Region: Karlsruhe
Umwelt

Hilfe für denkmalgeschützte Gärten in Karlsruhe-Oststadt !!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Frank Mentrup, Gemeinderat Karlsruhe
1.118 Unterstützende 821 in Karlsruhe

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.118 Unterstützende 821 in Karlsruhe

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.07.2019
  4. Dialog
  5. Gescheitert

18.06.2018, 22:21

Liebe Unterstützer,
die Karlsruher Liste (KL) und der BV Oststadt möchten sich am Sa. den 23.Juni 2018 um 14.30 die "Situation" vor Ort anschauen und mit uns darüber diskutieren.
Deshalb sollte jeder, der Zeit hat, zu dem Treffen kommen damit wir unsere Meinung ,dass es hier um mehr geht als nur "Blabla", kundtun können.

Wir treffen uns schon um 14.00 auf dem Spielplatz im Hinterhof, (zwischen Emil-Gött-Strasse und Parkstrasse) .
Wer noch jemanden mitbringen möchte, kann dies gerne tun.

Bei Fragen könnt Ihr mich gerne kontaktieren.
Bis dahin
Andrea


13.05.2018, 13:57

Hallo,
hier habe ich noch einige Antworten auf Fragen, die mir sehr oft gestellt wurden.
Auch nachzulesen unter den FAQ´s bei openpetition.de

Was passiert, wenn Nicht-Volljährige unterschreiben?

Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.

Kann ich für andere von meinem Internetzugang aus unterschreiben?

Eine Unterstützungserklärung ist nicht an den exklusiven Zugang zu einem Internet-Rechner gebunden. Das Einverständnis der Person vorausgesetzt, können Sie in deren Namen eine Petition unterschreiben.
Ein Missbrauch dieser Möglichkeit ist nicht ganz auszuschließen. Wer allerdings auf diese Weise die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Manipulationsversuche können von uns oder dem Petenten zur Anzeige gebracht werden.

Gruß


17.04.2018, 20:48

Dokument anzeigen

Liebe Unterstützer,
Unsere Petition braucht mehr Aufmerksamkeit um neue Mitstreiter zu bekommen.
Deshalb sollte jeder dem der Natur- und Umweltschutz am Herzen liegt
versuchen Gleichgesinnte zu gewinnen!
z.B durch aushängen / verteilen des beigefügten Vordruckes in der Nachbarschaft, Vereinen, Märkten, Gartenvereinen, Twitter oder Facebook ect.
Jede Unterschrift zählt.

Danke schon vorab
Andrea König


28.01.2018, 22:05

Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

Beteff: Bebauungsplan „Wohnen am Fasanengarten westlich der Parkstraße“, Oststadt

Vielen Dank für Ihre Antworten auf meinen Brief vom 29.10.2017.

Diese werfen für uns noch wichtige Fragen auf.

In welcher Weise steht das Bauvorhaben im Einklang mit den Zielen des "Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020", welches ich bei Ihnen doch als bekannt voraussetzten darf?

Wie stehen Sie zu den nachfolgenden Zielen, die in diesem Konzept ausgewiesen sind?
- Schutz der Bevölkerung
- Wohnqualität soll erhöht werden
- Schutz von ruhigen Gebieten
- Erhalt der Vielfalt der Arten und Lebensräume
- Sicherung der biologischen Vielfalt

Warum, unter anderem, die Auffassung vertreten wird, die Gärten seien als Denkmal nicht schützenswertt, obwohl das gesamte Bauensemble inklusive der Gärten als denkmalgeschützt auf der Homepage der Stadt Karlsruhe ausgewiesen wird, können wir nicht nachvollziehen.

Außerdem fehlt uns eine eindeutige Stellungnahme, wie die Vernichtung von Grünflächen mit dem „Luftreinhalteaktionsplan“ zu vereinbaren ist, in dem allerdings nicht einmal der PM2,5-Wert erfasst wird.

Bei den "Ideen und Anregungen" Karlsruher Bürger mit der dazugehörigen Stellungnahme wird bei Pkt. 4 die Anregung über die Verlagerung der Militärstandorte erwähnt.

Die Mackensen-Kaserne, die unweit von hier liegt, wäre ja eine Alternative über die es sich nachzudenken lohnt. So wie damals auf dem ehemaligen französischen Kasernengelände zwischen Grenadierstraße und Knielinger Allee.

Das Ziel, einer Baugenossenschaft wie der Hardtwaldsiedlung e.G., die noch ungenutzten Gebäude zum Kauf oder zur Erbpacht anzubieten, ist, schon wenn man die Lage bedenkt, ideal.

Auch würde, an Stelle der "Volkswohnung", einmal eine andere Genossenschaft zum Zuge kommen.

