16.01.2026, 03:15
Liebe Unterzeichnende und Interessenten der Petition,
es gibt eine deutliche Bewegung durch unsere Petition. Am letzten Freitag haben wir die Petition dem Bürgermeister R. Apfeld und dem Bürgervorsteher L. Kasten übergeben.
Zu diesem Zeitpunkt waren es 548 Stimmen. Stand heute 560.
98 Menschen haben die Möglichkeit genutzt durch Kommentare ihren Standpunkt zu verdeutlichen, Argumente für eine Hauptamtlichkeit dazulassen.
Vielen herzlichen Dank Euch allen für Euer Engagement und die Bereitschaft, Euch unseren Stadtvertretern gegenüber sichtbar zu machen! Wir sind viele, die in so kurzer Zeit zusammengekommen sind und wir werden immer noch mehr.
Was wir angestoßen haben ist eine Diskussion in der Stadtvertretung, die sich nun mit dem Thema erneut auseinandersetzen muss. Ein gemeinsamer Antrag der GRÜNEN und der SPD über Wiedereinsetzung der Hauptamtlichkeit liegt seit Dezember vor, ist jedoch vertagt worden, damit die Fraktionen zunächst beraten können.
OpenPetition hat die StadtvertreterInnen zur Stellungnahme aufgefordert. Die bisher eingegangenen Stimmen könnt Ihr hier nachlesen: www.openpetition.de/petition/stellungnahme/gleichstellungsarbeit-in-glueckstadt-muss-wieder-hauptamtlich-werden
Ich nehme die ablehnenden Stimmen zum Anlass, mit einigen bei StadtvertreterInnen bestehenden Missverständnissen erneut aufzuräumen, v. a. in Bezug auf die Ansicht, es hätte bisher kein Mangel festgestellt werden können, Beschwerden seien nicht bekannt.
Seit Mai 2024 ist die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Glückstadt unbesetzt. Trotz wiederholter Nachfragen (über Monate, sowohl in den Fachausschüssen als auch in Sitzungen der Stadtvertretung) von Bürgerinnen sowie mehrerer Hinweise in Sitzungen der Stadtvertretung erfolgte über Monate hinweg weder eine zeitnahe Ausschreibung noch eine Übergangslösung, die eine kontinuierliche Wahrnehmung der gesetzlich vorgesehenen Aufgaben ermöglicht hätte.
Erst im Dezember 2024 entschloss sich die Stadtvertretung, die Stelle künftig ehrenamtlich zu besetzen. Diese Entscheidung ging mit einer weiteren zeitlichen Verzögerung einher: Die erste Ausschreibung erfolgte erst im Juni 2025. Drei Ausschreibungen blieben erfolglos; zwei Bewerbungen wurden zurückgezogen. In dieser gesamten Zeit bestand faktisch keine funktionsfähige Gleichstellungsarbeit in der Stadt.
Nach dem Landesgleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein ist die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten für Kommunen verpflichtend. Diese Verpflichtung beschränkt sich nicht auf die formale Existenz einer Stelle, sondern verlangt eine tatsächliche, kontinuierliche und wirksame Aufgabenerfüllung. Gleichstellungsarbeit ist dabei ausdrücklich als präventive und querschnittliche Aufgabe ausgestaltet und nicht davon abhängig, ob akute Beschwerden vorliegen oder geltend gemacht werden.
Die Argumentation einzelner Mitglieder der Stadtvertretung, es habe „keinen akuten oder konkreten Bedarf“ gegeben und niemand habe sich über das Fehlen einer Gleichstellungsbeauftragten beschwert, ist rechtlich nicht tragfähig. Der gesetzliche Auftrag entsteht kraft Gesetzes und ist nicht von subjektiven Bedarfseinschätzungen oder Beschwerdelagen abhängig. Im Übrigen wird diese Behauptung durch die inzwischen 550 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition – davon 373 aus Glückstadt – auch faktisch widerlegt.
Besonders problematisch ist die strukturelle Schwächung der Stelle durch die Herabstufung zur Ehrenamtsfunktion, ohne dass eine dokumentierte Aufgaben- oder Bedarfsanalyse vorgelegt wurde.
Organisations- oder Haushaltsentscheidungen dürfen nicht dazu führen, dass eine gesetzliche Pflichtaufgabe faktisch entleert oder dauerhaft nicht wahrgenommen wird. Eine Kommune ist rechtlich nicht befugt, durch Verzögerung, Umdefinition oder organisatorische Entscheidungen die Funktionsfähigkeit einer Pflichtstelle auszuhöhlen.
In der Gesamtschau ergibt sich der Eindruck einer fortgesetzten strukturellen Nichtwahrnehmung einer gesetzlichen Aufgabe. Dies ist keine bloße politische Schwerpunktsetzung, sondern berührt die Einhaltung geltenden Rechts. Die Petition zielt daher nicht auf eine inhaltliche Bewertung von Gleichstellungspolitik, sondern auf die rechtmäßige Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht durch die Stadt Glückstadt.
Entgegen der Vorstellung mancher StadtvertreterInnen, dass eine Gleichstellungsstelle bloße Symbolpolitik sei, weisen wird ausdrücklich darauf hin, dass sie eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtfunktion zur präventiven, unabhängigen und kontinuierlichen Wahrnehmung kommunaler Aufgaben und weder relativiert noch strukturell entleert werden darf.
Die Unterzeichnenden erwarten, dass die Stadtvertretung dieser Verantwortung gerecht wird und die Voraussetzungen für eine funktionsfähige und dauerhaft besetzte Gleichstellungsbeauftragtenstelle schafft.
Herzliche und weiterhin zuversichtliche Grüße
Cynthia Philebrunn