Forderung zur vollständigen Transparenz der gesetzlichen Pflegeversicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

6 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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  1. Gestartet 29.05.2026
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundestag

Ich fordere die Bundesregierung sowie die verantwortlichen Stellen der gesetzlichen Sozialen Pflegeversicherung (SPV) auf, die tatsächlichen Einnahmen, Ausgaben und finanziellen Mittel der Pflegeversicherung endlich vollständig, nachvollziehbar und transparent offenzulegen.

Die Bürgerinnen und Bürger leisten Monat für Monat verpflichtende Beiträge in Milliardenhöhe. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Millionen Rentnerinnen und Rentner zahlen regelmäßig erhebliche Summen in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Trotz dieser enormen Einnahmen wird der Bevölkerung seit Jahren vermittelt, dass die Pflegeversicherung unter finanziellen Problemen, Versorgungslücken und angeblicher Unterfinanzierung leide.

Diese Entwicklung ist für viele Menschen nicht mehr nachvollziehbar.

Es muss daher endlich öffentlich und transparent dargelegt werden:

wie hoch die tatsächlichen monatlichen und jährlichen Einnahmen der Pflegeversicherung sind,
wohin diese Gelder konkret fließen,
welche Verwaltungskosten entstehen,
welche Summen für Pflegeleistungen verwendet werden,
welche zusätzlichen staatlichen Leistungen und Zuschüsse gezahlt werden,
sowie aus welchen Gründen trotz der enormen Beitragseinnahmen weiterhin von Finanzierungslücken und Krisen gesprochen wird.

Die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, wie mit den verpflichtend eingezahlten Beiträgen umgegangen wird.

Nach derzeitigen Schätzungen zahlen rund 34 bis 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Zusätzlich leisten etwa 3,5 Millionen Unternehmen und Institutionen ihren Arbeitgeberanteil. Hinzu kommen rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die ihre Beiträge selbst tragen.

Damit ergibt sich insgesamt eine Größenordnung von etwa 90 bis 92 Millionen beitragspflichtigen Anteilen beziehungsweise Einnahmequellen innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Dabei gelten unterschiedliche Beitragssätze:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern zahlen regulär 3,6 %, aufgeteilt auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.
Kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen 4,2 %.
Rentnerinnen und Rentner tragen ihre Beiträge allein.

Unter Berücksichtigung dieser unterschiedlichen Beitragssätze ergeben sich nach durchschnittlichen Berechnungen folgende geschätzte Beitragseinnahmen:

monatlich etwa 931.623.477,12 Euro
jährlich etwa 11.179.484.725,44 Euro

Zusätzlich fließen weitere erhebliche Mittel in die Pflegeversicherung und soziale Absicherung:

Bürgergeld und Grundsicherung

Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung zahlen keine eigenen Beiträge aus ihren Leistungen. Erhalten diese Personen jedoch einen Pflegegrad, besteht Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

In Deutschland beziehen derzeit etwa 5,3 bis 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld oder vergleichbare Leistungen der Grundsicherung. Nach verschiedenen Berechnungen verbleiben davon rund 4,536 Millionen reine Bürgergeldempfänger.

Menschen, die zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente Grundsicherung erhalten, müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht selbst tragen. Diese werden vollständig vom Sozialamt beziehungsweise Jobcenter übernommen.

Der Staat übernimmt dabei durchschnittlich etwa 83 Euro pro Person und Monat für die Pflegeversicherung. Daraus ergeben sich geschätzte Zahlungen von:

rund 63,4 Millionen Euro monatlich
rund 760,9 Millionen Euro jährlich

Ein Teil der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter hat zuvor nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Für diese Gruppe ergeben sich geschätzte zusätzliche Beiträge von:

rund 18,3 Millionen Euro monatlich
rund 220,1 Millionen Euro jährlich
Zusatzrenten

Zusätzlich beziehen etwa 19,4 Millionen Menschen in Deutschland eine Zusatzrente. Bei einer durchschnittlichen Zusatzrente von rund 500 Euro monatlich ergeben sich daraus geschätzte Pflegeversicherungsbeiträge von:

rund 378,3 Millionen Euro monatlich
rund 4,54 Milliarden Euro jährlich
Gesamtsumme der geschätzten Mittel

Aus den genannten Berechnungen ergibt sich insgesamt eine geschätzte Summe von:

rund 1,39 Milliarden Euro monatlich
rund 16,7 Milliarden Euro jährlich

Diese Summen verdeutlichen die erheblichen finanziellen Mittel, die in die Pflegeversicherung und die soziale Absicherung fließen.

