Região: Baviera
Social

Forderung eines bayerischen Gehörlosengeldes / Änderung des bayerischen Blindengeldgesetzes

A petição é dirigida a
Bayerische Landesregierung
12.798 Apoiador

Colecta finalizada

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Colecta finalizada

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo com o destinatário
  5. Decisão

08/02/2019 12:59

Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. Bernd Schneider ist mit mir Initiator dieser Petition.


Neuer Petitionstext: **Diese Bundesländer zahlen bereits eine Nachteilsabgabe in Form eines Gehörlosengeldes.
Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Thüringen**
Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld in Höhe von 610 €.
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter einen monatlichen Betrag in Höhe von 183 €.
Blinde Menschen, die gleichzeitig taub im Sinne des BayBlindG sind (Hörverlust von mindestens 80 %) erhalten einen Betrag in Höhe von 1220 € monatlich.
Menschen, die hochgradig sehbehindert und gleichzeitig taub im Sinne des BayBlindG (Hörverlust von mindestens 80 %) sind, erhalten einen Betrag in Höhe von 366 Euro monatlich.
Einzig taube/gehörlose Menschen gehen da komplett leer aus.
aus.
Gemeinsam mit dem Vorsitzenden vom Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V Bernd Schneider ist diese Petition auf den Weg gebracht worden.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5647


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