am vergangenen Freitag fand vor dem Landgericht Bremen die mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren gegen den SV Werder Bremen statt. Die Verhandlung dauerte rund zwei Stunden. Ein Urteil wurde noch nicht verkündet und soll am 14.08.2026 erfolgen.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand zunächst die rechtliche Bewertung des Falls. Das Gericht ließ erkennen, dass es den von mir geltend gemachten Anspruch im Hauptsacheverfahren grundsätzlich vermutlich als gegeben ansieht. Bedenken äußerte die Kammer jedoch insbesondere hinsichtlich der besonderen Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes – vor allem bei der Vorwegnahme der Hauptsache sowie der Frage, ob der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
Im Laufe der Verhandlung sprach das Gericht außerdem einen aus meiner Sicht wichtigen Punkt an: Sollte sich der Anspruch später im Hauptsacheverfahren bestätigen, eine Kommunikation mit den Mitgliedern vor der Mitgliederversammlung aber nicht mehr möglich gewesen sein, könne sich die Frage stellen, welche Auswirkungen dies auf die Wirksamkeit der dort gefassten Beschlüsse haben könnte.
Erst im Anschluss regte das Gericht eine gütliche Einigung an. Daraufhin habe ich angeboten, das Verfahren zu beenden. Im Gegenzug hätte der SV Werder Bremen zwei von mir formulierte E-Mails ohne inhaltliche Kommentierung an alle Mitglieder versendet. Außerdem war ich bereit, auf eine spätere Anfechtung der Mitgliederversammlung zu verzichten. Nach interner Beratung hat der SV Werder Bremen dieses Angebot abgelehnt und sich ausdrücklich für eine gerichtliche Entscheidung ausgesprochen.
Das Gericht hat mehrfach betont, dass es sich bei seinen Hinweisen lediglich um eine vorläufige Einschätzung handelt. Eine endgültige Entscheidung fällt erst mit der Urteilsverkündung am 14.08.2026.
Unabhängig vom Ausgang möchte ich mich bei euch herzlich bedanken. Ohne eure Unterstützung wäre dieser Weg bis hierher nicht möglich gewesen.
Da das Verfahren – unabhängig davon, wie das Urteil ausfällt – bereits erhebliche Kosten verursacht hat und weitere Kosten entstehen werden, besteht die GoFundMe-Kampagne weiterhin. Wer das Verfahren finanziell unterstützen möchte, findet den Link hier:
zunächst möchte ich mich bei allen bedanken, die die Petition und das Anliegen in den vergangenen Monaten unterstützt haben.
Heute fand die mündliche Verhandlung im Verfahren um die Herausgabe von Mitgliederdaten vor dem Amtsgericht Bremen statt. Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Das Gericht hat einen Verkündungstermin für die kommende Woche angesetzt.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens steht inzwischen fest, dass die ursprünglich angestrebte außerordentliche Mitgliederversammlung aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr realisierbar ist. Die zugrunde liegenden Themen und Anliegen bestehen jedoch unverändert fort.
Daher beabsichtige ich, die vorbereiteten Anträge und Satzungsänderungsanträge auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 15. November 2026 einzubringen. Ziel bleibt es, die Mitgliederrechte zu stärken und die demokratische Beteiligung innerhalb unseres Vereins weiterzuentwickeln.
Bereits jetzt möchte ich auf einen wichtigen Punkt hinweisen:
Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein seit mindestens sechs Monaten angehören. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vollmitglieder oder Fördermitglieder handelt.
Neben den von mir geplanten Anträgen wird auf der ordentlichen Mitgliederversammlung auch die Wahl des Präsidenten stattfinden.
Nach aktuellem Stand wird Dr. Hubertus Hess-Grunewald aufgrund der derzeitigen Satzungslage erneut als einziger Kandidat zur Wahl stehen.
Jedes stimmberechtigte Mitglied sollte sich daher bewusst machen, dass auch bei nur einem Kandidaten eine Wahlentscheidung getroffen wird. Ich persönlich werde Dr. Hess-Grunewald nicht unterstützen und entsprechend gegen seine Wiederwahl stimmen.
