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Erhalt Monheimer Grünzug - Kein Bayer04 Leistungszentrum

Petition is addressed to
Mitglieder des Regionalrates der Bezirksregierung Düsseldorf und kommunale Gremien

2,163 signatures

2,600 for collection target

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  1. Launched March 2025
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News

05/12/2025, 07:13

Bei der Grünfläche entlang der Alfred-Nobel-Straße handelt es sich faktischen um einen Regionalen Grünzug mit wertgebenden Funktionen. Der Begriff "Grünzug" ist daher zutreffender und präziser als "Grünfläche"


Neuer Titel: Erhalt Monheimer GrünflächeGrünzug - Kein Bayer04 Leistungszentrum
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.082



05/12/2025, 04:02

Am 28. Mai 2025 hat die Stadt Monheim die Öffentlichkeit im Rahmen eines Infoabends über den aktuellen Stand der Planungen zum Bayer 04 Leistungszentrum informiert. Trotz der offiziellen Stellungnahme des Regionalrats, die über die Bezirksregierung an die Stadt übermittelt wurde und in der die aktuelle Planung in ihrem aktuellen, bisher veröffentlichten Umfang abgelehnt wird, hält die Stadtverwaltung an der bisherigen Planung fest. Diese sieht weiterhin ein großflächiges Leistungszentrum im Bereich des regionalen Grünzugs vor.

Dabei hat der Regionalrat deutlich gemacht: Von Bayer 04 wird eine überarbeitete Planung erwartet, die den Erhalt des regionalen Grünzugs gewährleistet und alternative Standorte auf Basis einer reduzierten Planung erneut prüft.

In diesem Zusammenhang ist die Stellungnahme von Dr. Hans-Joachim Grumbach (Freie Wähler, Mitglied des Regionalrats Düsseldorf sowie des Ausschusses für Planung des Regionalrates Düsseldorf) besonders bemerkenswert:

"Wir haben geschrieben, dass der regionale Grünzug, der als Verbindung zwischen Rhein und Bergischen Terrassen von essentieller Wichtigkeit ist, [...] bestehen bleibt. Der braucht eine gewisse Breite und das sind mehr als 70 Meter. Und insofern kann man über Sportanlagen im Bereich der jetzt bestehenden 6 ha reden, man kann auch über eine kleine Erweiterung reden, aber nicht über das, was wir dort gerade an der Wand sehen."

// Zentrale Forderung nicht erfüllt – trotzdem wird weitergeplant //

Trotz einstimmiger Ablehnung im Rahmen einer Stellungnahme an die Stadt Monheim durch die Fraktionen im Regionalrat (CDU, Grüne, SPD, FDP und Freie Wähler), hält die Stadt Monheim an der Planung für das Bayer 04 Leistungszentrum fest – obwohl eine wesentliche Bedingung der Stadt durch den Regionalrat abgelehnt wird: die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets als Kompensation.

Diese Forderung wurde mehrfach öffentlich und eindeutig formuliert:

„Die in diesem Bereich vorhandenen Gewerbeflächen würden durch das Vorhaben entfallen. Aus diesem Grund hat die Stadt Monheim am Rhein gegenüber der Bezirksregierung die Forderung formuliert, diese Flächen an anderer Stelle mindestens Flächengleich durch GIB-Flächen ausgewiesen zu bekommen.“
– Vorlage X/1540, Ausschuss für Klimaschutz, Stadtplanung und Verkehr, 20.03.2025

„Ich will da jetzt gar nicht arrogant wirken, aber mehr als ein Schmunzeln kann mir das jetzt gar nicht mehr entlocken, weil es doch einfach so ist, dass wir das zur Bedingung machen. Also wenn wir diese Fläche nicht bekommen von der Bezirksregierung, dann wird es auch keinen Fußballcampus an der Alfred-Nobel-Straße geben. Also insofern ist das eine ganz klare Forderung.“
– Daniel Zimmermann, Bürgermeister Stadt Monheim, Ausschuss für Klimaschutz, Stadtplanung und Verkehr, 20.03.2025

„Die Stadt stellt allerdings eine Bedingung an die Bezirksregierung: Die dadurch für Monheim am Rhein nominell wegfallende Gewerbefläche müsse im Regionalplan an einer anderen Stelle kompensiert werden.“
– Website der Stadt Monheim, abgerufen am 10.05.2025

Hintergrund ist, dass die Stadt Monheim unermüdlich betont, ein Bedarf an Gewerbefläche zu haben und das Bayer 04 Leistungszentrum tatsächlich bereits ausgewiesene Gewerbefläche verbrauchen wird, ohne dass der Verein Bayer 04 Leverkusen in Monheim gewerbesteuerpflichtig wird.
Es bleibt somit festzuhalten: Eine der zentralen Bedingungen der Stadt wurde abgelehnt – dennoch wird das Bauleitverfahren weiterbetrieben.

// Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat begonnen//

Ungeachtet dieser Ausgangslage betreibt die Stadt Monheim das Bautleitverfahren unbeirrt fort und hat den Verfahrensschritt “Frühzeitige Beteiligung“ bereits eingeleitet. Dieser Verfahrenschritt endet am 06. Juni 2025.

Wir rufen daher alle Unterstützerinnen und Unterstützer auf:

Beteiligen Sie sich jetzt aktiv am Verfahren! Reichen Sie sachlich formulierte Einwendungen, Hinweise, Bedenken oder Kritik ein, um sie in die Planung einfließen zu lassen.
Einwendungen können bis zum Ende des Verfahrensschritt am 06. Juni 2025 persönlich gegen Eingangsbestätigung abgegeben, postalisch an die Stadtverwaltung oder per E-Mail mit Eingangsbestätigung an folgende Adresse gesendet werden:

stadtplanung@monheim.de

Alle Planungsunterlagen finden Sie unter der folgender Internetadresse:

www.monheim.de/stadtleben-aktuelles/mitmach-portal/aktuelle-projekte/bayer-04-fussballzentrum

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Stimme für den Schutz des Grünzugs und eine verantwortungsvolle Stadtentwicklung zu erheben!


05/10/2025, 02:50

Am Samstag, den 17. Mai 2025, findet in Monheim eine Demonstration gegen die aktuellen Pläne der Stadt zur Errichtung des Bayer 04 Leistungszentrums und dem Vorhaben einer Marina am Greisbachsee statt.

Die Kundgebung beginnt um 12:00 Uhr auf dem Rathausplatz in Monheim.

Ziel der Veranstaltung ist es, ein deutliches Zeichen für den Erhalt der regional bedeutsamen Grünzüge, für den Schutz von Natur- und Naherholungsflächen sowie für eine verantwortungsvolle Flächennutzung – und gegen die Verschwendung von Steuergeldern für Prestigeprojekte der aktuellen Kommunalregierung zu setzen.

Die zunehmende Flächeninanspruchnahme in Monheim betrifft zentrale Freiräume, die für das Stadtklima, den Biotopverbund und die Lebensqualität von großer Bedeutung sind.
Wir rufen alle Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition auf:

Nehmen Sie an der Demonstration teil und bringen Sie Ihre Bedenken und Forderungen sichtbar zum Ausdruck.

Nur gemeinsam können wir Einfluss nehmen und verdeutlichen, dass die Planungen in dieser Form auf erheblichen Widerstand stoßen.

Bitte erscheinen Sie zahlreich und helfen Sie mit, ein starkes Zeichen für den Erhalt unserer Stadtlandschaft zu setzen.




04/23/2025, 16:37

Am Montag, den 28. April 2025, lädt die Stadt Monheim zu einem öffentlichen Infoabend über das geplante Bayer 04 Leistungszentrum ein. Die Veranstaltung findet um 18:30 Uhr in der Aula am Berliner Ring statt.

Offizielle Informationen der Stadt finden Sie hier: www.monheim.de/stadtleben-aktuelles/news/nachrichten/infoabend-zu-bayer-04-fussballzentrum-an-der-alfred-nobel-strasse-14228

Wir laden alle Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Petition ein, den Termin wahrzunehmen, Fragen zu stellen und für Transparenz und eine sachliche Debatte einzutreten.

Warum unsere Bedenken fortbestehen:

1. Kein akuter Zeitdruck – die Lizenz von Bayer 04 ist nicht gefährdet

Immer wieder wird argumentiert, das Leistungszentrum sei zwingend erforderlich, um die Lizenz von Bayer 04 zu sichern. Das ist so nicht korrekt.

