Soziales

Fünf Euro sind genug! Rundfunkbeitrag für Haushalte von Studenten und Auszubildenden senken.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)
12.682 Unterstützende 12.654 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

12.682 Unterstützende 12.654 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

13.05.2016, 01:25

-neue Auserarbeitung-


Neuer Titel: Fünf Euro sind genug! Senkung des Rundfunkbeitrags für Haushalte von Studenten und Auszubildenden.
Auszubildenden senken.


Neuer Petitionstext: www.genug-gez-ahlt.de
Worum geht es?
Studenten und Auszubildende sollen in Zukunft monatlich nur noch 5€ monatlich an den Beitragsservice überweisen. Die Beiträge sind insbesondere für einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 5 Euro bezahlen. Der aktuelle Beitrag in Höhe von 17, 50 Euro belastet junge Erwachsene die sich in Studium und Ausbildung zu stark. Wir wollen, dass das aufhört. Daher fordern wir einen reduzierten Beitrag. Studenten und Auszubildende verfügen nur über ein geringes Einkommen. Viele von ihnen haben sogar monatlich einen so geringen Betrag zur Verfügung, dass sie unterhalb der Ausbildung oder im Studium befinden ein große Belastung. Dies darf nicht so bleiben Armutsgrenze leben. Wir setzen uns dafür setzen wir uns ein. ein, dass diese finanziell schwache Gruppe entlastet wird. Unterstützen Sie uns mit ihrer Unterschrift.
Was soll erreicht werden?
Der Rundfunkbeitrag soll für Haushalte von Studenten und Azubis Auszubildenden auf 5€ 5 Euro gesenkt werden. Diese Haushalt, die durchschnittlich unter der Armutsgrenze leben, werden überproportional belastet das wollen wir ändern. Es kann ist nicht sein, dass nachvollziehbar, warum ein Student oder Azubi Auszubildender genau so viel Rundfunkbeitrag zahlen muss wie ein festangestellter Arbeitnehmer.
Wie kann gegebenenfalls eine Finanzierung aussehen?
Arbeitnehmer. Im Juni 2016 tagt die Konferenz der Ministerpräsidenten. Dort entscheiden die Ministerpräsidenten über die Höhe des Rundfunkbeitrags. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten empfiehlt (KEF) hat der Ministerpräsidentenkonferenz, welche Ministerpräsidentenkonferenz empfohlen, den Rundfunkbeitrag verantworten, die Senkung des Beitrags von 17,50€ 17,50 auf 17,20€. Die 17,20 Euro zu reduzieren. Das ist blanker Hohn für die Studenten und Auszubildenden, Auszubildenden. Wir fordern die im Jahr mit 210€ fast die Finanzierung eines 13 Monat nur zur Deckung Ministerpräsidentenkonferenz auf, den Rundfunkbeitrag nicht wie geplant von 17,50 auf 17,20 Euro für alle Zahler des Rundfunkbeitrags zu reduzieren. Das ist lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein und hilft niemandem. Stattdessen soll der Rundfunkbeiträge einplanen müssen. Rundfunkbeitrag für Studenten und Auszubildende auf 5 Euro gesenkt werden.
Weitere Infos:
Wie ist es im Moment?
Aktuell muss für
Wer kann sich aktuell befreien lassen?
Für
jede Wohnung muss ein Betrag von 17,50 Euro bezahlt werden, unabhängig davon wie viele Menschen zusammen wohnen und ob/wie viele Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. darin wohnen. Eine Befreiung ist nur in besonderen Fällen (Empfänger möglich. Zum Beispiel für Empfänger von Sozialleistungen/ Sozialleistungen oder für Menschen mit Behinderung) möglich.
Wer kann sich aktuell befreien lassen?
Behinderung. Wer als Student BAföG empfängt empfängt, kann sich vom Rundfunkbeitrag ebenfalls befreien lassen.
Dies
lassen. Das gilt allerdings nicht für Stipendiaten, Stipendiaten von Begabtenförderungswerken, die eine (am dem BAföG orientierte) entsprechende Studienförderung durch eine Stipendienstiftung erhalten.
Was
erhalten. Auch das ist eine Wohnung überhaupt?
Die Definition einer Wohnung ist im RBStV verankert und gem. §3 RBStV jede ortsfeste, abgeschlossene Raumeinheit. Zwischen der klassischen Wohnung, einer Wohngemeinschaft/ Untervermietung und einem Studentenwohnheim wird
nicht unterschieden. Ein Wohnheimzimmer im Studentenwerk gilt als eigene Wohnung, unabhängig davon, ob Küche und Bad geteilt werden. Dadurch entsteht ein Vorteil für Wohngemeinschaften gegenüber Studentenwohnheimen/ Einzelwohnungen. In einer Wohngemeinschaft kann der Beitrag unter allen Bewohnern aufgeteilt werden – in Studentenwohnheimen und bei Einzelwohnungen ist dies nicht möglich.
nachvollziehbar.


