06.07.2026, 01:39
Hallo liebe Frechener,
mich erreichen viele Fragen, bezüglich der Zahlung. Die Briefe der Stadt sind eingegangen und Menschen fragen sich, ob ein Widerspruch Sinn macht.
Widerspruch - Nein
Zahlung unter Vorbehalt- Definitiv JA !
Vorlage bei Zahlung :
„Die Zahlung der Grundsteuer B erfolgt unter Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit der rückwirkenden Hebesatzänderung für das Jahr 2026 sowie laufender verfassungsrechtlicher Prüfungen.“
Warum:
1. Warum ein normaler Widerspruch scheitert
Der Grundsteuerbescheid der Stadt basiert auf dem Beschluss des Stadtrates (der Hebesatzsatzung). Ein Widerspruch gegen den Bescheid müsste begründen, dass die Stadt sich bei deiner Berechnung vertan hat (z. B. falsche Wohnfläche). Da die Stadt aber bei allen Bürgern rechtlich korrekt den neuen Hebesatz von 650 Prozent anwendet, wird jeder normale Widerspruch von der Verwaltung als „unbegründet“ abgewiesen. Das kostet am Ende oft nur zusätzliche Gebühren
2. Warum die Zahlung „unter Vorbehalt“ Sinn macht
Das ist der entscheidende Hebel. Wenn in den nächsten Monaten oder Jahren irgendwo in NRW ein Musterverfahren gegen diese rückwirkenden Erhöhungen Erfolg hat (z. B. durch den Bund der Steuerzahler), gilt das Urteil oft nur für Bescheide, die rechtlich noch nicht bestandskräftig bzw. abgeschlossen sind.
Wer ohne Kommentar einfach überweist, akzeptiert den Bescheid. Wer unter Vorbehalt zahlt, hält sich die Tür offen, das Geld im Falle eines späteren Urteils zurückzufordern.