündnis Klinikrettung stellt Vorschlag für eine bedarfsgerechte Krankenhausstruktur vor, https://www.gemeingut.org/buendnis-klinikrettung-stellt-vorschlag-fuer-eine-bedarfsgerechte-krankenhausstruktur-vor/,
(4) Bündnis Klinikrettung, Selbstkostendeckung der Krankenhäuser, https://kliniksterben.jimdofree.com/app/download/13128646199/Selbstkostendeckung_Studie_end.pdf?t=1665404924

Begründung

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission vorgeschlagenen Versorgungsstufen Level 1i, 1n, 2 und 3 richten sich nach den aktuellen Stufen der Notfallversorgung entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. (1) Die aktuell vorgeschlagenen Versorgungsstufen für deutsche Krankenhäuser reißen irreparable Lücken in die 351 bayerischen Krankenhäuser.
Bis zu 150 bayerische Krankenhäuser ohne Basisnotfallversorgung sollen geschlossen und in Gesundheitseinrichtungen Level 1i umgewandelt werden. 2 Sie gleichen einer organisierten Kurzzeitpflege mit gelegentlicher ärztlicher Visite bzw. Behandlung und sind für Notfallbehandlungen nicht vorgesehen.
Level 1i sind keine Krankenhäuser! (3)
Gravierend sind auch:

  • die künftige Begrenzung der Leistungen weiterer 143 bayerischer Krankenhäuser des Level 1n mit Basisnotfallversorgung. Spezialisierte Fachabteilungen wie z.B. Gastroenterologie, Kardiologie, Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie einschließlich klinischer Zentren sollen nur noch Großkliniken vorbehalten sein, in Folge wird auch die entsprechende ambulante vielfach nur noch in Ballungszentren angeboten.
  • die Streichung der Geburtshilfe für Krankenhäuser des Level 1n mit Basisnotfallversorgungfolgerichtig die Reduktion der bayerischen Krankenhäuser mit Geburtshilfe von bisher 137 auf zukünftig 46

In Bayern gibt es drei sogenannte Sicherstellungskrankenhäuser ohne zertifizierte Basisnotfallversorgung nach den Grundsätzen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Würden diese – wie durch die geplante Krankenhausreform vorgesehen - geschlossen und in Gesundheitseinrichtungen Level 1i umgewandelt, erreichen folgende EinwohnerInnen kein wohnortnahes Allgemeinkrankenhaus einschließlich Notfallbehandlung binnen 30 Fahrzeitminuten: Wegscheid: 20.107, Oberviechtach: 32.702, Kemnath: 33.123. 4
Dies kann bei eskalierenden Krankheitsverläufen lebensentscheidend sein!
Bayerische Krankenhäuser sind mehr als stationäre klinischer Einrichtungen. Sie sind unverzichtbare Bausteine der ländlichen Infrastruktur. Sie leisten:  

  • Hilfe in der Corona-Pandemie, wo klinische Kapazitäten teilweise schon nicht mehr ausreichten 
  • klinische Notfallbehandlung für lebensbedrohende Erkrankungen und Unfälle 
  • hochqualifizierte stationäre und ambulante klinische Behandlungen  
  • Ausbildung von Ärzten, Pflegekräften und weiterem klinischen Fachpersonal 
  • Bereitschaftsdienste am Wochenende und in der Nacht
  •  regionale wirtschaftliche Nachfrage
  • und vieles mehr.

Den Kahlschlag der geplanten Krankenhausreform darf der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek nicht zulassen.
1 Bundesgesundheitsministerium, Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/3te_Stellungnahme_Regierungskommission_Grundlegende_Reform_KH-Verguetung_6_Dez_2022_mit_Tab-anhang.pdf
2 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Folgen von Lauterbachs Krankenhausreform in Bayern, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern , Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Projektstudie Bewertung der Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung der Regierungskommission - Prognose über die Zukunft deutscher Krankenhäuser, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/app/download/14706391832/Gro%C3%9Fe%20Krankenhausreform%20-%20Bewertung%20der%20dritten%20Empfehlung%20der%20Regierungskommissison.pdf?t=1672067522
3 Bundesgesundheitsministerium, Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/3te_Stellungnahme_Regierungskommission_Grundlegende_Reform_KH-Verguetung_6_Dez_2022_mit_Tab-anhang.pdf
4 GKV-Kliniksimulator, Eingabe des jeweiligen Klinikstandortes, https://gkv-kliniksimulator.de/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Himmelkron
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.03.2023
Sammlung endet: 10.08.2023
Region: Bayern
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Lieber Unterstützerinnen,
    liebe Unterstützer,

    in den letzten Wochen ist politisch sehr viel geschehen, und stets zu Ungunsten deutscher Krankenhäuser:

    1. Krankenhausreformanpassungsgesetz
    Am 23. März 2026 stimmte der Bundesrat als letzte Instanz dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zu. Die Anforderungen an Leistungsgruppen bleiben restriktiv. 3-jährige Ausnahmegenehmigungen der Länder können nur im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen erteilt werden. Damit werden den Ländern wichtige Steuerungsmöglichkeiten entzogen, um insbesondere in ländlichen Regionen eine flächendeckende klinische Versorgung einschließlich Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten sicher zu stellen. Das Ziel der Krankenhausreform war eindeutig definiert. Die aktuell limitierten Vergütungsmittel für Krankenhäuser sind für alle Krankenhäuser nicht ausreichend. Durch Schließungen von 300 bis 600 der aktuell 1.841 bundesdeutschen Krankenhäuser sollen die unverändert limitierten Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt und deren Finanzsituation verbessert werden:
    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/