Bayer 04 verliert im Zuge des A1-Umbaus vorübergehend Stellplätze und muss dafür drei Trainingsflächen temporär umnutzen. Um die Betriebserlaubnis und Bundesliga-Lizenz aufrechtzuerhalten, hat der Verein ein genehmigtes Ersatzkonzept vorgelegt. Der Spielbetrieb ist gesichert. Dass dennoch behauptet wird, die Lizenz sei ohne ein neues Leistungszentrum gefährdet, ist sachlich nicht haltbar und steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem geplanten Standort in Monheim.

2. Die Fläche ist keine "genehmigte" Baufläche

In der öffentlichen Diskussion wird oft suggeriert, ein Großteil der Fläche sei bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen. Das ist irreführend:

Der überwiegende Teil des ca. 22 Hektar großen Vorhabengebiets liegt im regionalen Grünzug mit der Zweckbindung „Schutz der Landschaft und Erholung“ – eine Nutzung für ein Leistungszentrum ist damit unvereinbar.

- Lediglich ein kleiner Teil, etwa 6,3 Hektar, fällt unter den Bebauungsplan 59M, der jedoch durch das Vorhaben vollständig überplant würde.

- Der oft genannte Bebauungsplan 55M widerspricht dem Regionalplan und ist rechtlich nicht anwendbar.

Für das überplante Gewerbegebiet soll zudem an anderer Stelle eine Ersatzfläche geschaffen werden – was faktisch zusätzlichen Flächenverbrauch bedeutet.

3. „Es gibt genug Grünflächen“ – der Verlust ist gravierender als behauptet

Immer wieder heißt es, Monheim verfüge über ausreichend Grünflächen. Doch genau dieser Grünzug – zwischen Rheinauen und Monbagsee – erfüllt eine zentrale Verbindungs- und Klimafunktion. Das Dezernat für Regionalentwicklung hat dessen besondere Bedeutung mehrfach hervorgehoben. Ein solcher Eingriff hätte bleibende ökologische und raumordnerische Folgen.

4. „Es handelt sich um Sportnutzung“ – faktisch handelt es sich um ein abgeschottetes Hochleistungszentrum

Das geplante Gelände ist nicht mit öffentlichen Sportanlagen vergleichbar. Es handelt sich um ein exklusives, eingezäuntes und nicht öffentlich zugängliches Leistungszentrum – ohne Nutzwert für Monheimer Sportvereine oder Anwohnerschaft.

5. Kein Nutzen für Monheim

Das Projekt bringt der Stadt keine direkten Steuererträge, keine neuen Arbeitsplätze und keine infrastrukturellen Vorteile. Stattdessen entstehen zusätzliche Verkehrsströme, Flächenverbrauch und ökologische Belastungen – ohne konkrete Gegenleistung.

Unser Appell:

Nutzen Sie die Veranstaltung, um sich direkt zu informieren und kritische Fragen zu stellen und Bedenken zur Planung zu äußern. Unsere Petition steht weiterhin für eine ehrliche Abwägung von Alternativen und für den Erhalt des regionalen Grünzugs zwischen Rhein und Monbagsee.



04/07/2025, 09:23

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

am 4. April 2025 fand eine Informationsveranstaltung der Peto (30plus) zur geplanten Ansiedlung des Bayer 04 Leistungszentrums statt. In diesem Update möchten wir einige der dort präsentierten Aussagen aufgreifen, einordnen und um wichtige Informationen ergänzen.

1. Planungsrechtliche Grundlagen – unklare und missverständliche Darstellungen

In der Präsentation der Infoveranstaltung (Seite 8) sowie in der Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Monheim wird wiederholt der Eindruck erweckt, große Teile der für das Leistungszentrum vorgesehenen Fläche seien bereits durch bestehendes Planungsrecht abgedeckt. Dabei wird auf die Bebauungspläne 55M und 59M verwiesen. Diese Darstellung ist jedoch in mehrfacher Hinsicht irreführend.

• Der ca. 1,5 ha umfassende Bebauungsplan 55M stimmt planerisch nicht mehr mit dem Regionalplan überein, da die betreffende Fläche dort als regionaler Grünzug ausgewiesen ist. Regionalplanerische Festlegungen haben Vorrang und sind für die Bauleitplanung verbindlich. Eine Umsetzung des Bebauungsplans 55M in der aktuellen Form ist daher sehr unwahrscheinlich.

