Gegen Enteignung und Naturzerstörung! #MenschenrechtVorBergrecht

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  2. Versameling steeds > 3 weke
  3. Voorlegging
  4. Dialoog met ontvanger
  5. Besluit
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nuus

2025-05-09 04:03

Liebe Unterstützende,

vor ein paar Tagen erhielt ich eine Informationsmail der Salzbergbaugeschädigten. Den Inhalt gebe ich gekürzt an Sie weiter. Vielleicht möchte und kann jemand von Ihnen diese Bürgerinitiative finanziell mit einer kleinen Spende unterstützen. Diese können von der Steuer abgesetzt werden. Die Bankverbindung finden Sie am Ende dieser Nachricht. Ich bedanke mich von Herzen für jede noch so kleine Unterstützung.
Alle Infos über die Salzbergbaugeschädigten finden Sie hier:
www.salzbergbaugeschaedigte.de
Falls Sie selbst Neuigkeiten und Informationen zum Thema Bundesbergrecht haben und möchten es veröffentlichen, schreiben Sie mich gerne an.

Am 9. April 2025 wurde der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben zur Erweiterung des Steinsalzbergwerks und der Saline Borth durch die Bezirksregierung Arnsberg erlassen. Dieser Beschluss betrifft die 7. Änderung des bestehenden Rahmenbetriebsplans (RBP) der K+S Minerals and Agriculture GmbH und genehmigt die Erweiterung der Gewinnungsflächen des Steinsalzbergwerks und der Saline Borth. Das Projekt hat weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Gebiete, insbesondere auf die Umwelt, die Infrastruktur und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst die Genehmigung des Abbaus auf den erweiterten Flächen bis zum Jahr 2050.

Angesichts der nicht hinreichend überprüften Auswirkungen auf die Umwelt, Infrastruktur und die Bevölkerung prüfen wir akribisch den Planfeststellungsbeschluss. Sollten sich unsere Bedenken gegen eine Erweiterung weiterhin nicht ausräumen lassen, sehen wir uns gezwungen, Klage gegen die Genehmigungsbehörde in Arnsberg vor dem OVG Münster einzureichen.

Sollte die Klage eingereicht werden, drohen hohe Kosten. Die Bürgerinitiative rechnet mit mindestens 30.000 Euro für Gutachten und Gerichtsgebühren. Wir rufen daher alle Mitglieder und Unterstützer auf, uns mit Spenden beizustehen. Nur so können wir verhindern, dass wirtschaftliche Interessen über den Schutz von Mensch und Umwelt gestellt werden. Vielen Dank

Unser Spendenkonto:
IBAN-Nr.:
DE48 3546 1106 0406 4410 16
Volksbank Niederrhein eG
BIC: GENODED1NRH
Kontoinhaber: Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW
Bitte als Verwendungszweck angeben: Spende BI Salzbergbaugeschädigte

Spendenbescheinigung:
Bitte beachten Sie die Hinweise der Finanzverwaltung NRW .
"Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt."
Bei größeren Spendensummen und auf besonderen Wunsch erstellt unsere Kassiererin gerne eine Spendenbescheinigung.
Kontakt: kassiererin@salzbergbaugeschaedigte.de

Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Wochenende.

Ganz herzliche Grüße
Uta Strenger


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