Erfolg
Umwelt

Eil Petition zum Erhalt unserer Straßenbäume auf der Düsseldorferstraße im Dorf Saarn

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
An die Verantwortlichen der Stadt Mülheim /Ruhr
1.805 Unterstützende 542 in Mülheim an der Ruhr

Der Petition wurde entsprochen

1.805 Unterstützende 542 in Mülheim an der Ruhr

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

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04.04.2018, 13:32

Ergänzung


Neuer Petitionstext: Politiker der Stadt Mülheim Ruhr ziehen gerade die FÄLLUNG ALLER StraßenBÄUME auf der Düsseldorferstr. im Saarner Dorf in Erwägung.(Für die Bäume in Saarn deutet sich eine Kompromisslösung an www.waz.de )
Die Sicherheit von Fußgängern sei nicht gewährleistet,Die Stadt laufe Gefahr,wegen nicht nachgekommener Verkehrssicherungspflichr,bei Unfällen verklagt zu werden. (Es gibt nur minimale Erhebungen,die durch einfachste Maßnahmen beseitigt werden können)
könnten.Die "gefährlichste" Stelle befindet sich neben der Sparkasse,einem ca. 20qm großen Platz,der sich ideal für eine große,hübsche Sitzgelegenheit rund um den Baum anbieten würde.)
Zur Verkehrssicherungspflicht der Kommunen hier ein interessantes Urteil aus Kleve,wo eine Frau - über bis zu 10 cm (!!!) Höhendifferenz- durch Wurzeln -auf dem Gehweg gestolpert war. ( openjur.de/u/95896.html )
Die angegebene Verkehrssicherungspflicht (Unfallgefahr durch Erderhebungen der Wurzeln) könnte die Stadt schonmal durch einfachste Maßnahmen erheblich mindern,indem die geschundenen Bäume (zugepflastert/zugeparkt ) ein Stück Erde zur Verfügung gestellt würde,um die Wasseraufnahme erheblich zu verbessern . Die weitere Erdverdichtung durch parkende Autos kann durch Metallbaumscheiben verhindert werden.
Die Baumschutzsatzung der Stadt Mülheim sieht u.a den Erhalt /Verbesserung des Stadtklimas ,die Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes ,die Abwehr schädlicher Einwirkungen u.v.m vor. ( muelheim-ruhr.de Baumschutzsatzung)
Mehrere Bäume wurden bereits im lezten Jahr gefällt,ohne diese zu ersetzen.
Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet das Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1.März - 30.September. Gemeinsam können wir es in dieser Zeit schaffen ,dem möglichen Abholzen entgegen zu wirken.



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