• Der ca. 6 ha umfassende Bebauungsplan 59M sieht eine gewerbliche Nutzung mit einer potenziellen Versiegelung von rund 45.600 m² vor. Das geplante Leistungszentrum mit 22 ha sieht hingegen eine Versiegelung von ca. 76.500 m² vor und würde den B-Plan 59M vollständig ersetzen.

• Durch das Leistungszentrum würde der Bebauungsplan 59M vollständig überplant. Für die dadurch wegfallende Gewerbefläche fordert die Stadt einen Ausgleich. Dadurch würde also zusätzlich eine neue Fläche in Anspruch genommen, was einem weiteren Flächenverbrauch von rund 6 ha mit einer vergleichbaren Versiegelung von etwa 45.600 m² wie dem B-Plan 59M entspricht.

Das Leistungszentrum ist damit kein Projekt "im Bestand", sondern kann als gänzlich neue Flächeninanspruchnahme gewertet werden. In Wahrheit handelt es sich um eine neue, deutlich größere bauliche Inanspruchnahme – mit zusätzlichem Flächenverbrauch an anderer Stelle.

2. Verkehrliche Auswirkungen – Belastungen werden kleingeredet

Ebenfalls kritisch zu bewerten ist die Darstellung zur verkehrlichen Belastung des Vorhabens. In der Präsentation heißt es, die Verkehrsströme seien „vergleichbar“ mit denen einer früheren Planung für das Gebiet.

• Die verkehrlichen Grundlagen stammen aus einer Zeit vor der Corona Pandemie. Seither haben sich Mobilitäts- und Arbeitsverhalten deutlich verändert – etwa durch flächendeckendes Homeoffice. Frühere Prognosen sind daher nur noch bedingt belastbar.

• Ein Leistungszentrum verursacht ein anderes Verkehrsprofil als ein typisches Gewerbegebiet. Insbesondere durch regelmäßige Nutzung am Wochenende und in den Abendstunden entsteht Verkehr auch zu Zeiten, in denen angrenzende Wohngebiete und Naherholungsräume stärker frequentiert werden.

• Durch die städtische Forderung, den weggefallenen Gewerbestandort in gleicher Größe an anderer Stelle neu auszuweisen, entsteht neuer Verkehr. Künftig fallen nicht nur die Fahrten durch das neue Leistungszentrum an, sondern auch durch das neu auszuweisende Gewerbegebiet – mit entsprechend doppelter Belastung im Monheimer Süden.

3. Kein akuter Zeitdruck des Großvorhabens – aber ein anderer Eindruck wird vermittelt

In der Präsentation der Info-Veranstaltung (u. a. Seite 2) sowie in der Sitzung des Planungsausschuss der Stadt Monheim wird der Eindruck erweckt, das geplante Leistungszentrum sei kurzfristig notwendig, um den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten und Lizenzanforderungen zu erfüllen. Als Hintergrund wird der Ausbau der A1 genannt, durch den Flächen am Stadion verloren gingen.

Tatsächlich ergibt sich ein differenzierteres Bild: In der Sitzung des Planungsausschusses vom 13.03.2025 wurde auf Nachfrage bestätigt, dass durch die Baumaßnahmen lediglich drei eigene Trainingsplätze wegfallen, da diese temporär für Stellplätze genutzt werden sollen. Der Artikel in der Rheinischen Post vom 05.03.2024 ( rp-online.de/nrw/staedte/leverkusen/autobahnausbau-in-leverkusen-bayer-04-stellt-plan-fuer-ersatzparkplaetze-vor_aid-124254275 ) ergänzt, dass diese Stellplätze nach Fertigstellung der A1 wieder unter die Autobahn zurückverlegt werden sollen.

Das bedeutet: Der derzeitige Bedarf beschränkt sich auf einen befristeten Ausgleich von drei Trainingsplätzen – nicht auf ein 22 Hektar großes Leistungszentrum. Die bestehende Argumentation, es sei ein sofortiger großer Standort erforderlich, ist damit nicht plausibel begründet.

Eine sachliche Prüfung von Alternativen und langfristigen Auswirkungen auf Stadt und Natur darf nicht durch den Verweis auf eine vermeintliche Dringlichkeit verkürzt oder ausgehebelt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.



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