Wer meine Kritik an der aktuellen Entwicklung des Vereins und dem Umgang mit Mitgliederrechten teilt, den möchte ich ermutigen, sich ebenfalls mit dieser Wahlentscheidung auseinanderzusetzen und sein Stimmrecht aktiv wahrzunehmen.
Sobald die gerichtliche Entscheidung vorliegt, werde ich ein letztes Update zu diesem Verfahren veröffentlichen und die Petition anschließend abschließen.
Vielen Dank für eure Unterstützung. Pascal Tetschet
ich möchte euch mal wieder ein kurzes Update zum aktuellen Stand der Mitgliederinitiative geben.
Wie ihr nunmehr vermutlich alle wisst, habe ich in den vergangenen Wochen mehrfach versucht, gemeinsam mit dem Verein eine Lösung zu finden, um alle stimmberechtigten Mitglieder direkt über das Minderheitenbegehren informieren zu können. Diese Versuche – inklusive der Einbindung des Ehrenrates – haben bislang zu keiner Lösung geführt.
Vor diesem Hintergrund prüfen wir aktuell rechtliche Schritte, konkret eine Klage beim zuständigen Amtsgericht, um die Information aller Mitglieder gerichtlich klären zu lassen.
Mir ist wichtig, das an dieser Stelle klar einzuordnen:
Es geht dabei nicht darum, den Verein auf Geld oder ähnliches zu verklagen. Es geht ausschließlich darum, ein bestehendes Mitgliederrecht praktisch ausüben zu können – nämlich die Möglichkeit, alle Mitglieder gleichwertig über das Minderheitenbegehren zu informieren.
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Das Thema wurde auch öffentlich nun nocheinmal aufgegriffen, unter anderem in einem Video von RealNico.
Viele der dort angesprochenen Punkte – insbesondere zum Zeitpunkt und zur Frage, ob eine Klage der richtige Weg ist – sind absolut nachvollziehbar.
Auch mir fällt dieser Schritt definitiv nicht leicht.
Auf der einen Seite steht die klare Überzeugung, dass Mitgliederrechte durchgesetzt werden müssen. Auf der anderen Seite steht natürlich die Verbundenheit und Liebe zu unserem Verein.
Gleichzeitig stellt sich nach dem bisherigen Verlauf aber eine einfache Frage: Was ist die Alternative?
Wenn ein bestehendes Recht faktisch nicht ausgeübt werden kann, kann man das entweder akzeptieren – oder versuchen, es klären zu lassen.
Genau an diesem Punkt stehen wir aktuell.
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Um auch ein Stimmungsbild einzuholen, habe ich das Thema zuletzt über Instagram zur Diskussion gestellt.
Aktuell sagen rund 73 %, dass sie den Schritt einer Klage als nachvollziehbar und richtig einschätzen. 27 % empfinden diesen Schritt hingegen als zu weitgehend.
Dieses Meinungsbild zeigt für mich vor allem eines: Die Situation wird differenziert betrachtet – und genau das ist auch wichtig.
Mich würde eure persönliche Einschätzung ebenfalls sehr interessieren: Schreibt mir dazu gerne einfach direkt als Antwort auf diese Mail.
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Wichtig ist mir auch nochmal die Einordnung: Der aktuelle „Streit“ wird auf Ebene der Rechtsabteilung geführt und hat keinerlei Bezug zur Mannschaft oder zum sportlichen Bereich.
Gerade jetzt, wo der Klassenerhalt in greifbarer Nähe ist, sollte das auch klar voneinander getrennt werden.
ich möchte euch ein Update zum aktuellen Stand der Mitgliederinitiative geben.
Der Derbysieg war überragend – und der Klassenerhalt ist jetzt in der eigenen Hand. Das ist für uns alle extrem wichtig und freut mich genauso wie euch.
Trotzdem gilt aus meiner Sicht weiterhin:
Unabhängig von einzelnen Spielen braucht es eine Aufarbeitung der aktuellen Entwicklung sowie eine Klärung der offenen Frage, ob es perspektivisch auch personelle Veränderungen braucht. Und genau diese Themen gehören unserer Meinung nach vor der nächsten Mitgliederversammlung im November offen diskutiert.
