26.01.2026, 09:48
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
die Forderung und Grundintention der Petition ist es, die Debatte um den Hallenbadneubau aus dem Gemeinderatswahlkampf herauszuhalten, weil die Gefahr besteht, dass das Thema in aufgeheizten Wahlkampfzeiten zunehmend eskaliert und nicht mehr sachgerecht diskutiert und entschieden wird.
Bürgermeister bezeichnet Petition als „wertlos“ und rechtswidrig:
Nachfolgend Informationen, warum das nicht stimmt und wie Sie das Anliegen weiter unterstützen können. Vielen Dank!
1. Der Kreisbote Füssen hat in seiner Ausgabe vom 23. Januar 2026 über die Petition berichtet-
Der Artikel ist unter folgendem Link abrufbar: bit.ly/3LV2Gjl
Gegenüber dem Kreisboten Füssen hat Bürgermeister Alfons Haf (Pfrontener Liste) die Online-Petition als „wertlos“ und „rechtlich nicht zulässig“ bezeichnet.
Bürgermeister Alfons Haf und seine Gemeinderatsmehrheit machen den Bürgerwillen „wertlos, wenn sie sich nicht um die Sorgen und Argumente der Bürgerinnen und Bürger kümmern.
Die Online-Petition ist zudem rechtlich zulässig – gedeckt durch die im Grundgesetz garantierten Grundrechte.
Und auch die vorgebrachte Aussage, sie sei rechtlich nicht zulässig, weil auch Nicht-Pfrontener unterzeichnen dürfen, geht ins Leere: Das Online-Petition unterscheidet klar zwischen Unterzeichner aus Pfronten und Auswärtigen, was auf der Internetseite offen und transparent für jeden ausgewiesen wird.
2. Die Allgäuer Zeitung hat am 24. Januar 2026 ein Interview veröffentlicht, in dem Joachim Wohlfart noch einmal die Intention der Petition erläutert und über den aktuellen Stand berichtet.
Das Interview ist über den folgenden Link erreichbar: bit.ly/4sUhY8J
Allerdings nur hinter der Bezahlschranke, weshalb wir hier zur Ihrer Information die Fragen mit den eingereichten Fragen angefügt haben:
Sie haben mit der Petition nun das Quorum erreicht – was bedeutet das?
Das zeigt ganz klar: Das Thema bewegt viele Menschen. Das Quorum gibt an, wie viele Unterschriften nötig sind, damit openPetition von den zuständigen gewählten Vertreterinnen und Vertretern Stellungnahmen zur Petition einholt – die dann öffentlich sichtbar sind. Für mich ist das ein starkes Signal und die Menschen wissen dann, von wem ihre Meinung ernst genommen wird und von wem nicht.
Aber rechtliche Auswirkungen hat diese Petition nicht. Was erhoffen Sie sich davon?
Ich spreche tagtäglich mit Menschen und höre immer wieder dieselben, in meinen Augen berechtigten, Argumente und Sorgen: Bauchschmerzen bezüglich Standort, Unbehagen beim überhasteten Tempo des Verfahrens und beim angedeuteten Betreiberkonzept. Das führt beispielsweise bei Eltern, Schülern, Lehrern, Anwohnern und Steuerzahlern zu Frust, weil sich viele vom Bürgermeister und seiner Gemeinderatsmehrheit nicht gehört fühlen. Die Petition ist ein Akt der Selbsthilfe, der diesen Sorgen eine Stimme verleiht. Dieses Mittel der Meinungsäußerung soll dazu führen, dass dieses wichtige, überaus komplexe und weitreichende Thema wieder in eine Bahn gelenkt wird, die eine sorgfältige und in der Sache durchdachte Entscheidung ohne politischen Druck ermöglicht.
Das Thema Neubau eines Hallenbades ist nicht neu: Es gab lange öffentliche Debatten, auch einen Bürgerentscheid mit klarem Votum für einen Neubau. Warum sollte man jetzt also wieder auf die Bremse treten?
Wir treten nicht auf die Bremse – wir nehmen lediglich für einen überschaubaren Zeitraum kurz den Fuß vom Gas. Ein Hallenbad: ja – aber Entscheidungen dieser Größenordnung sollten transparent, sauber durchgerechnet und fair gegenüber dem künftigen Gemeinderat getroffen werden. Solange das wie eben geschildert durch den Wahlkampf nicht gelingen kann, sind Schnellschüsse kurz vor dem Wechsel des Gemeinderats nicht verantwortungsvoll.
Ziel der Petition ist es also nicht, einen Hallenbad-Neubau zu verhindern?
Nein, definitiv nicht. Ziel ist, dass der Neubau nicht in aufgeheizten Wahlkampfzeiten vorangetrieben wird, sondern in einer sachlich-ruhigen Atmosphäre mit der notwendigen Sorgfalt. Deshalb vom künftigen Gemeinderat, der in seiner neuen Zusammensetzung dafür geradestehe muss.
Die Petition kann grundsätzlich auf zwei Arten gezeichnet werden:
1. Online: openpetition.de/!tjmyw
2. Händisch auf Sammelbögen (siehe PDF im Anhang).
Sammelbögen können ebenfalls unter dem in Ziffer 1 angegebenen Link herungergeladen werden.
Bitte machen Sie andere mündlich, digital (Mail, WhatsApp, Social Media etc.) oder schriftlich auf die Petition aufmerksam.
Dies geht zum Beispiel auch, indem Sie den in beigefügter PDF (letzte Seite) enthaltenen Abrisszettel ausdrucken, aufhängen, auslegen und weitergeben.
Unterstützen Sie Menschen, die kein Internet haben oder im Umgang mit digitalen Medien nicht geübt sind und helfen Ihnen, wenn sie auf Papier unterschreiben möchten. Vielen Dank.
Deshalb Sammelbögen gerne ausdrucken, weitergeben und auslegen ♥
Die ausgefüllten Sammelbögen können wie im Anhang (Seite 4) beschrieben ganz einfach auf der Pet