04/07/2025, 09:23
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
am 4. April 2025 fand eine Informationsveranstaltung der Peto (30plus) zur geplanten Ansiedlung des Bayer 04 Leistungszentrums statt. In diesem Update möchten wir einige der dort präsentierten Aussagen aufgreifen, einordnen und um wichtige Informationen ergänzen.
1. Planungsrechtliche Grundlagen – unklare und missverständliche Darstellungen
In der Präsentation der Infoveranstaltung (Seite 8) sowie in der Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Monheim wird wiederholt der Eindruck erweckt, große Teile der für das Leistungszentrum vorgesehenen Fläche seien bereits durch bestehendes Planungsrecht abgedeckt. Dabei wird auf die Bebauungspläne 55M und 59M verwiesen. Diese Darstellung ist jedoch in mehrfacher Hinsicht irreführend.
• Der ca. 1,5 ha umfassende Bebauungsplan 55M stimmt planerisch nicht mehr mit dem Regionalplan überein, da die betreffende Fläche dort als regionaler Grünzug ausgewiesen ist. Regionalplanerische Festlegungen haben Vorrang und sind für die Bauleitplanung verbindlich. Eine Umsetzung des Bebauungsplans 55M in der aktuellen Form ist daher sehr unwahrscheinlich.
• Der ca. 6 ha umfassende Bebauungsplan 59M sieht eine gewerbliche Nutzung mit einer potenziellen Versiegelung von rund 45.600 m² vor. Das geplante Leistungszentrum mit 22 ha sieht hingegen eine Versiegelung von ca. 76.500 m² vor und würde den B-Plan 59M vollständig ersetzen.
• Durch das Leistungszentrum würde der Bebauungsplan 59M vollständig überplant. Für die dadurch wegfallende Gewerbefläche fordert die Stadt einen Ausgleich. Dadurch würde also zusätzlich eine neue Fläche in Anspruch genommen, was einem weiteren Flächenverbrauch von rund 6 ha mit einer vergleichbaren Versiegelung von etwa 45.600 m² wie dem B-Plan 59M entspricht.
Das Leistungszentrum ist damit kein Projekt "im Bestand", sondern kann als gänzlich neue Flächeninanspruchnahme gewertet werden. In Wahrheit handelt es sich um eine neue, deutlich größere bauliche Inanspruchnahme – mit zusätzlichem Flächenverbrauch an anderer Stelle.
2. Verkehrliche Auswirkungen – Belastungen werden kleingeredet
Ebenfalls kritisch zu bewerten ist die Darstellung zur verkehrlichen Belastung des Vorhabens. In der Präsentation heißt es, die Verkehrsströme seien „vergleichbar“ mit denen einer früheren Planung für das Gebiet.
• Die verkehrlichen Grundlagen stammen aus einer Zeit vor der Corona Pandemie. Seither haben sich Mobilitäts- und Arbeitsverhalten deutlich verändert – etwa durch flächendeckendes Homeoffice. Frühere Prognosen sind daher nur noch bedingt belastbar.
• Ein Leistungszentrum verursacht ein anderes Verkehrsprofil als ein typisches Gewerbegebiet. Insbesondere durch regelmäßige Nutzung am Wochenende und in den Abendstunden entsteht Verkehr auch zu Zeiten, in denen angrenzende Wohngebiete und Naherholungsräume stärker frequentiert werden.
• Durch die städtische Forderung, den weggefallenen Gewerbestandort in gleicher Größe an anderer Stelle neu auszuweisen, entsteht neuer Verkehr. Künftig fallen nicht nur die Fahrten durch das neue Leistungszentrum an, sondern auch durch das neu auszuweisende Gewerbegebiet – mit entsprechend doppelter Belastung im Monheimer Süden.
3. Kein akuter Zeitdruck des Großvorhabens – aber ein anderer Eindruck wird vermittelt
In der Präsentation der Info-Veranstaltung (u. a. Seite 2) sowie in der Sitzung des Planungsausschuss der Stadt Monheim wird der Eindruck erweckt, das geplante Leistungszentrum sei kurzfristig notwendig, um den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten und Lizenzanforderungen zu erfüllen. Als Hintergrund wird der Ausbau der A1 genannt, durch den Flächen am Stadion verloren gingen.
Tatsächlich ergibt sich ein differenzierteres Bild: In der Sitzung des Planungsausschusses vom 13.03.2025 wurde auf Nachfrage bestätigt, dass durch die Baumaßnahmen lediglich drei eigene Trainingsplätze wegfallen, da diese temporär für Stellplätze genutzt werden sollen. Der Artikel in der Rheinischen Post vom 05.03.2024 ( rp-online.de/nrw/staedte/leverkusen/autobahnausbau-in-leverkusen-bayer-04-stellt-plan-fuer-ersatzparkplaetze-vor_aid-124254275 ) ergänzt, dass diese Stellplätze nach Fertigstellung der A1 wieder unter die Autobahn zurückverlegt werden sollen.
Das bedeutet: Der derzeitige Bedarf beschränkt sich auf einen befristeten Ausgleich von drei Trainingsplätzen – nicht auf ein 22 Hektar großes Leistungszentrum. Die bestehende Argumentation, es sei ein sofortiger großer Standort erforderlich, ist damit nicht plausibel begründet.
Eine sachliche Prüfung von Alternativen und langfristigen Auswirkungen auf Stadt und Natur darf nicht durch den Verweis auf eine vermeintliche Dringlichkeit verkürzt oder ausgehebelt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.