    2. Notfallgesetz
    Mit dem Referentenentwurf zum Notfallgesetz vom 22.04.2026 sollen bevorzugte Krankenhäuser aber nicht alle Allgemeinkrankenhäuser einschließlich gestufter Notfallversorgung mit einem Integrierten Notfallzentrum ausgestattet werden, das ambulante und stationäre Notfälle intelligent steuern kann. Wir beklagen, dass ein „Erweiterter Landesausschuss“ über die Zuteilung dieser Integrierten Notfallzentrum entscheidet, statt alle Krankenhäuser ab einer Basisnotfallversorgung flächendeckend damit auszustatten. Es ist offensichtliches Ziel, gute Krankenhäuser von der intelligenten Notfallbehandlung auszuschließen, zu benachteiligen und ggf. sogar deren Schließung zu provozieren:
    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/notfallgesetz/

    3. GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
    In der Kabinettssitzung vom 29. April 2029 hat die Bundesregierung das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Krankenhäuser werden jährlich um mehrere Milliarden Euro betrogen, die sie zur Stabilisierung der Krankenkassen bzw. zur Stabilisierung der Beitragssätze bereitstellen sollen. Mit dieser Entscheidung werden die Krankenhäuser doppelt betrogen. Nun sollen nicht nur limitierte Vergütungsmittel auf weniger Krankenhäuser verteilt sondern diese limitierten Vergütungsmittel weiter beschnitten werden. Ein massenhaftes Kliniksterben ist absehbar:
    https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausfinanzierung/

    4. Transformationsfonds der Krankenhausreform
    Der Transformationsfonds der Krankenhausreform steht ab sofort zur Verfügung. Mit diesem Transformationsfonds werden die Entscheidungen der Länder verringert, Fördermittel für sanierungsbedürftige Krankenhäuser bereitzustellen. Die Fördermittel dazu trägt zu 100% das jeweilige Bundesland. Anders der Transformationsfonds für Klinikkonzentrationen, Klinikschließungen und Umwandlungen von Krankenhäusern in überwiegend ambulante Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Hier trägt der Bund 70% der Fördermittel, die Länder tragen lediglich 30%. Auf diese Weise wird absehbar, dass sich Klinikförderungen auf massive Restrukturierungen und Konzentrationsprozesse zentrieren werden.

    Alle politischen Entscheidungen laufen auf Klinikschließungen hinaus.

    Dürfen wir das einfach hinnehmen? Wir meinen N E I N !

  • Liebe Unterstützerinnen,
    liebe Unterstützer,

    der Bundesrat hat heute, am 27 März 2026 - auch mit Zustimmung der bayerischen Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach - dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zugestimmt.

    www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1063/1063-pk.html#top-6

    Billigung im Bundesrat: Änderungen der Krankenhausreform nehmen letzte Hürde
    Das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform hat am 27. März 2026 den Bundesrat passiert.

    Wir haben in einer Pressemitteilung deutlich protestiert:

    schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/

    - - -

    Pressemitteilung
    Zustimmung des Bundesrats zum Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG) leitet massives Kliniksterben ein
    Himmelkron, 27.03.2026

    Der Wortlaut der Pressemitteilung ist bei obigem Link oder in beigefügter PDF-Datei zu finden.

    Leider wird jetzt ein massives Kliniksterben eingeleitet.

    Freundliche Grüße
    Klaus Emmerich
    Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
  • Beratung des Bundesrats zur Krankenhausreform

    Liebe Unterstützerinnen,
    Liebe Unterstützer,

    wie ernst meint es die bayerische Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach mit der flächendeckenfen klinischen Versorgung in Bayern?

    Angesichts der 3-jährigen Ausnahmegenehmigungen der Bundesländer für Leistungsgruppen nach fem geplanten Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) nur im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen droht ein massives Kliniksterben in Flächenländern. Bayern ist unmittelbar betroffen.

    Die Flächenländer Mecklemburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind im Gesundheitsausschuss des Bundesrats gescheitert, über den Vermittlungsausschuss eine autonome Entscheidung der Länder bei Ausnahmegenehmigungen durchzusetzen. Bayern hat sich diesem Antrag NICHT angeschlossen. WARUM?

    In einer Pressemitteilung protestierten wir gegen die Empfehlung des Gesundheitsausschusses. Wir forderten wir den Bundesrat auf, am 27. März trotzdem den Vermittlungsausschuss anzurufen.

    Die Pressemitteilung liegt als PDF bei.

    Ein erster Online-Bericht dazu ist zu finden unter:

    www.medconweb.de/blog/finanzierung/widerstand-gegen-krankenhausreform-aktionsgruppe-fordert-bayerisches-veto-im-bundesrat/

    Die Petitionsleitung
    Klaus Emmerich

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