Neue Begründung: Pressemitteilung Der Bundesvorsitzender des RCDS Bundesverbands:
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert, dass Studenten zukünftig nur einen reduzierten Rundfunkbeitrag von sechs Euro bezahlen müssen.
RCDS, Jenovan Krishnan, Bundesvorsitzender des RCDS und Mitglied des CDU-Bundesvorstandes, sagte heute in Berlin: sagt: „Es kann nicht sein, dass Studenten mit Erwerbstätigen gleichgestellt werden und den gleichen Beitrag zahlen müssen.“ Die Mehrheit der Studenten verfüge durchschnittlich im Monat über 864 Euro und liegt damit unterhalb der Armutsgrenze von 987 Euro für Einzelpersonen. „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereichern sich so auf Kosten einer finanziell schwachen Gruppe unserer Gesellschaft, während manch einem Intendanten ein höheres Gehalt gezahlt wird als der Bundeskanzlerin.“
Gesellschaft.“ Krishnan appelliert daher an die Vernunft der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), die Ministerpräsidenten und fordert diese auf, den Ministerpräsidenten die Höhe des Rundfunkbeitrages empfiehlt. Rundfunkbeitrag für Studenten und Auszubildende auf fünf Euro zu beschränken.
Gegenwärtig werden lediglich BAföG-Empfänger vom Rundfunkbeitrag befreit. Hier werden Studenten klar benachteiligt, die sich mit einem Aushilfsjob über Wasser halten oder finanzielle Unterstützung der Eltern erhalten. Es ist nicht zu begründen, warum Studenten, die nicht BAföG-berechtigt sind, den vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Wie mehrere Studien gezeigt haben, verfügen Studenten, die kein BAföG beziehen, über kaum mehr Geld als BAföG-Berechtigte.
Das bisherige Beitragssystem hat den Rundfunkanstalten über eine halbe Milliarde Euro mehr eingebracht als geplant. Die KEF wird wohl am Mittwoch vorschlagen, den Beitrag um 30 Cent zu senken. Die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden dann Mitte Juni, ob der Rundfunkbeitrag ab 2017 auf 17,20 Euro gesenkt werden soll.
Für dieses Vorgehen hat Krishnan kein Verständnis: „Wer am Existenzminimum lebt, für den ist eine Senkung um 30 Cent im Monat blanker Hohn.“ Gerade in Zeiten, in denen Lebenshaltungskosten und insbesondere Mieten für Studenten stetig steigen, belaste der Rundfunkbeitrag die Studenten stark. Es sei daher menschlich geboten, den Rundfunkbeitrag in einem ersten Schritt für Studenten auf sechs Euro zu reduzieren.
„Durch die Forderung des RCDS wird der Weg für mehr Beitragsgerechtigkeit in Deutschland geebnet.“, sagte Krishnan. Auch die Zahlungsbereitschaft der jungen Bevölkerung könne so ansteigen.
www.genug-gez-ahlt.de
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Berlin, 09.05.2016



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