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Parallel dazu bleibt ein zentraler Punkt weiterhin ungelöst:
Die Frage, wie alle Mitglieder gleichwertig über das Minderheitenbegehren informiert werden können.
Ich habe dem Verein hierzu eine Frist gesetzt, um eine Lösung zu ermöglichen. Diese Frist ist nun verstrichen.
Die Rückmeldung der Rechtsabteilung wiederholt im Wesentlichen die bereits bekannte und auch öffentlich geäußerte Position – eine neue Lösung wurde nicht aufgezeigt.
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Besonders schwer nachvollziehbar ist für mich dabei folgender Widerspruch:
Eine direkte Information der Mitglieder durch den Verein wird unter anderem mit dem Argument abgelehnt, dass hierfür Vereinsressourcen eingesetzt werden müssten.
Gleichzeitig wird ein Treuhänder-Modell vorgeschlagen, das ebenfalls organisatorischen Aufwand verursacht und zusätzlich Kosten mit sich bringt – an denen sich die Initiative sogar beteiligen soll und die für den Verein am Ende voraussichtlich höher ausfallen dürften als eine direkte Zirkulation.
Warum eine einfachere Lösung ausgeschlossen wird, während eine aufwendigere und kostenintensivere als gangbar dargestellt wird, erschließt sich mir nicht.
Dies kann meines Erachtens ausschließlich „politische“ Gründe haben. Vermutlich befürchtet man, dem Minderheitenbegehren durch eine direkte Zirkulation zu viel Legitimität zu verleihen – was nicht zum bisherigen Kurs passen würde, bei dem man das Anliegen eher als Einzelmeinung darstellt und öffentlich entsprechend einordnet.
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Ehrlich gesagt bin ich vom gesamten Umgang des Vereins, des Präsidiums sowie auch des Ehrenrates sehr enttäuscht.
Es wurde mehrfach öffentlich betont, wie wichtig Mitgliederrechte und demokratische Werte im Verein sind. In der Praxis wird jedoch jede Frist maximal ausgereizt, die Kommunikation ausschließlich über die Rechtsabteilung geführt und eine direkte, pragmatische Lösung nicht ermöglicht.
Dass man als Mitglied überhaupt gezwungen wird, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen, um ein vorgesehenes Mitgliederrecht ausüben zu können, halte ich für sehr bedenklich.
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Natürlich ist es wichtig, eine faire Lösung für die Information aller Mitglieder zu finden.
Aber am Ende entscheidet das allein noch nicht über den Erfolg. Entscheidend ist vor allem, wie viele Mitglieder tatsächlich handeln.
Die Initiative erfährt nach wie vor in Gesprächen, Nachrichten und Rückmeldungen großen Zuspruch. Aber Unterstützung allein reicht nach wie vor nicht aus.
Ohne eure schriftliche Erklärung wird es keine Mitgliederversammlung geben.
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Deshalb erneut meine klare Bitte:
Wenn ihr eine Aufarbeitung und gegebenenfalls auch Veränderungen wollt, dann braucht es euren konkreten Schritt.
Die entsprechenden Links findet ihr in der bekannten Übersicht (bzw. im Anhang):
Die Erklärung bitte nach Möglichkeit beidseitig ausdrucken, vollständig ausfüllen, unterschreiben und per Post an das angegebene Postfach senden.
Nur im Original unterschriebene Erklärungen können berücksichtigt werden.
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Wichtig noch zum Verständnis:
Eine mögliche Mitgliederversammlung würde definitiv erst nach der laufenden Saison stattfinden.
Wir sorgen also weder für Unruhe im Saisonendspurt noch beeinflussen wir den sportlichen Ausgang – sondern nutzen einen vorgesehenen und demokratischen Rahmen, um Themen strukturiert zu diskutieren.
