30.01.2026, 05:30
Gegendarstellung zu den Aussagen von Hubertus Hess‑Grunewald in der Deichstube vom 29.01.2026
In einem kürzlich veröffentlichten Artikel der Deichstube äußerte Hubertus Hess‑Grunewald, dass eine außerordentlich einberufene Mitgliederversammlung des SV Werder Bremen „eine Diskussion führen, aber nichts Weiteres beschließen“ könne. Diese Aussage ist rechtlich und satzungstechnisch falsch.
Die Mitgliederversammlung des SV Werder Bremen e.V. ist nach § 32 BGB sowie der Vereinssatzung das oberste Organ des Vereins. Sie hat die kompetente und bindende Entscheidungsbefugnis, über alle wesentlichen Vereinsangelegenheiten zu beschließen, darunter:
• Wahl und Abberufung des Aufsichtsrats
• Weisungen an die Geschäftsführung
• Satzungsänderungen, die die Kompetenzen der Organe betreffen
Damit kann eine Mitgliederversammlung sehr wohl Beschlüsse fassen, die den Aufsichtsrat verpflichten, den Geschäftsführer Clemens Fritz abzuberufen. Hess‑Grunewalds Behauptung, eine Mitgliederversammlung könne „nichts beschließen“, delegitimiert das höchste Vereinsgut – die Mitglieder und ihre Versammlung – und ist juristisch unhaltbar.
Es ist nicht nur irreführend, sondern auch inakzeptabel, dass der Präsident des Vereins entweder bewusst oder unbewusst die Entscheidungsbefugnisse der Mitglieder falsch darstellt, um damit politische Kontrolle auszuüben und die Wirkung der aktuell laufenden Mitgliederbewegung zu schmälern. Die Mitgliederversammlung ist das zentrale demokratische Organ des Vereins – jeder Versuch, sie zu diskreditieren oder ihre Handlungsmöglichkeiten zu beschneiden, ist eine Missachtung der Vereinsdemokratie.
Wir fordern daher eine öffentliche Klarstellung und Korrektur: Die Mitglieder des SV Werder Bremen haben das Recht und die Macht, bindende Beschlüsse zu fassen, und Hess‑Grunewalds Aussagen stellen weder die rechtliche noch die tatsächliche Situation korrekt dar.