Forderung zur vollständigen Transparenz der gesetzlichen Pflegeversicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

6 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 29.05.2026
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten


30.05.2026, 05:33

Ein neuer Reformvorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium sorgt derzeit für große Verunsicherung.
 
Vor allem die sogenannte *„Option 1“ könnte erhebliche Auswirkungen auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben.
 
Was hinter den geplanten Änderungen steckt und welche Folgen sie für Pflegegeld und Leistungen hätten, erfahren Sie hier.
 
Der aktuelle Entwurf zur Pflegereform sieht tiefgreifende Veränderungen im bestehenden Leistungssystem vor.
 
Besonders im Fokus steht die sogenannte *„Option 1“.
 
Nach den bisherigen Plänen könnten mehrere bisher eigenständige Leistungen künftig wegfallen.
 
Betroffen wären die Kurzzeitpflege, die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Budget 42 € für z.B. Desinfektionsmittel und weiteres) sowie der Entlastungsbetrag (131 Euro pro Monat für z.B. eine Haushaltshilfe).
 
Diese Leistungen sollen jedoch nicht komplett gestrichen werden.
 
Stattdessen ist vorgesehen, sie in ein gemeinsames monatliches Budget zu überführen.
 
Gleichzeitig sollen das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen (z.B. professionelle Pflege- und Betreuungsdienste, die durch einen ambulanten Pflegedienst in der häuslichen Umgebung erbracht und direkt von der Pflegekasse bezahlt werden) leicht erhöht werden.
 
Die bisherigen separaten Leistungsbudgets würde es in ihrer jetzigen Form dann allerdings nicht mehr geben.
 
Kritiker sehen darin ein großes Problem.
 
Die geplanten Anpassungen sollen laut Entwurf kostenneutral bleiben.
 
Das bedeutet, dass die höheren monatlichen Leistungen die bisherigen zusätzlichen Ansprüche lediglich ersetzen könnten.
 
Was auf den ersten Blick wie eine Verbesserung wirkt, könnte am Ende dazu führen, dass wichtige Unterstützungsleistungen selbst aus dem regulären Pflegebudget finanziert werden müssten.
Besonders die Kurzzeitpflege könnte dadurch für viele Betroffene schwerer bezahlbar werden.
 
Deshalb ist es wichtig, die angekündigten Reformen genau zu prüfen und sich nicht allein von positiven Formulierungen wie „mehr Flexibilität“ oder „höheres Budget“ leiten zu lassen.
 
Entscheidend ist, welche Leistungen tatsächlich erhalten bleiben und wie hoch die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und Angehörige künftig ausfällt.
…….
Hinweis zu *„Option 1“:
Geplant ist, das bisher zweckgebundene Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in ein flexibleres Sachleistungsbudget umzuwandeln und aufzustocken.
 
In vielen diskutierten Modellen könnte dies jedoch zulasten des klassischen Pflegegeldes gehen, das bisher insbesondere für die häusliche Pflege durch Angehörige ausgezahlt wird.


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