Moin zusammen, ich möchte euch ein kurzes Update zum aktuellen Stand der Mitgliederinitiative geben. In den vergangenen Wochen habe ich – wie ihr wisst – mehrfach versucht, gemeinsam mit dem Verein eine Lösung zu finden, um alle stimmberechtigten Mitglieder direkt über das Minderheitenbegehren informieren zu können. Hintergrund ist, dass eine solche Information aus meiner Sicht eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass dieses Mitgliederrecht überhaupt wirksam ausgeübt werden kann. Der Verein hat die Herausgabe der Mitgliederdaten abgelehnt und stattdessen ein sogenanntes Treuhänder-Modell vorgeschlagen. Dieses ist in der aktuellen Ausgestaltung jedoch mit erheblichen Kosten verbunden und stellt aus meiner Sicht keine gleichwertige und praktikable Lösung dar. Unterdessen habe ich auch den Ehrenrat eingeschaltet, um eine vereinsinterne Einordnung und – wenn möglich – Unterstützung bei der Suche nach einer fairen Lösung zu erhalten. Nach aktuellem Stand wurde das Thema dort bereits besprochen, eine Rückmeldung steht noch aus. Unabhängig davon informiert der Verein mittlerweile selbst über nahezu alle verfügbaren Kanäle die Mitglieder über das Thema. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig erfolgt diese Information ausschließlich aus Vereinssicht und lässt zentrale Aspekte aus Sicht der Initiative außen vor. Eine ausgewogene Meinungsbildung setzt aus meiner Sicht voraus, dass beide Perspektiven die Mitglieder gleichermaßen erreichen können. Zum aktuellen Stand: Inzwischen sind rund 500 gültige Erklärungen eingegangen. Unterdessen steht fest, dass etwa 5.000 Erklärungen benötigt werden, da ein Teil der Mitglieder nicht stimmberechtigt ist (minderjährig oder noch nicht sechs Monate im Verein). Das bedeutet: Wir haben aktuell bereits etwa 10 % des notwendigen Quorums erreicht – und das, obwohl bislang keine direkte Information aller Mitglieder möglich war. Gleichzeitig wird auch an anderer Stelle deutlich, dass Gesprächsbedarf besteht. Wenn sich Spieler wie Mitchell Weiser öffentlich äußern und Unsicherheiten rund um die Entwicklung erkennbar werden, unterstreicht das aus meiner Sicht, wie wichtig eine offene und transparente Aufarbeitung ist. Deshalb erneut meine klare Bitte: Wenn ihr das Minderheitenbegehren unterstützen möchtet, sendet die unterschriebene Erklärung auch wirklich ein. Nur so kann am Ende die notwendige Anzahl erreicht werden, damit eine Mitgliederversammlung überhaupt stattfinden kann. So funktioniert es:
Antrag lesen
👉 werdermv.link/antrag
Antragserklärung herunterladen oder dem Anhang entnehmen
anbei meine ausführliche Stellungnahme zur aktuellen Kommunikation mit dem Verein.
Vielen Dank an alle, die ihre Erklärung bereits verschickt haben.
Für alle anderen gilt:
👉 Jetzt handeln!
Stellungnahme zur aktuellen Position des SV Werder Bremen im Zusammenhang mit dem Minderheitenbegehren
Die jüngsten öffentlichen Aussagen sowie die Inhalte eines internen Schreibens des SV Werder Bremen zur Mitgliederinitiative enthalten aus unserer Sicht erneut zentrale Verkürzungen und Widersprüche, die einer Klarstellung bedürfen.
1. Widersprüchliche Argumentation zur Dringlichkeit
Der Verein argumentiert einerseits intern, dass die Petition „nur wenige Wochen“ nach der letzten Mitgliederversammlung entstanden sei und suggeriert damit, dass kein unmittelbarer Handlungsbedarf bestehe.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die angesprochenen Themen auf die nächste reguläre Mitgliederversammlung im November zu verschieben.
Diese Argumentation ist in sich widersprüchlich.
Wenn über zwei Monate nach einer Mitgliederversammlung als zu früh bewertet werden, kann es nicht gleichzeitig sachgerecht sein, Mitglieder auf einen Termin in ca. 7 Monaten zu verweisen.
Das Minderheitenbegehren und die Möglichkeit einer außerordentlichen Mitgliederversammlung existieren genau für solche Situationen – um Themen zeitnah und nicht mit erheblicher Verzögerung behandeln zu können.
2. Unvollständige Darstellung des zeitlichen Ablaufs
Der Verein führt öffentlich aus, dass das Vorhaben erstmals am 18. März 2026 (konkretisiert am 20. März 2026) formell bekannt gemacht worden sei und in diesem Zuge die Herausgabe von Mitgliederdaten beantragt wurde.
