2025. 03. 16. 17:53
Am 13. März 2025 präsentierte das Dezernat für Regionalentwicklung der Bezirksregierung Düsseldorf eine Einordnung zur geplanten Umwidmung des Grünzugs im Monheimer Süden. Die Präsentation beleuchtete insbesondere die Auswirkungen auf Umwelt, Stadtklima und Biotopvernetzung. Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte – die vollständige Präsentation ist als Anhang beigefügt.
// Die Funktion und Bedeutung des regionalen Grünzugs //
Regionale Grünzüge sind Vorranggebiete, in denen keine andere Nutzung die vorrangige Schutzfunktion beeinträchtigen darf. Laut den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) sind sie "vor einer siedlungsräumlichen Inanspruchnahme zu schützen" (S. 13 und S. 14). Ihre Bedeutung ergibt sich aus vier zentralen Funktionen: Siedlungsgliederung, Naherholung, Biotopvernetzung und klimaökologischer Ausgleich. Das geplante Vorhaben würde diese essenziellen Funktionen erheblich einschränken oder ganz aufheben.
- Biotopvernetzung: Die Fläche stellt ein wesentliches Verbindungsglied zwischen der Rheinaue und dem Naturschutzgebiet Monbagsee dar. Die Funktion als Fluchtkorridor für landgebundene Tiere bei Hochwasser wird durch eine Verkleinerung des Grünzugs erheblich eingeschränkt. Ein Richtwert für diese Fluchtkorridore liegt bei 500 m (S. 17). Der Fluchtkorridor ist auch deshalb anzunehmen, weil es bei Hochwasser im Norden und Süden aufgrund der bestehenden Bebauung keine Fluchtmöglichkeiten gibt (S. 26).
- Klimaökologischen Ausgleich: Die Fläche trägt maßgeblich zur Regulierung des Stadtklimas bei und hilft, bioklimatische Belastungen abzumildern (S. 20). Besonders kritisch ist, dass der "nördliche ASB ein Klimawandel-Vorsorgebereich (thermisch belastetes Siedlungsgebiet mit negativer Prognose durch den Klimawandel bzw. den Temperaturanstieg)" gem. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ist (S. 20).
- Siedlungsgliederung: Die Errichtung baulicher Anlagen in Bereichen, die besonders der Siedlungsgliederung dienen (Engstellen im Freiraum mit einer Breite unter 1.000 m) stellt eine Beeinträchtigung der Aufgaben und Funktionen der Regionalen Grünzüge dar. Derzeit besteht eine Engstelle von 70 m Breite auf einer Länge von 250 m. Bei Umsetzung des Bayer 04 Leistungszentrums würde sich dies auf ca. 1,5 km verlängern. (S. 15)
- Naherholung: Der nach Umsetzung des Vorhabens verbleibende im Durchschnitt 80 m breite Schutzstreifen könnte als wohnungsnaher Bewegungsraum genutzt werden. Jedoch ginge die regionale Bedeutung als wichtiger Erholungsraum verloren (S. 16).
Die Beikarte zum Regionalplan weist diesen Grünzug dem zentral rheinnahen Grünzug zu – einem Bereich, in dem alle vier Funktionen wertgebend sind. Laut Dezernat macht dies den Abschnitt besonders schützenswert und unvereinbar mit einer 20 Hektar großen, intensiven sportlichen Nutzung.
// Hohe Einschränkungen durch das Vorhaben erwartet //
Sollte die Umwidmung erfolgen, würde dies laut der Bezirksregierung eine starke Beeinträchtigung des Grünzugs nach sich ziehen.
Der bestehende regionale Grünzug wird auf einer Länge von 1,5 km auf bis zu 80 m verkleinert, sodass die regionalplanerische Definition eines regionalen Grünzuges nicht mehr gegeben ist (S. 15).
Die wertgebenden Funktionen des Grünzugs würden voraussichtlich nicht ausgeglichen werden können. In solchen Fällen schreibt der Landesentwicklungsplan vor, eine Kompensation durch Rücknahme anderer Siedlungsflächen oder eine Erweiterung des Grünzugs an anderer Stelle – dies scheint hier jedoch nicht möglich (S. 21).
Die verbleibenden Grünzüge können den Ausgleich sehr wahrscheinlich nicht übernehmen, da im Monheimer Norden (Garather Weg) der Grünzug bereits nur 300 m breit ist und durch eine Kleingartenanlage zumindest in seiner Durchlässigkeit eingeschränkt wird. Gleichzeitig wird im mittleren Grünzug (Am Kielsgraben) derzeit durch die Stadt Monheim massiv in Sportanlagen investiert, was die ökologische Funktion weiter reduziert (S. 21–25).
// Fazit und Bedeutung für die Entscheidung //
Das Dezernat für Regionalentwicklung hat deutlich gemacht, dass eine Umwidmung des regionalen Grünzugs mit erheblichen funktionalen Verlusten verbunden wäre, die nach den aktuellen Planungsrichtlinien kaum ausgeglichen werden können.
Diese Einordnung zeigt eindrucksvoll, dass eine Änderung des Regionalplans nicht leichtfertig getroffen werden darf – der regionale Grünzug erfüllt eine so entscheidende Funktion für Umwelt, Stadtklima und Natur, dass er in der Abwägung kaum zu überwinden sein darf. Daher ist es unerlässlich, sich weiterhin mit Nachdruck für den Erhalt dieser wertvollen Fläche einzusetzen.