Regione: Germania
Economia

Fusspflege ab 04.05.20 wieder erlauben

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
14.659 Supporto 14.620 in Germania

Il destinatario della petizione non ha risposto.

14.659 Supporto 14.620 in Germania

Il destinatario della petizione non ha risposto.

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata il 24/04/2020
  4. Dialogo
  5. Mancate

20/04/2020, 07:56

Entfernen der Privatadresse eines Initiators


Neue Begründung: **In der Fußpflege wird grundsätzlich unter einem hohen hygienischen Standard gearbeitet. Darunter gehört laut Hygieneverordnung unter anderem auch ein Mundschutz für den Behandler. Dies ist also für die entsprechenden Studios nichts neues oder ungewöhnliches.**
Viele Fußpfleger arbeiten bereits „von Haus aus“ zusätzlich mit einer Schutzbrille. Hier spiegelt sich bereits wieder, dass jedes Fußpflegestudio SOFORT unter den „normalen“ als auch unter erhöhten Hygienebedingungen öffnen könnte.
Die meisten Fußpflegestudios werden aufgrund ihrer Tätigkeit genügend Mundschutz vorrätig haben um auch ihre Kunden zum Behandlungstermin damit ausstatten zu können.
**Wenn wir die Situation jetzt zwischen den Frisören und den Fußpflegern vergleichen, stellt der Besuch im Fußpflegestudio kein größeres Risiko da als der Termin zum Haare verschönern. Ganz im Gegenteil, wir Fußpfleger sind von je her extrem hygienebewusst eingeschult, haben das nötige Equipment vorrätig und haben einen relativ weiten Abstand zum Kunden.**
Für viele Kunden ist der Besuch beim Fußpfleger alle 3 bis 4 Wochen zwingend nötig da diese s.g Problemfüsse haben. D.h. ohne einen regelmäßigen Besuch bei uns im Studio wäre ein schmerzfreies / entspanntes Laufen gar nicht möglich.
Einen weiteren nicht zu unterschätzenden Punkt sind die örtlichen Gegebenheiten. Viele Fußpflegestudios sind Inhaber (s.g. Solo-Selbstständige) geführt, d.h. im Gegensatz zu den Frisören besteht hier keine Sorge von Kontakt zwischen den Kunden. Es kann 100%ig gewährleistet werden, dass Kunden untereinander sich nicht begegnen werden und der Kunde jeweils nur mit dem Behandler alleine im Behandlungsraum ist.
Wenn man nun überlegt, dass die Menschen draußen auch mit einer nicht aus dem Haushalt stammenden Person spazieren gehen können / dürfen oder wie viele Menschen vor einem selbst den Stift zum unterschreiben des EC-Beleges in der Hand hatten – dann wird einem auch bewusst wie unsinnig und willkürlich ein langfristiges Verbot der Fußpflege ist.
Ein Einkauf, ein Besuch beim Arzt oder die Bus und Bahnfahrt ist ein wesentlich größeres Infektionsrisiko als der dringend nötige Termin zur Fußpflege.
Unterstützen Sie uns! Unterschreiben Sie und teilen Sie diese Petition!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Anne Nümes Manuela aus Kerpen und Nicole Freßdorf aus Hamburg

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9.574 (9.543 in Deutschland)


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