Futternot 2026: Brachflächen befristet zur Futtergewinnung freigeben - ohne Wegfall der Prämie!

Petition richtet sich an:
Bundesregierung mit Landwirtschaftsministerium

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  1. Gestartet 13.08.2026
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

17.08.2026, 03:21

es wurden zwischenzeitlich zwar die Flächen freigegeben, jedoch nur unter Wegfall der Prämien, was nicht zielführend ist


Neues Zeichnungsende: 12.11.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 27 (27 in Deutschland)


17.08.2026, 03:20

es wurden zwischenzeitlich zwar die Flächen freigegeben, jedoch nur unter Wegfall der Prämien, was nicht zielführend ist


Neuer Titel: Futternot 2026: Brachflächen in der Dürresituation 2026 befristet zur Futtergewinnung freigeben - ohne Wegfall der Prämie!

Neuer Petitionstext:

UPDATE,Brachflächen müssen in dieser außergewöhnlichen Futterkrise zur Futtergewinnung und Beweidung genutzt werden dürfen – ohne Verlust der dafür vorgesehenen Prämien und ohne unnötige bürokratische Hürden.
Wir bitten die zuständigen politischen Entscheidungsträger, diese Möglichkeit schnellstmöglich für 2026 und 2027 zu schaffen.

Meldung vom 13.8.:
www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2026/bayern-schafft-weitere-spielraeume-fuer-die/index.html

Die Freigabe der Flächen ist gut gemeint, verfehlt aber ihr Ziel wenn dadurch die Prämienzahlungen entfallen.
Das Futter von Brachflächen ist in der Regel qualitativ und mengenmäßig nicht mit regulär bewirtschafteten Futterflächen vergleichbar. Es handelt sich häufig um einen relativ geringen und minderwertigen Futterertrag. Der wirtschaftliche Wert des gewonnenen Futters steht daher in keinem angemessenen Verhältnis zum möglichen Verlust der Prämie.
Die Folge: Die Flächen bleiben ungenutzt, obwohl dringend Futter benötigt wird.
Das ist angesichts der derzeitigen Situation nicht sinnvoll.
Wir fordern daher eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung für die Jahre 2026 und 2027, die es ermöglicht,

  • Brachflächen zur Heugewinnung, Futtergewinnung und Beweidung zu nutzen,
  • ohne dass dadurch die bestehenden Agrarprämien bzw. Direktzahlungen verloren gehen,
  • und dies unbürokratisch und ohne aufwendige Einzelgenehmigungen umzusetzen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 27 (27 in Deutschland)


14.08.2026, 02:31

hat sich erledigt, Regierung hat die Brachflächen freigegeben


Neuer Petitionstext:

BundesweiteUPDATE, Petition:Meldung Brachflächenvom zur Futtergewinnung freigeben13.8.:
Futterknappheit infolge der Dürre 2026 abwenden – Tierhalter jetzt und im Frühjahr 2027 unterstützen:Die außergewöhnliche Trockenheit im Jahr 2026 hat in vielen Regionen Deutschlands zu erheblichen Ertragseinbußen auf Grünland und Ackerflächen geführt. Besonders die Heu- und Grundfutterversorgung vieler Tierhalter ist betroffen.Die Auswirkungen werden sich jedoch nicht auf das Jahr 2026 beschränken. Die geringen Erträge führen dazu, dass die Futtervorräte für den Winter 2026/2027 deutlich kleiner ausfallen werden. Dadurch ist bereits jetzt absehbar, dass sich die Futterknappheit im Winter und insbesondere im Frühjahr 2027 weiter verschärfen kann – zu einem Zeitpunkt, an dem neues Grünlandfutter noch nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung steht.Gleichzeitig stehen auf zahlreichen landwirtschaftlichen Brach- und Stilllegungsflächen nutzbare Aufwüchse zur Verfügung, die derzeit aufgrund förderrechtlicher Vorgaben nur eingeschränkt oder nicht zur Futtergewinnung genutzt werden dürfen.www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2026/bayern-schafft-weitere-spielraeume-fuer-die/index.html

Wir fordern deshalb eine bundesweite Ausnahmeregelung:Brach- und Stilllegungsflächen sollen aufgrund der außergewöhnlichen Dürresituation ab sofort und mindestens bis zum Beginn der neuen Weide- und Futtersaison 2027 ausnahmsweise zur Futtergewinnung genutzt werden dürfen.Insbesondere soll ermöglicht werden:Beweidung durch Nutztiere, insbesondere Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen,Mahd zur Gewinnung von Heu oder anderem Grundfutter,Verwendung des gewonnenen Aufwuchses zur Fütterung von Nutztieren,Nutzung der Flächen ohne Verlust bestehender Förderansprüche und ohne förderrechtliche Sanktionen aufgrund dieser ausnahmsweisen Nutzung.Die Ausnahmeregelung sollte mindestens für den Zeitraum bis zum Beginn der regulären Futterversorgung im Frühjahr 2027 gelten und bei anhaltender Futterknappheit gegebenenfalls verlängert werden können.Warum muss die Regelung über das Jahr 2026 hinausgehen?Die Folgen eines Dürrejahres zeigen sich in der Tierhaltung zeitversetzt.Wenn im Sommer und Herbst 2026 deutlich weniger Heu und Grundfutter geerntet werden kann, sind die Auswirkungen erst in den folgenden Monaten vollständig spürbar. Viele Tierhalter müssen ihre vorhandenen Vorräte über den gesamten Winter bringen. Gerade Februar, März und April 2027 können deshalb zu einer kritischen Phase werden. Zu diesem Zeitpunkt sind die Futtervorräte möglicherweise bereits weitgehend aufgebraucht, während auf den Weiden noch kein ausreichender Aufwuchs vorhanden ist.Eine Ausnahmeregelung, die ausschließlich bis zum Jahresende 2026 gilt, würde deshalb zu kurz greifen.Vorhandene Ressourcen sinnvoll nutzen.Es geht ausdrücklich nicht darum, die Brach- und Stilllegungsregelungen dauerhaft abzuschaffen.Gefordert wird vielmehr eine befristete und außergewöhnliche Krisenregelung, mit der vorhandener Aufwuchs in einer besonderen Witterungs- und Versorgungssituation für die Tierhaltung genutzt werden kann.Wo auf Brachflächen ausreichend Biomasse vorhanden ist, sollte diese in einer Futterkrise nicht zwingend ungenutzt bleiben müssen.Die Nutzung könnte dazu beitragen,vorhandene Futtervorräte zu schonen,die Versorgung der Tiere über den Winter 2026/2027 sicherzustellen,extreme Preissteigerungen bei Heu und Grundfutter abzumildern,Tierhalter wirtschaftlich zu entlasten unddie Aufgabe von Tierhaltungen aufgrund fehlender Futtergrundlage zu vermeiden.Unsere Forderung an die Bundesregierung:Wir fordern die Bundesregierung und die zuständigen Bundesbehörden auf, unverzüglich eine bundesweit einheitliche, unbürokratische Ausnahmeregelung zu schaffen.Geeignete Brach- und Stilllegungsflächen sollen aufgrund der außergewöhnlichen Dürresituation im Herbst und Winter 2026 sowie bis zum Beginn der neuen Futterversorgung im Frühjahr 2027 für die Beweidung und/oder die Gewinnung von Heu und anderem Grundfutter freigegeben werden.Die ausnahmsweise Nutzung darf dabei nicht zu einem Verlust von Agrarförderungen oder zu Sanktionen aufgrund der geltenden Stilllegungs- bzw. Konditionalitätsvorgaben führen.Die Zeit zu handeln ist jetzt.Die Futterknappheit des Jahres 2026 lässt sich nicht mit dem Jahreswechsel beenden. Die Folgen der Dürre werden die Tierhalter bis weit in das Jahr 2027 begleiten.Deshalb: Brachflächen für die Futtergewinnung freigeben – jetzt und mindestens bis zum Frühjahr 2027.Bitte unterstützen Sie diese Petition und helfen Sie mit, die Futterversorgung unserer Tierhalter und ihrer Tiere zu sichern.

Neue Begründung:

ichFuttermangel bin Pferdehalter und es fehlt bundesweit gut ein Drittelaufgrund der HeumengeDürre 2026


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 17 (17 in Deutschland)


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