30. 06. 2016. 02:44
Der Sächsiche Landtag Verwaltung Petitionsdienst hat die Petition
zugeleitet an:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Die Begründung vom Sächsichen Landtag der (weiterleitung/zuleitung) lautet:
(die von Ihnen gewünschte Änderung der Straßenverkehrsordnung unterfällt der
Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 30, 70, 83 des Grundgesetzes).
Etwaige weitere Zuschriften in dieser Angelegenheit bitte ich, direkt dorthin zu richten.
Ihr Einverständnis vorraussetzend wird Ihre Petition deshalb dem Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages unter folgender Anschrift zugeleitet:
(Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin)
(Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Link)
Jetzt ist abzuwarten das hier etwas passiert,
Wir bleiben dran es muss endlich umgesetzt werden.