Erfolg
Bild der Petition E-Zigaretten dürfen nicht verboten werden
Gesundheit

E-Zigaretten dürfen nicht verboten werden

Petition richtet sich an
Petitionsauschuß des Landtags
14.896 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

14.896 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

26.12.2011, 02:04

Hallo liebe Petitionsunterstützer,

Wir haben die 1800er Marke Geknackt. Inzwischen haben Sich über 1800 Gegner Des Zigaretten Verbots hier Eingetragen

Jedoch musste ich des Öfteren Schein Identitäten feststellen und leider löschen deshalb achtet Bitte darauf euren RICHTIGEN NAMEN einzutragen da eine Petition Sauber und Genau Ablaufen Muss deshalb macht es auch keinen Sinn Falsche und erdachte Namen zu Nehmen. Da der Petitionsausschuss des Landes die Namen Prüft und wenn sich beispielshalber von 10.000 3 Leute eine Falsche Identität benutzt haben ist die Petition nicht Gültig da Dann 3 Stimmen abgezogen werden Müssen und eben genau diese 3 Leute dann fehlen

Deshalb Beim Weiterleiten immer an die Leute Appellieren ihr habt die Möglichkeit beim Ausfüllen der Petition Unten „Anonym“ anzukreuzen dann taucht ihr auf der Liste mit „Anonym“ Auf und nur ich Als Petitionsführer und der Petitionsausschuss Können Namen, Adresse Lesen


Mfg Michael.


24.12.2011, 06:41

Hallo Leute erst einmal vielen Dank für eure „Unterschrift“ wir haben die 1000 Leute Marke Fast geknackt und die Petition Läuft erst seit 2Tagen Wenn ihr es also Weiterhin schafft die Petition in einem so Rasendem Tempo weiterzuverbreiten haben wird die Petition schnell Erfüllt und können sie der Ministerin des Landes Nord Rhein Westfalen (Barbara Steffens) Vorlegen und so Mehr Druck auf die Regierung und Gegner der E-zigarette Ausüben.

Des Weiteren Werde ich diese Petition als Kopie an das Büro unserer Bundeskanzlerin (Angela Merkel) senden. sowie eine Kopie An den Petitionsausschuss Deutschland senden.


Ich wünsche allen Unterzeichnern schon mal Besinnliche Weinachtstage und einen guten Rutsch in Jahr 2012 und Viele Rauchfreie Tage


Mfg Michael.


24.12.2011, 06:41

Eine Zeile Musste Gelöscht werden,
Neue Begründung: Widerlegung:

Die derzeitige Rechtslage besagt eindeutig, dass die genannten Produkte nicht durch das Arzneimittel- (AMG) oder Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt sind, nach mehreren Gerichtsentscheiden des europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts derzeit sogar nicht einmal geregelt werden dürfen. Keines der derzeit am Markt gehandelten Produkte unterliegt Reglementierungen durch das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz. Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder bestätigte dies jüngst durch die Feststellung, dass Arzneimittel nicht nur über eine therapeutische/diagnostische Eignung verfügen sondern auch dazu bestimmt sein müssen, was bei dem Genußmittel eZigarette nicht zutrifft. (Eine Liste der Urteile ist auf der beigefügten PDF einsehbar)

2. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung am 19.12.2011

"Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können."

Widerlegung

Die Untersuchung der FDA aus dem Jahre 2009 ist höchst umstritten, da von der US-Behörde bis heute nicht die Menge der nachgewiesenen Nitrosamine in den untersuchten e-Zigaretten-Liquids bekanntgegeben wurde. Und auf diesen Wert kommt es entscheidend an. Das renommierte Analyselabor "Eurofins Dr. Specht Laboratorien" in Hamburg hat Aromaliquids von e-Zigaretten auf krebserregende Nitrosamine untersucht. Das Ergebnis: Sowohl im flüssigen Zustand als auch in der Dampfphase sind Nitrosamine in den untersuchten Aromaliquids nicht nachweisbar.

3. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) am 2. Dezember in Heidelberg "Propylenglykol ist ein Reizgas."

In einem Selbstversuch des DKFZ wurde die Wirkung von e-Zigarettendampf getestet. Dazu haben sich Mitarbeiter des DKFZ in einen Raum gesetzt und zwei elektrische Zigaretten gedampft. Das Ergebnis der "Untersuchung": "Nachdem in dem Raum zwei E-Zigaretten geraucht worden waren, hatten meine Kollegen und ich Atemwegsreizungen und ein Benommenheitsgefühl." (Zitat Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention DKFZ)

Widerlegung

Dieser mündliche Erfahrungsbericht widerspricht nicht nur zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern ist selbst höchst unwissenschaftlich.

Zitat Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz "Die niederkettigen, mehrwertigen Alkohole sind toxikologisch praktisch unbedenklich. Glyzerin und 1,2-Propylenglykol werden seit Jahren in pharmazeutischen und kosmetischen Präparaten im oralen und dermalen Anwendungsbereich eingesetzt." ots.de/VrRUh

Diese drei Aussagen sind Beispiele für eine gezielte Desinformations-Kampagne zur Verunsicherung des Marktes. Der Verband fordert die genannten Stellen dazu auf, diese Kampagne mit sofortiger Wirkung einzustellen.


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