Region: Bayern
Soziales

Forderung eines bayerischen Gehörlosengeldes / Änderung des bayerischen Blindengeldgesetzes

Petition richtet sich an
Bayerische Landesregierung
12.798 Unterstützende

Sammlung beendet

12.798 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

08.02.2019, 12:59

Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. Bernd Schneider ist mit mir Initiator dieser Petition.


Neuer Petitionstext: **Diese Bundesländer zahlen bereits eine Nachteilsabgabe in Form eines Gehörlosengeldes.
Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Thüringen**
Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld in Höhe von 610 €.
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter einen monatlichen Betrag in Höhe von 183 €.
Blinde Menschen, die gleichzeitig taub im Sinne des BayBlindG sind (Hörverlust von mindestens 80 %) erhalten einen Betrag in Höhe von 1220 € monatlich.
Menschen, die hochgradig sehbehindert und gleichzeitig taub im Sinne des BayBlindG (Hörverlust von mindestens 80 %) sind, erhalten einen Betrag in Höhe von 366 Euro monatlich.
Einzig taube/gehörlose Menschen gehen da komplett leer aus.
aus.
Gemeinsam mit dem Vorsitzenden vom Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V Bernd Schneider ist diese Petition auf den Weg gebracht worden.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5647


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