Trafik ve taşıma

Gegen den Flächenfraß beim Straßenbau – für Verkehrssicherheit und nachhaltige Mobilität

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Staatliches Bauamt Weilheim, Münchener Str.39, 82362 Weilheim i.OB Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München
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13.05.2022 16:07

Nachdem einige junge (Fast)-Erwachsene nachgefragt haben, ob sie auch unterschreiben dürfen, habe ich hier einen Auszug aus dem Petitionsrecht:

Dürfen Nicht-Volljährige bzw. Minderjährige eine Petition unterschreiben?
In Deutschland ja. Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.

Sobald man versteht worum es geht, ist eine Unterschrift erlaubt.
Astrid Schamper


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