Umwelt

Erhaltung des Feldes Blücherstraße in Mülheim Heißen am Eichbaum

Petition richtet sich an
Die Stadtverordnetenversammlung; Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses
967 Unterstützende 749 in Mülheim an der Ruhr

Sammlung beendet

967 Unterstützende 749 in Mülheim an der Ruhr

Sammlung beendet

  1. Gestartet März 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

18.05.2023, 17:29

Beiltrag in 2 Teile - hier Teil 1

Dieser offene Brief erging am 27.3.2023 an alle Parteien des Stadtrates Mülheim, den Oberbürgermeister Herrn Marc Buchholz und die Bezirksregierung Düsseldorf



Download der PDF hier
www.bluecherfeld.de/wp-content/uploads/2023/04/2023-03-27-_-Brief-Stadt-Muelheim.pdf


Mülheim an der Ruhr, 27.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie man den aktuellen medialen Berichten entnehmen kann, plant die Stadt Mülheim die Bebauung der letzten verbleibenden Freifläche an der Blücherstrasse. Als Bewohner und direkt Betroffene von den Auswirkungen einer potenziellen Bebauung wenden wir uns daher mit diesem offenen Brief direkt an die Interessenvertreter der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mülheim, also auch an Sie.

Die Pläne für eine Bebauung der aufgeführten Freifläche, die in den letzten Jahrzehnten ausschließlich als landwirtschaftliche Fläche und für landwirtschaftliche Zwecke genutzt worden ist, umfassen sowohl die temporäre Unterbringung von asylsuchenden Personen sowie alternativ oder auch darauffolgend eine Errichtung von kleineren Gewerbeflächen.

Als Bürger und Anwohner stellt sich einem die aufdrängende Frage, ob bei und in den Abwägungen zu solch einer Entscheidung überhaupt die Gegebenheiten des Standortes aber insbesondere die Begehren und das Wohl von allen Anliegerinnen und Anliegern eingeflossen sind.

Insbesondere die ökologischen Folgen einer Bebauung scheinen wenig, aus Bürgersicht wohl eher gar nicht, berücksichtigt worden zu sein. Anwohnerinnen und Anwohner der Blücherstraße und der umliegenden und angrenzenden Strassen sind ohnehin schon in erheblichen Maßen von den Emissionen des Ruhrschnellwegs (Autobahn A40) betroffen. Lärm und Feinstaubbelastungen, die allein vom Ruhrschnellweg herrühren, die umliegenden viel befahrenen Straßen – hier Frohnhauser Weg und Velauerstrasse – als infrastrukturell notwendige Verkehrsadern der Stadt mal ausgeblendet, sind ein ständiger Begleiter in der alltäglichen Lebensführung. Grün– und Freiflächen, die im Innenbereich von Städten angesiedelt sind, haben einen wissenschaftlich nachgewiesenen positiven Effekt auf das Stadtklima und anliegende Flächen. Sie sind Wasserspeicher und natürliche „Kühlflächen“ aber auch wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Versiegelung solcher Flächen hat demnach katastrophale Folgen und Auswirkungen und widerspricht ganz klar einer zukunftsorientierten, klimafreundlichen städtebaulichen Entwicklung, ist insbesondere aber auch
keine zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger getroffenen Entscheidung. Folgen und Auswirkungen des Klimawandels scheinen bei solchen baurechtlichen Entscheidungen (Änderung des Bebauungsplans etc.) im Mülheimer Stadtrat und bei den Entscheidungsträgern noch nicht angekommen zu sein.

Der Klimawandel braucht diese Flächen.

Die Anwohnerinnen und Anwohner, jung und alt, die den genannten Emissionen ständig ausgesetzt sind, brauchen diese Fläche.

Zu den weiteren ökologischen Besonderheiten der Freifläche an der Blücherstrasse gehören insbesondere die über Jahrzehnte entwickelte Flora und Fauna. Feldhasen, Turmfalken, Mäusebussarde, Käfer und Bienen und viele einheimische Vögel – als nicht abschließende Aufzählung und kleiner Auszug der ansässigen Tiere – finden sich am Feld und den Randflächen ein und haben hier ihren natürlichen Lebensraum, nicht zu vergessen die immer wieder zu beobachtenden Fledermäuse. Erste Bemühungen und Kontaktaufnahmen zum Naturschutzbund NABU zum Erhalt der Flora und Fauna haben diesen sehr hellhörig aufhören lassen, insbesondere der Erhalt des Lebensraums für Fledermäuse ist essenziell.

Der Bebauungsplan von 1970 sieht keine Bebauung für diese Fläche vor, Flora und Fauna, die Nähe zur Autobahn A40 und den damit verbunden Emissionen scheinen für alle Anwohner bisher wohl ausschlaggebende Punkte für diese Entscheidung gewesen zu sein. Aus unerklärlichen Gründen, gerade in einer fünf vor zwölf Situation mit der aktuellen Klimasituation, scheinen die aktuellen Entscheidungsträger zu anderen Entscheidungsgründen zu kommen – für Bürgerinnen und Bürger und die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner unerklärlich.

Neben den Plänen zur Einrichtung von Gewerbeflächen steht die temporäre Unterkunft von asylsuchenden Personen im Raum. Die baurechtlichen ökologischen Folgen, die unabhängig von einer gewerblichen Bebauung oder einer Wohnraumbebauung – und sei diese auch nur temporär in Form von Containern oder für kürzer Verweildauer errichteten Wohnstrukturen – sind nahezu identisch und haben die gleichen Folgen.

(Teil 2 im nächsten Post)


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