06.07.2026, 08:48
Entschuldigt, falls ihr die E Mail 2x erhaltet. Das System hat mir keine Bestätigung beim ersten Versuch gesendet.
NACHTRAG:
Weitere aber sehr wichtige Frage ist mehrfach eingegangen:
Sollte die Grundsteuer-Nachzahlung bei euch per Lastschrift zum angegebenen Termin eingezogen werden, müsst ihr nicht selbst überweisen – die Stadt bucht den Betrag automatisch ab. Bei mir ist es der 15.08 und folgender Weg ist der richtige.
Um die Zahlung rechtlich abzusichern, gibt es einen ganz einfachen Weg per E-Mail:
Schickt schon jetzt eine kurze Nachricht an die zuständige Stelle der Stadtkasse Frechen und bittet darin ausdrücklich um eine Eingangsbestätigung. Nur so habt ihr den wasserdichten Nachweis in der Hand, dass euer Vorbehalt rechtzeitig registriert wurde.
Hier ist eine fertige Vorlage, die ihr einfach kopieren und anpassen könnt:
An: [E-Mail-Adresse der Stadtkasse/Ansprechpartner laut Bescheid]
Betreff: Grundsteuerbescheid 2026 – Zahlung unter Vorbehalt // Kassenzeichen: [Eure Nummer eintragen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf den aktuellen Änderungsbescheid zu den Grundbesitzabgaben erkläre ich hiermit, dass die anstehende Abbuchung der Grundsteuer-Nachzahlung für das Jahr 2026 im Lastschriftverfahren ausschließlich unter Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit der rückwirkenden Hebesatzänderung erfolgt.
Ich bitte Sie, diesen Vorbehalt in meiner Akte zu vermerken und mir den Eingang dieser E-Mail kurz schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
[Euer Name]
Der Vorteil: Die Lastschrift läuft für euch ganz entspannt weiter, aber euer Vorbehalt ist offiziell und nachweisbar bei der Stadt aktenkundig.