Faire Sorgerechtsreform: Väter stärken, Mütter nicht schwächen

Petition richtet sich an
Der Deutsche Bundestag, insbesondere der Rechtsausschuss, der Familienausschuss und das Bundesministerium der Justiz, da diese Gremien über Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entscheiden können.

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Petition richtet sich an: Der Deutsche Bundestag, insbesondere der Rechtsausschuss, der Familienausschuss und das Bundesministerium der Justiz, da diese Gremien über Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entscheiden können.

Ich fordere ein automatisches gemeinsames Sorgerecht ab Geburt für unverheiratete Väter, sobald die Vaterschaft rechtswirksam anerkannt ist. Die Zustimmung der Mutter darf hierfür nicht mehr erforderlich sein. Gerichtliche Verfahren sollen nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung notwendig werden.

Begründung

Die aktuelle Gesetzeslage führt dazu, dass unverheiratete Väter ab Geburt kein automatisches Sorgerecht erhalten und vollständig von der Zustimmung der Mutter abhängig sind. Dies führt zu strukturellen Ungleichbehandlungen, vermeidbaren Konflikten, Kontaktabbrüchen zwischen Kindern und Vätern sowie jahrelangen Gerichtsverfahren. Kinder verlieren oft den Zugang zu einem Elternteil, obwohl dieser Verantwortung übernehmen möchte.

Deutschland ist eines der letzten Länder in Europa, das unverheiratete Väter nicht automatisch einbezieht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Zaunegger/Deutschland, 2009) und das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 420/09, 2010) haben die Benachteiligung bereits kritisiert. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bezeichnet die Regelung als nicht mehr zeitgemäß.

Diese Petition richtet sich nicht gegen Mütter. Sie soll ihre Rechte nicht einschränken, sondern die Rechte der Kinder stärken und unverheiratete Väter gleichstellen. Es geht um Fairness, Entlastung beider Elternteile und ein modernes Familienrecht, das beide Eltern ab Geburt einbezieht.

Quellen:

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Zaunegger ./. Deutschland, Urteil vom 03.12.2009, Nr. 22028/04:  

https://dejure.org/2009,705

  • Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2010 – 1 BvR 420/09:  

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/07/rs20100721_1bvr042009.html

  • Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, WD 7 – 3000 – 081/10:  

https://www.bundestag.de/resource/blob/407744/35723849b1ac616b0d5aedf6185a674c/WD-7-081-10-pdf.pdf

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Christopher Stender, Hamburg
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.12.2025
Sammlung endet: 18.06.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

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    "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Zaunegger/Deutschland, 2009) und das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 420/09, 2010) haben die Benachteiligung bereits kritisiert."

    "Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bezeichnet die Regelung als nicht mehr zeitgemäß."

Warum Menschen unterschreiben

Marcel Ostermann

Recht auf beide Eltern. Kinder brauchen beide!

Seit der Kindschaftsreform vom 01.07.1998 haben es die Regierungen nicht geschafft und schaffen wollen, hier endlich dringende Abhilfe zu schaffen. Nach wie vor leben die Politiker in einem Anachronismus und verschließen die Augen vor den gesellschaftlichen Veränderungen von Elternschaft.

Weil Väter noch nicht gleichgestellt den Müttern sind.

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