05/16/2025, 18:52
Verlängerung der Petition – Neuausrichtung an den zukünftigen Bürgermeister
Im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen soll die Petition an den kommenden, demokratisch legitimierten Bürgermeister gerichtet werden. Ein neuer Amtsinhaber hat die Chance, Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unabhängig von bisherigen Strukturen und möglichen Altlasten neu zu bewerten. Diese Gelegenheit für einen echten Neuanfang soll genutzt werden. Die Verlängerung ermöglicht es den Bürgern, sich nicht nur über ihre Stimme bei der Wahl, sondern auch aktiv über diese Petition einzubringen. Eine an den zukünftigen Bürgermeister gerichtete Petition kann auf eine gestärkte demokratische Legitimation treffen und neue Offenheit für bürgernahe Entscheidungen fördern. Um dem Anliegen in der neuen politischen Phase mehr Gewicht zu verleihen, habe ich die Laufzeit der Petition bis zum 15.08.2025 verlängert.
Neues Zeichnungsende: 15.08.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.336 (632 in Recklinghausen)
02/01/2025, 13:15
Vielen herzlichen Dank für diese großartige Unterstützung und die zahlreichen Kommentare!
Wie von dem Stadtsprecher Herrmann Böckmann gefordert, erfolgen die Ergänzungen zum Sachverhalt mit Update für eine seriöse Entscheidungsgrundlage.
„Der Bürgermeister, der Landrat, Albrecht Broemme (unabhängiger Experte auf Empfehlung des Innenministeriums), die Bezirksregierung Münster, die Staatsanwaltschaft Bochum und die Generalstaatsanwaltschaft Hamm haben keine dienstrechtlichen oder strafrechtlichen relevanten Verfehlungen festgestellt.“
Zu diesen Aussagen folgen nun weitere Details:
Zu Albrecht Broemme:
- Herr Broemme ist der einzige, der gebeten wurde, seine persönliche „Einschätzung“ nach Aktenlage zum Einsatzgeschehen abzugeben. Herr Broemme hat als Privatperson seine Meinung geäußert und kein Gutachten erstellt. Auf diese wesentliche Unterscheidung legt Herr Broemme selbst sehr großen Wert.
- Es wurde also kein neutrales Institut mit der unabhängigen Aufarbeitung und Begutachtung des Einsatzes beauftragt.
- Die Stadt Recklinghausen hält diese Stellungnahme des Herrn Broemme unter Verschluss und verweigert die Veröffentlichung.
- Welche Sachverhalte die Stadt Recklinghausen Herrn Broemme für seine Einschätzung vorgelegt hat, ist unklar.
(Herr Broemme war im Jahre 2022 mit Blick auf die Flutkatastrophe im Ahrtal der Ansicht, dass das selbstkritische Hinterfragen des eigenen Agierens nach dem Einsatz viel zu wenig stattfände, weil „alle Angst haben, dass sie dann wie blöde dastehen.“ Werde aber nie Kritik geübt, „wird man nie besser werden“, so Herr Broemme damals. Dazu bestätigte Herr Broemme die Aussage eines Mainzer Oberbrandmeisters, dass es eine echte, selbst-kritische Fehlerkultur bei den meisten Feuerwehren und Katastrophenschutz-Trupps nicht gebe. „Bei der Feuerwehr Eigenkritik am Einsatz zu machen, ist völlig unüblich, da gibt es viel Angst davor, Fehler einzugestehen.“ (siehe Main& im Mai 2022))
Zu Ober- und Generalstaatsanwaltschaft in Bochum und Hamm:
- Der Oberstaatsanwalt in Bochum stellte in seinen Ermittlungen fest, dass es eine zielgerichtete und geleitete Suche nach den Opfern des Zusammenpralls zu keinem Zeitpunkt gegeben hat und sah darin eine Sorgfaltspflichtverletzung von Feuerwehr und Polizei. Nur das fragwürdige Ergebnis eines medizinischen Gutachtens der Rechtsmedizin in Essen, dass keine gesundheitlichen Folgen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen konnte, verhinderte weitere Ermittlungen (siehe Zeitungsartikel der RZ vom 05.03.2024, Tödlicher Zugunfall Kinder blieben durch dilettantische Rettung 90 Minuten unentdeckt).
- Eine Überprüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm änderte nichts an dem Ergebnis. Bezüglich des medizinischen Sachverhaltes wurde auf die Sichtweise und Gutachten von Notfallmedizinern, Intensivmedizinern, Neurochirurgen oder Psychologen verzichtet. Es blieb bei jenem einen medizinischen Gutachten der Rechtsmedizin in Essen, dessen Aussage sich auf die neurowissenschaftlichen Erkenntnisse der Internetseite DocCheck gestützt hatte. (siehe Zeitungsartikel der RZ 09.05.2024, Scharfe Kritik an Staatsanwalt und junger Ärztin, Aufklärung von verzögerten Rettungseinsatz).
- Ende des Verfahrens.
Zur Bezirksregierung Münster:
- Dr. Segbers stellte Mitte Januar 2024 eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit der Begründung, dass er um seine Beschäftigung als Notarzt und ein Beschäftigungsverbot fürchten musste. Auslöser waren die Geschehnisse und das Verhalten der Verantwortlichen bei Feuerwehr, Stadt und Kreis nach dem Zugunglück.
- Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde bei der Fachaufsicht, dem Dezernat für Bevölkerungsschutz, bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Dieses reichte sie jedoch an das Dezernat Kommunalaufsicht weiter und diese wiederum reichte diese Dienstaufsichtsbeschwerde zur einzigen Bearbeitung und Bewertung an den Bürgermeister Herrn Tesche und dem Landrat Herrn Klimpel weiter.
- Die Bezirksregierung wurde nicht eigenständig tätig und sah sich für diese Dienstaufsichtsbeschwerde nicht zuständig.
- Am Ende sah sich das Dezernat Kommunalaufsicht der Bezirksregierung das von Herrn Tesche produzierte Ergebnisse formal rechtlich an und fand dabei keine Einwände. Die Bewertung durch Herrn Tesche stützte sich fast ausschließlich auf die private Meinung von Herrn Broemme, der hier als „externer Gutachter“ bezeichnet wurde.
- Ende des Verfahrens.
(siehe Zeitungsartikel RZ vom 05.06.2024, Dienstaufsichtsbeschwerde nach Zugunglück, Bezirksregierung weist alle Vorwürfe zurück)
Es wird wohl niemanden überraschen, dass sowohl Herr Broemme wie auch die Staatsanwaltschaften als auch die Bezirksregierung auf Anhörung von Zeugen und Einholung weiterer Informationen verzichtet haben, sondern sich nur nach vorhandener „Aktenlage“ entschieden oder sich geäußert haben.