28.10.2026, 01:10
Änderung laut Ihrer Info auf meine Frage per Mail!
Neuer Petitionstext:
Bürgerrechte!!!Doppelbesteuerung ist rechtswidrig:
Ab 01.012005 gilt das Alterseinkünftegesetz nach § 22 Nr.1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe as EStG, die oft nur als Besteuerungstabelle bezeichnet wird. Korrekt ist die Tabelle zum Besteuerungsanteil.
Hier liegt eine Doppelbesteuerung vor.
Beiträge von 1974-2005 aus bereits versteuerten Lohn werden ab 2005 nochmals mit 50% bis 100 % versteuert. Ich berufe mich ausdrücklich auf die BFH/Bundesverfassungsgericht Beschlüsse
Beschluss vom 07.04.2008 - 2 BvR 909/6
Beschluss vom 13.09.2012 - 2 BvL 4/14, 2 BvL 19/14, 2 BvL 20/14, 2 BvL 5/18
Hierzu auch BFH Urteil vom 19.05.2021-XR 20/19 und XR 33/19
Danach ist Doppelbesteuerung verfassungswidrig!
Ebenfalls wurden die Riester Renten aus versteuerten Einkommen gezahlt und dürfen nicht neu versteuert werden!
Gleichbehandlung aller Steuerzahler:
Der Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG wird bei der RenteBeamtenversorgung und bei Betriebsrenten gewährt. Er ist rechtswidrigFamilienzuschlag/Vorwegabzug(Kürzungpersonenbezogen istund rechtswidrig)Riestersteht Rente(Auchbei hierEhepaaren giltsomit Doppelbesteuerungsverbot)Kinderfreibetrag/Kindergelddoppelt sollzu. fürGesetzlichen alleRentnern Bürgersteht gleicher seinWehrdienst/Gleichbehandlung(Hierinnicht zu. Hierin liegt ein Verstoß gegen den§ Gleichheitssatz)Gleichbehandlung85 allerAO Steuerzahler(Gleichbehandlungsgrundsatz- ArtGleichmäßigkeit der Besteuerung Art. 3 Abs. 1 GG - Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 6 Abs. 1GG)1 GG - Schutz der Familie Art. 20 Abs. 1 GG - Sozialstaatsprinzip .
Kinderfreibetrag/Kindergeld sind ebenfalls unterschiedlich bei Beamten und gesetzlichen Arbeitnehmern!
Familienzuschlag - Vorwegabzug:
Die Kürzung ist rechtswidrig, weil Familienzuschlag kein steuerfreier Arbeitgeberanteil nach § 3 Nr. 62 EStG ist, sondern Familienförderung nach Art. 6 GG.
Wehrdienst/Gleichbehandlung:
Verstoß gegen Art. 3 GG - Gleichheitssatz.
Gleicher Wehrdienst von 15 Monaten wird beim gesetzlichen Arbeitnehmer mit ca. 48 Euro Rente nach SGB VI, bei Beamten mit ca. 380 Euro Pension nach Beamtenversorgungsgesetz § 8 bewertet!
Neue Begründung:
Betrifft alle Bürger in Deutschland
Es kann nicht sein, daß es in Deutschland Menschen gibt, die besonders im Alter, nicht wissen wie sie ihr Leben noch finanzieren sollen!
Es darf die Gesellschsft nicht in zwei Schichten geteilt werden! Es darf nicht sein, daß Menschen in Armut leben im reichen Deutschland!
Es gibt Möglichkeiten Gesetze zu schaffen,schaffen oder zu ändern, die für eine bessere Versorgung der Menschen in unserem Staat sorgen!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 16