Diese Darstellung ist bewusst oder unbewusst unvollständig und führt zu einem verzerrten Gesamtbild.
Die Frage, wie alle Mitglieder über das Vorhaben informiert werden können, war von Beginn an ein zentraler Bestandteil der Kommunikation.
Bereits in meiner ersten E-Mail vom 28. Januar 2026 an Präsident Dr. Hess-Grunewald wurde genau dieser Punkt ausdrücklich adressiert.
Seitdem war die Information aller Mitglieder durchgängig Gegenstand der Gespräche.
Die spätere formelle Anforderung der Mitgliederliste im März ist daher kein neuer Schritt gewesen, sondern die konsequente Folge daraus, dass zuvor vorgeschlagene alternative Lösungen zur Information der Mitglieder nicht umgesetzt wurden.
Die Darstellung, dieses Thema sei erst Mitte März aufgekommen, wird dem tatsächlichen Verlauf daher nicht gerecht.
3. Information der Mitglieder bleibt ungelöst
Ich habe mehrfach versucht, gemeinsam mit dem Verein eine pragmatische Lösung zu finden, um alle Mitglieder über das Minderheitenbegehren zu informieren.
Diese Ansätze wurden kategorisch abgelehnt.
Stattdessen wird argumentiert, dass soziale Medien, Petition und Presse eine ausreichende Reichweite darstellen würden.
Das ist aus meiner Sicht nicht gleichwertig.
Nicht alle Mitglieder sind über diese Kanäle erreichbar – und genau deshalb ist eine direkte und vollständige Information notwendig.
4. Ablehnung der Mitgliederliste trotz Datenschutzkonzept
Die Herausgabe der Mitgliederliste wurde unter anderem mit datenschutzrechtlichen Bedenken abgelehnt.
Dem Verein wurde jedoch ein umfassendes Datenschutzkonzept vorgelegt, das eine Verarbeitung auf einem Sicherheitsniveau vorsieht, das dem des Vereins entspricht.
Es ging dabei ausdrücklich um eine zweckgebundene Nutzung im Rahmen eines gesetzlich vorgesehenen Mitgliederrechts.
Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung für mich nicht nachvollziehbar.
5. Widerspruch beim Treuhänder-Modell
Als Alternative wird ein Treuhänder-Modell vorgeschlagen, verbunden mit einer Kostenbeteiligung.
Gleichzeitig lehnt der Verein eine Information über eigene Wege mit dem Hinweis ab, dass dadurch Vereinsressourcen gebunden würden.
Auch hier entsteht ein klarer Widerspruch:
- Ein kostenintensiver externer Weg mit Kostenbeteiligung des Vereins wird als akzeptabel dargestellt
- eine interne Lösung wird mit Verweis auf finanziellen Aufwand abgelehnt
Es entsteht somit der Eindruck, es geht garnicht primär darum, dass dem Verein keine Kosten entstehen, sondern das einem Mitglied welches ein solches Begehren auf den Weg bringt zwangsläufig welche entstehen.
Durch juristische Prüfungen und Beratungen ist unterdessen bereits ein mittlerer vierstelliger Betrag an Kosten entstanden, sodass ein Treuhänder-Weg - der unserer Meinung nach definitiv nicht notwendig ist - nicht akzeptiert werden kann.
6. Verzögerung als strukturelles Problem
Die Kommunikation der vergangenen Wochen ist geprägt von Prüfungen und Verweisen auf spätere Zeitpunkte.
Diese enormen Verzögerungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die praktische Ausübung eines bestehenden Mitgliederrechts.
Es geht nicht um die Bewertung einzelner Inhalte.
Es geht darum, ob Mitglieder die Möglichkeit erhalten, sich informiert und gleichberechtigt an einem vorgesehenen Verfahren zu beteiligen.
Genau diese Möglichkeit wird aktuell erheblich erschwert.
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen am Freitag und das ganze Wochenende über – ich habe mir wirklich alles durchgelesen.
