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Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform

Die petisie is gerig aan
Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek

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2025-08-06 12:39

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Antwort des Fraktionsvorsitzenden der CSU Klaus Holetschek zur Aussetzung von Bürgerentscheiden für Krankenhäuser

Liebe Aktive,

auf unsere Bitte haben sich viele Aktive an die Bayerische Staatsregierung gewandt und sich schriftlich für den Beibehalt von Bürgerentscheiden für Krankenhäuser ausgesprochen.

Nun liegt uns eine unbefriedigende des Fraktionsvorsitzenden der CSU Klaus Holetschek vor, der die Empfehlung des Runden Tischs begründet. Sie Argumente sind nicht stichhaltig. Das Schreiben haben wir beigefügt.

Wir bitten alle, die ein Schreiben von Klaus Holetschek erhielten, darauf zu antworten.

Der Brief könnte lauten:

- - -

klaus.holetschek@csu-landtag.de
info@florian-streibl.de

Verteiler CC: klaus_emmerich@gmx.de

Bürgerentscheide zu Krankenhäusern

Sehr geehrter Herr Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion

vielen Dank für Ihre ausführliche Begründung der Empfehlung des Runden Tischs mit der Empfehlung, Bürgerentscheide zu Krankenhäusern auszusetzen.

Nicht eingegangen sind Sie leider auf mein Argumente, insbesondere:

• Das Grundrecht des Bürgers auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) darf nicht angetastet werden. Es steht höher als Strukturvorgaben des Bundes zu Krankenhäusern.
• Das Aussetzen von Bürgerentscheiden gegen Klinikschließungen entmündigt die bayerischen Mitbürger und tastet dieses Grundrecht an.

Sie setzen ggf. Bürgerentscheide aus, bei denen es im Zweifelsfall um die Schließung lebensrettender Allgemeinkrankenhäuser einschließlich Basisnotfallversorgung mit der Konsequenz geht, dass diese für viele Bürger nicht mehr binnen 30 Fahrzeitminuten erreichbar sind.

In Ihrer Antwort führen Sie aus: „Maßgebliche Kriterien für die Krankenhausplanung werden infolge der Krankenhausreform des Bundes nunmehr durch Bundesgesetze vorgegeben und stehen damit nicht mehr in gleicher Weise zur Disposition seitens der Träger vor Ort. Örtliche Wünsche nach der Vorhaltung eines bestimmten Leistungsspektrums können daher mit den gesetzlichen Vorgaben kollidieren.“

Eine vergleichbare Kollision hatten Sie im Jahr 2023 angemahnt. Per Gutachten belegten Sie gemeinsam mit NRW und Schleswig-Holstein per Gutachten mit Recht die Verfassungswidrigkeit der Krankenhausreform als Eingriff in die Krankenhausplanung der Länder. Ich frage Sie hiermit:

1. Warum haben Sie nicht geklagt?
2. Warum haben Sie sich in der Arbeitsgruppe Gesundheit für den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung nicht für eine freie Leistungsgruppenplanung in den Ländern eingesetzt? Damit hätten Sie die „ Disposition seitens der Träger vor Ort“ und die Disposition der Länder im Sinne einer flächendeckenden klinischen Versorgung in Bayern sicher gestellt.

Es kann nicht sein, dass Bürger die Folgen einer ggf. verfassungswidrigen Krankenhausreform ausbaden und entmündigt werden.

Ich bleibe bei der Forderung: Keine Aussetzung von Bürgerentscheiden zu Krankenhäusern.

Mit freundlichen Grüßen

- - -

Für die Mühen vorab ein herzliches Dankeschön
Klaus Emmerich


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