Region: Deutschland
Bild der Petition Für ein Heimtierschutzgesetz - gegen Einzelhaltung von Heimtieren
Tierschutz

Für ein Heimtierschutzgesetz - gegen Einzelhaltung von Heimtieren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung
1.125 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.125 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

14.08.2016, 23:23

Hallo ihr lieben Unterstützer,

nachdem ich all eure Unterschriften mit entsprechenden Anschreiben verschickt habe, erhielt ich nun Antwort.

Im schreiben vom Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung wird auf sämtliche bereits bestehende einzelne Gsetzte hingewiesen.
So heißt es unter anderem "Für das züchten und Halten sowie den Handel mit Heimtieren gibt es bereits allgemein gesetzliche Anforderungen. [...] gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes, derjenige der ein Tier hält, betreut oder zu betreuten hat, das Tier seiner Art und Bedürfnisse entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltenmäßig unterbringen"

"[...] Das Tier darf nicht so eingeschränkt werden, das ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden"

Des Weiteren wird auf die konkreteren Leitlinien und allgemeinen Grundsätze für Tiere, veröffentlicht durch das Bundesamt, verwiesen.

Zum Thema Zoohandlung erhielt ich in den Hinweis, dass nur mit Erlaubnis der Behörde mit Tieren gehandelt werden darf. Das Verkaufspersonal muss entsprechenden Sachkundenachweis vorweisen können.Mit der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes heißt es "[...] dass dem zukünftigen Tierhalter auch schriftliche Information über die wesentlichen Bedürfnisse [...] zu übergeben ist"

"Im Falle von festgestellten Missständen treffen die Behörden [...] alle erforderlichen Anordnungen um diese zu beseitigen bzw zu ahnden."


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