Begründung

Daher fordere ich:

Die vollständige Offenlegung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Eine transparente und verständliche Darstellung der Mittelverwendung.

Die Veröffentlichung nachvollziehbarer Jahresberichte für die Bevölkerung.

Eine unabhängige Prüfung der Finanzstrukturen und Verwaltungskosten.

Eine öffentliche Erklärung darüber, weshalb trotz hoher Beitragseinnahmen weiterhin von Finanzierungslücken gesprochen wird.

Eine ehrliche und sachliche Information der Bevölkerung über die tatsächliche finanzielle Lage der Pflegeversicherung.

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie mit ihren verpflichtenden Beiträgen umgegangen wird.

Hinweis

Bei allen genannten Zahlen handelt es sich ausschließlich um ungefähre (ca.) Schätzwerte.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehme ich keine Gewähr.

Diese Forderung dient ausschließlich der sachlichen Diskussion über Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Eine Herabwürdigung oder Diskriminierung einzelner Personengruppen ist ausdrücklich nicht beabsichtigt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.05.2026
Sammlung endet: 28.11.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

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  • Ein neuer Reformvorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium sorgt derzeit für große Verunsicherung.
     
    Vor allem die sogenannte *„Option 1“ könnte erhebliche Auswirkungen auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben.
     
    Was hinter den geplanten Änderungen steckt und welche Folgen sie für Pflegegeld und Leistungen hätten, erfahren Sie hier.
     
    Der aktuelle Entwurf zur Pflegereform sieht tiefgreifende Veränderungen im bestehenden Leistungssystem vor.
     
    Besonders im Fokus steht die sogenannte *„Option 1“.
     
    Nach den bisherigen Plänen könnten mehrere bisher eigenständige Leistungen künftig wegfallen.
     
    Betroffen wären die Kurzzeitpflege, die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Budget 42 € für z.B. Desinfektionsmittel und weiteres) sowie der Entlastungsbetrag (131 Euro pro Monat für z.B. eine Haushaltshilfe).
     
    Diese Leistungen sollen jedoch nicht komplett gestrichen werden.
     
    Stattdessen ist vorgesehen, sie in ein gemeinsames monatliches Budget zu überführen.
     
    Gleichzeitig sollen das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen (z.B. professionelle Pflege- und Betreuungsdienste, die durch einen ambulanten Pflegedienst in der häuslichen Umgebung erbracht und direkt von der Pflegekasse bezahlt werden) leicht erhöht werden.
     
    Die bisherigen separaten Leistungsbudgets würde es in ihrer jetzigen Form dann allerdings nicht mehr geben.
     
    Kritiker sehen darin ein großes Problem.
     
    Die geplanten Anpassungen sollen laut Entwurf kostenneutral bleiben.
     
    Das bedeutet, dass die höheren monatlichen Leistungen die bisherigen zusätzlichen Ansprüche lediglich ersetzen könnten.
     
    Was auf den ersten Blick wie eine Verbesserung wirkt, könnte am Ende dazu führen, dass wichtige Unterstützungsleistungen selbst aus dem regulären Pflegebudget finanziert werden müssten.
    Besonders die Kurzzeitpflege könnte dadurch für viele Betroffene schwerer bezahlbar werden.
     
    Deshalb ist es wichtig, die angekündigten Reformen genau zu prüfen und sich nicht allein von positiven Formulierungen wie „mehr Flexibilität“ oder „höheres Budget“ leiten zu lassen.
     
    Entscheidend ist, welche Leistungen tatsächlich erhalten bleiben und wie hoch die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und Angehörige künftig ausfällt.
    …….
    Hinweis zu *„Option 1“:
    Geplant ist, das bisher zweckgebundene Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in ein flexibleres Sachleistungsbudget umzuwandeln und aufzustocken.
     
    In vielen diskutierten Modellen könnte dies jedoch zulasten des klassischen Pflegegeldes gehen, das bisher insbesondere für die häusliche Pflege durch Angehörige ausgezahlt wird.

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