12/22/2025, 13:34
Die Änderung dient der Ergänzung und Präzisierung der Quellenangaben, um die Aussagen der Petition transparent und nachvollziehbar zu belegen
Neue Begründung:
Die aktuelle Gesetzeslage führt dazu, dass unverheiratete Väter ab Geburt kein automatisches Sorgerecht erhalten und vollständig von der Zustimmung der Mutter abhängig sind. Dies führt zu strukturellen Ungleichbehandlungen, vermeidbaren Konflikten, Kontaktabbrüchen zwischen Kindern und Vätern sowie jahrelangen Gerichtsverfahren. Kinder verlieren oft den Zugang zu einem Elternteil, obwohl dieser Verantwortung übernehmen möchte.
Deutschland ist eines der letzten Länder in Europa, das unverheiratete Väter nicht automatisch einbezieht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Zaunegger/Deutschland, 2009) und das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 420/09, 2010) haben die Benachteiligung bereits kritisiert. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bezeichnet die Regelung als nicht mehr zeitgemäß.
Diese Petition richtet sich nicht gegen Mütter. Sie soll ihre Rechte nicht einschränken, sondern die Rechte der Kinder stärken und unverheiratete Väter gleichstellen. Es geht um Fairness, Entlastung beider Elternteile und ein modernes Familienrecht, das beide Eltern ab Geburt einbezieht.
Quellen:
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Zaunegger ./. Deutschland, Urteil vom 03.12.2009, Nr. 22028/04:
dejure.org/2009,705
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2010 – 1 BvR 420/09:
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/07/rs20100721_1bvr042009.html
- Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, WD 7 – 3000 – 081/10:
www.bundestag.de/resource/blob/407744/35723849b1ac616b0d5aedf6185a674c/WD-7-081-10-pdf.pdf
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Deutschland)