24.07.2021, 19:30
Neues Eckpunktepapier des KM bezüglich jahrgangsübergreifender Durchmischung
Neue Begründung:
Bereits am 29. Juni gab das Kultusministerium aus Baden-Württemberg ein Rundschreiben heraus, in welchem aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte das förmliche Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen den Personen in den Schulmensen als ausgesetzt erklärt wird und noch deutlich früher, schon seit dem 4. Juni ist die Öffnung der Schulmensen laut Kultusministerium zulässig.zulässig, und letzte Woche kam sogar ein Eckpunktepapier, in welchem die jahrgangsübergreifendde Durchmischung von Gruppen gestattet wird.
Angesichts dessen ist es unverständlich, dass den Hortkindern weiterhin das Hort-Mittagessen verweigert wird.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 133 (71 in Baden-Württemberg)