23.11.2025, 06:27
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ich möchte euch heute über einen wichtigen Punkt informieren, der für unsere Petition zentral ist: Wie andere Städte mit Kita-Gebühren in den Ferien umgehen – und was das für Esslingen bedeutet.
1. Hintergrund:
Warum dieses Thema wichtig ist
In Esslingen werden Kita-Gebühren aktuell durchgehend erhoben, auch in längeren Ferien- oder Schließzeiten. Viele Familien empfinden das als ungerecht, denn in diesen Wochen findet keine Betreuung statt, obwohl weiter gezahlt werden muss.
Darum ist entscheidend zu verstehen, wie andere Kommunen diese Situation lösen – und ob Entlastungen möglich und rechtlich zulässig sind.
2. Was andere Städte tun:
Fakten aus echten Satzungen
Eine systematische Sicht auf mehrere Städte zeigt: Viele Kommunen entlasten Familien bereits heute spürbar in den Ferien. Einige Beispiele:
Stuttgart
Die Landeshauptstadt erhebt Elternbeiträge nur für 11 Monate.
„Der Monat August ist beitragsfrei.“
(Quelle: Stadt Stuttgart, Kostenbeiträge)
Sinsheim / Kreßberg / Rust / St. Blasien u. v. m.
Diese Gemeinden nutzen denselben Ansatz: 11 Beitragsmonate – 1 Ferienmonat beitragsfrei.
Damit entfällt die Gebühr genau in dem Monat, in dem Einrichtungen oft mehrere Wochen geschlossen sind.
Forchheim (Bayern)
Bei einer Schließung von mehr als 11 Betriebstagen pro Monat werden Gebühren anteilig erstattet, sofern keine Ersatzbetreuung angeboten wird.
Westerstede (Niedersachsen)
Auch hier entsteht ein Erstattungsanspruch, wenn Betreuung über mehrere Tage hinweg nicht stattfinden kann.
Ehningen (BW)
Schließzeiten sind grundsätzlich beitragsfrei. Wer in den Ferien eine Betreuung benötigt, kann sie freiwillig als Zusatzmodul buchen.
Die Beispiele zeigen:
„Keine Betreuung = keine oder reduzierte Gebühr“ ist in vielen Kommunen gelebte Praxis.
3. Bedeutung für Esslingen
Für Esslingen heißt das konkret:
• Die Stadt könnte rechtlich problemlos einen beitragsfreien Monat (z. B. August) einführen – wie Stuttgart und zahlreiche weitere Kommunen.
• Alternativ wären Erstattungsmodelle möglich, wenn Schließzeiten eine bestimmte Dauer überschreiten.
• Auch ein freiwilliges Ferienbetreuungsmodell ist machbar und wird in anderen Kommunen bereits erfolgreich eingesetzt.
• Die geltenden Rechtsgrundlagen (§ 90 SGB VIII – Zumutbarkeit, § 6 KiTaG BW – sozialverträgliche Gebührengestaltung) sprechen nicht dagegen, sondern öffnen ausdrücklich Gestaltungsspielräume.
Kurz gesagt:
Esslingen hätte die Möglichkeit, Familien spürbar zu entlasten. Andere Städte tun es – und sie zeigen, dass es sowohl organisatorisch als auch finanziell umsetzbar ist.
4. Wie es weitergeht
Ich bereite aktuell weitere Analysen vor, u. a. zu:
• Vergleich mit Gebührensystemen der umliegenden Kreise
• Auswirkungen hoher Gebühren auf Teilhabe und Bildung
• rechtliche Ableitungen aus § 90 SGB VIII und kommunalen Satzungen
• Stellungnahmen von Verbänden (GEW, Paritätischer, etc.)
Sobald die Ergebnisse vorliegen, werde ich euch selbstverständlich informieren.
5. Eure Unterstützung zählt
Bitte teilt die Petition weiter – im Bekanntenkreis, in den Kitas, in euren Gruppen oder Netzwerken.
Je stärker unsere Stimme ist, desto mehr Wirkung entfaltet sie im Gemeinderat und in den zuständigen Gremien.
Hier der Link zur Petition:
www.openpetition.de/!vpsmr
Vielen Dank, dass ihr euch für faire und sozialverträgliche Kita-Gebühren in Esslingen einsetzt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Realität der Familien gehört wird.
Mit herzlichen Grüßen
Esslingen am Neckar