Dabei haben sich ein paar Punkte immer wieder wiederholt, warum die Erklärung noch nicht abgeschickt wurde:
– „Ich habe keinen Drucker“
– „Ich finde gerade keine Zeit“
– „Ich bin unsicher, ob es überhaupt etwas bringt“
Darauf ganz konkret:
Wenn du keinen Drucker hast:
Melde dich bei mir – wir finden eine Lösung. Ich kämpfe um jede einzelne Erklärung.
Wenn dir die Zeit fehlt:
Der gesamte Prozess dauert nur wenige Minuten, vielleicht lässt es sich irgendwie einrichten.
Wenn du unsicher bist, ob es etwas bringt:
Ohne diesen Schritt bringt es sicher nichts.
Mit diesem Schritt besteht zumindest die Chance, dass Mitglieder tatsächlich mitentscheiden können.
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Ich kenne das selbst – man liest etwas, findet es gut und denkt sich „jaja, mach ich später“.
Genau da stehen wir gerade.
Die Zustimmung ist da – aber der letzte Schritt fehlt noch zu oft.
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Vielleicht auch ein Punkt, der aktuell reinspielt:
Durch die Ergebnisse der letzten Wochen wirkt die sportliche Situation nicht mehr ganz so brisant wie noch zum Start der Petition.
Aber darum ging es nie ausschließlich.
Es geht nicht um einzelne Spiele, sondern um das große Ganze – und darum, dass die Vorkommnisse dieser Saison aufgearbeitet werden.
Und dafür braucht es aus meiner Sicht genau diesen Rahmen: eine außerordentliche Mitgliederversammlung.
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Stand jetzt:
Die Zustimmung ist hoch – aber es liegen weiterhin zu wenige unterschriebene Antragserklärungen vor.
Und genau damit entscheidet sich alles.
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Ich bin parallel aktuell weiterhin im Austausch mit dem Verein und versuche, die Mitgliederliste zu erhalten, um wirklich alle Mitglieder informieren zu können.
Das wird aktuell von Vereinsseite aber noch juristisch geprüft.
Deshalb sind im Moment vor allem wir – also die bisherigen Unterstützer der Petition – entscheidend.
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Wenn du die Petition unterstützt hast, fehlt jetzt nur noch dieser eine Schritt:
DU hast die Petition unterstützt – nochmal vielen Dank dafür.
Damit hast DU gezeigt, dass DU dich mit den aktuellen Themen rund um Werder auseinandersetzen möchtest und Veränderungen für wichtig hältst.
Aber:
Aktuell liegen deutlich weniger unterschriebene Antragserklärungen vor, als notwendig sind, um das Minderheitenbegehren erfolgreich umzusetzen.
Die Unterstützung der Petition allein reicht nicht aus. Entscheidend ist ausschließlich die unterschriebene Erklärung per Post.
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Ein kurzer Hinweis an alle, die den Schritt bereits gegangen sind:
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Die eingehenden Erklärungen werden täglich von mir aus dem Postfach abgeholt, auf formelle Korrektheit geprüft, erfasst und sorgfältig abgeheftet.
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Realität aktuell:
Viele haben die Petition unterstützt – aber den letzten Schritt noch nicht gemacht.
Und genau da stellt sich die einfache Frage:
👉 Was hält dich gerade noch davon ab, deine Erklärung abzuschicken?
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Wenn du das Anliegen weiterhin unterstützt, fehlt nur noch dieser eine Schritt:
1. Antrag lesen
👉 werdermv.link/antrag
2. Antragserklärung herunterladen oder dem Anhang entnehmen
👉 werdermv.link/erklaerung
3. (wenn möglich beidseitig) ausdrucken
4. ausfüllen und unterschreiben
5. per Post an das angegebene Postfach senden
Nur im Original unterschriebene Erklärungen können berücksichtigt werden!
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Ganz offen:
Wenn dieser Schritt nicht erfolgt, wird es keine außerordentliche Mitgliederversammlung geben.
Dann bleibt es bei der Petition – ohne konkrete Wirkung im Verein.
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Die nächsten Tage sind entscheidend.
Wenn du die Petition unterstützt hast, dann mach es bitte jetzt vollständig.
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Kontakt:
Bei Fragen – egal ob inhaltlich oder organisatorisch – melde dich gerne jederzeit: