Region: Essen
Bauen

Gegen aktuell geplanten Standort des Bauvorhabens auf dem Messeparkplatz in Rüttenscheid

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Thomas Kufen. Kopie an: Messe-Chef Oliver P. Kuhrt sowie WAZ
832 Unterstützende

Sammlung beendet

832 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

06.11.2019, 00:22

Fortsetzung zu „Bebauung Messeparkplatz: Wo stehen wir? Wie geht es weiter? Was kann getan werden?“

Was bedeutet das Verfahren jetzt? Was gibt es für Handlungsspielräume?

Das bedeutet, dass jetzt entschieden wurde: „Lieber Investor, wir, die politischen Mehrheitsvertreter*innen der Stadt Essen, sind interessiert an deinem Bauvorhaben. Leg uns mal bitte alle Informationen dazu vor und wir prüfen jetzt, ob alles in Ordnung ist.“ D.h. der Investor beauftragt jetzt auf Grund der jetzigen Zusage der Stadt ein prestigeträchtiges, renommiertes Planungsbüro aus Düsseldorf die Entwürfe zu konkretisieren und zu dem Bauvorhaben beginnen jetzt allerlei Untersuchungen, wie etwa zur Verkehrssituation.

Welche Handlungsspielräume gibt es?
In diesem Verfahren wird es eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil geben. D.h. schon während des Prüf-Verfahrens werden die Baupläne 14 Tage an einer öffentlichen Einrichtung öffentlich zugänglich gemacht und danach findet eine abendliche Anhörung statt. Dabei handelt es sich zwar nicht um eine „Wunschkiste“, doch das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger sich über den Planungsstand informieren und bei der „abendlichen Anhörung“ ihre Bedenken und Einwände einbringen können, die anschließend in dem Planverfahren von der Verwaltung mit geprüft werden.
Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird voraussichtlich Anfang 2020 stattfinden und sollte unbedingt genutzt werden! Es ist ein ernst zu nehmendes Instrument der Einflussnahme von Seiten der Bürgerschaft auf das Verfahren.

Wo gibt es in dem Verfahren noch Einflussmöglichkeiten?

1. Können während des Planverfahrens Bedenken von bestimmten Institutionen angebracht werden.

2. Können Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 30 Tagen nach der Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs ihre sachlichen Einwände begründet einbringen. Das sollte auf jeden Fall auch genutzt werden, nur da ist das Verfahren schon sehr weit fortgeschritten. Und:

3. liegt die Entscheidung über den Beschluss der Bebauung immer noch und am Ende beim Rat, also bei Menschen, wobei es bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Rat momentan für eine Entscheidung zugunsten der Perspektive der Bürger*innen ganz schön düster aussieht. Die jetzigen Mehrheitsverhältnisse im Rat haben sich klar für das Bauplanverfahren ausgesprochen!

Mit einer kleinen Randbemerkung möchte ich die kursierenden Gerüchte, das Gelände sei nun mal vor 30 Jahren an einen Investor verkauft worden und man könne an dessen Planungen jetzt nichts mehr ändern, revidieren. Nicht Investoren sollten Stadtplanung bestimmen, sondern eigentlich sollte Politik das tun. Aufgabe der Politik ist es, auf notwendige, zeitgemäße, heutige Veränderungen zu reagieren und entsprechende Weichen zu stellen - für die Menschen. Die Aufgabe von Politik ist es nicht, Investorenpläne umzusetzen.

Dass so etwas hier in Essen anders geht, zeigt das Beispiel des Ostermannplatzes, bei dem für alle, d.h. für die Bürger*innen und den Investor, eine Lösung gefunden wurde. (Quelle: www.waz.de/staedte/essen/der-ostermannplatz-im-eltingviertel-wird-nicht-bebaut-id226385975.html )

Doch dazu bedarf es des politischen Willens!

Über das frühzeitige Öffentlichkeitsverfahren und weitere Zwischenstände werde ich hier weiterhin informieren und werde über den letzten Stand nochmals alles zusammengefasst spätestens am 12.09.2020 berichten.

In diesem Sinne: am Ball bleiben!
Gerne weitersagen.

Eure Nachbarin
Estelle


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