Region: Tyskland
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Billede af andragendet Fahrzeug-Exportregelung, USt.-Recht. Zoll-Abfertigung, Wettbewerbsverzerrung in der EG.
Økonomi

Fahrzeug-Exportregelung, USt.-Recht. Zoll-Abfertigung, Wettbewerbsverzerrung in der EG.

Petitioner ikke offentlig
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Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
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06.10.2011 10.57

Verbesserung
Neue Begründung: Ich habe drei Ausführungen zu der Begründung:

A) Kurzform

B) In der Amtssprache, mit Grafik

C) Detailliert auf www.kneisler-partner.de



Hier ist die Kurzform:


1. Die jetzige Gesetzesregelung lässt viel Spielraum für Verwirrung und verzerrt den EU-Wettbewerb.

2. Für die umsatzsteuerbefreite Lieferung gibt es Unterschiede, wie das Fahrzeug ausgeführt wird (aufgeladen oder auf eigenen Achsen, und welche Art der Überführungskennzeichen verwendet werden). Wenn das Fahrzeug auf eigenen Achsen ausgeführt wird, spielt die Art der verwendeten Überführungskennzeichen eine entscheidende Rolle (Anerkennung als umsatzsteuerfreie Lieferung). Wenn, z.B. das Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen + Internationaler Zulassungsschein ausgeführt wird, erkennt das Finanzamt den Zoll-Ausfuhrnachweis an. Wenn das gleiche Kennzeichen OHNE den internationalen Schein angewendet wird, verwehrt das Finanzamt die Anerkennung. Das ist sicherlich nicht logisch. Das gleiche gilt für andere Überführungskennzeichen.

3. Innerhalb der EU darf ein Fahrzeug mit jeder Art der Kennzeichen überführt werden. Warum wird diese Regelung dann nicht für die Lieferung ins Drittland (Außerhalb der EU) angewandt? Der Zoll-Ausfuhrnachweis ist doch ein glaubhafter ausreichender Beleg für den Export ins Drittland.

4. Die kostengünstige Lösung innerhalb der EU ist die Variante mit dem Kurzzeitkennzeichen. Die Anmeldung auf Kurzzeitkennzeichen ist problemlos. Dabei spielt es keine Rolle welchen Fahrzeugbrief das Fahrzeug hat. Diese Regelung ist für alle leicht zu verstehen und anzuwenden.


Begründung in Amtssprache mit Grafik:

(die Datei wird bald hoch geladen. auf der Seite www.kneisler-partner.de ist diese Grafik vorhanden)


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