Damit wäre auch dafür gesorgt, bezahlbaren Wohnraum in größerem Maße zu schaffen, als es hier der Fall wäre.
Und das womöglich noch mit kleinen Läden und einem Konzept für Senioren, davon würden alle profitieren.
Überlegen Sie bitte im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner unseres Stadtviertels diesen Aspekt noch einmal vor Ihrer endgültigen Entscheidung.

Denn alle Konzepte, wie auch der "Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 2017", klingen für uns als Betroffene wie Hohn.
Denn gerade Tiere die auf der FFH Anhang-IV- Liste stehen, lassen sich nur, wenn überhaupt, begrenzte Zeit "einfangen und umsiedeln". Dafür ist die Liste nicht gedacht.

Wo sollen die „Offenen Pforten 20xx“ denn stattfinden?

Was wollen Sie Ihren Kindern und Enkeln erklären, wenn die jetzt noch lebenden, geschützten Arten nur noch ausgestopft im Vivarium aber nicht mehr in freien Lebensräumen beobachtet werden können? - „Ich hatte andere Prioritäten“ ?

Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest

Mit freundlichen Grüßen

Andrea König


28.01.2018, 22:00

Sehr geehrte Frau König,



bitte entschuldigen Sie zunächst die späte Antwort. Vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Bemühen um den Erhalt des Kulturdenkmals der Hardtwaldsiedlung in der Oststadt. Wir können auf Ihre zahlreichen Fragen nur aus denkmalfachlicher Sicht antworten.



Das Landesamt für Denkmalpflege wurde schon sehr früh in den Planungsprozess mit einbezogen und hat die Belange der Denkmalpflege vorgebracht. Im gesamten Prozess stellt der Belang der Denkmalpflege allerding nur einen von vielen zu berücksichtigen Aspekten dar. Ganz besonders gewichtig muss hier die innerstädtische Verdichtung und Schaffung von Wohnraum angesehen werden. Im Abwägungsprozess aller Belange musste an dieser Stelle der Kompromiss geschlossen werden, dass die betroffene Gartenfläche mit maßstäblichen Punkthäusern bebaut werden kann. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.-Ing. Martin Hahn
Hauptkonservator
stv. Referatsleiter

Landesamt für Denkmalpflege


28.01.2018, 21:56

Sehr geehrte Frau König,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2017, dem allerdings eine von Ihnen erwähnte Unterschriftenliste nicht beilag. Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie wenden sich gegen die beabsichtigte Bebauung zwischen den Anwesen der Emil-Gött-Straße und der Parkstraße. Ich kann Ihr Anliegen und Ihre Argumentation sehr gut verstehen, möchte diese aber noch um weitere Aspekte ergänzen.

Es ist bekannt, dass die Wohnbauten, aber auch die zugehörigen Nutzgärten und die historische Garagenzeile eine Sachgesamtheit nach Denkmalschutz darstellt. Deshalb wurde eine mögliche Bebauung in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt entwickelt. Auch der ökologische Wert der Gärten wird gesehen, das Vorkommen geschützter Arten wurde gutachterlich untersucht.

Andererseits ist Ihnen sicher auch der große Mangel an Wohnungen in Karlsruhe bekannt und es ist Aufgabe der Stadtverwaltung auch in Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften neuen Wohnraum zu schaffen. Hierbei werden alle in Frage kommenden Möglichkeiten geprüft. Die Aufstockung bestehender Häuser gehört hierzu genauso wie die Umnutzung nicht mehr benötigter Kasernen etc. Ein Vorkaufsrecht kann jedoch nur ausgeübt werden, wenn Grundstücke auch zum Verkauf anstehen.

Die Gebietskategorie „urbane Gebiete“ kommt hier nicht zum Einsatz. Eine so hohe Verdichtung wäre in diesem Umfeld nicht angemessen.

Es ist Aufgabe des Gemeinderats in Ausübung mit seiner Planungshoheit, über den Erlass der Bebauungspläne zu entscheiden. Dabei hat er die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Bebauungsplanverfahren, das derzeit durchgeführt wird, dient dazu, diese Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten.

Dem Gemeinderat wird dieses Abwägungsmaterial für seine Entscheidung vorgelegt. Im Zuge dessen wird die Stadtverwaltung mit der Vorlage zum Gemeinderatsbeschluss auch Ihre Argumente dem Gemeinderat zugänglich machen.
Die ersten Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange ist inzwischen abgeschlossen. Das hierbei eingegangene Abwägungsmaterial wird zurzeit aufgearbeitet und demnächst dem Gemeinderat zur Entscheidung über die öffentliche Auslegung vorgelegt.

Der Bebauungsplanentwurf liegt dann noch einmal für einen Monat beim Stadtplanungsamt öffentlich aus. Im Zuge dessen können Sie die Planunterlagen mit Begründung und die Gutachten beim Stadtplanungsamt oder über das Internet einsehen und zu der Planung noch einmal Stellung nehmen. Über die Termine des Gemeinderats mit seiner Tagesordnung und die Fristen für die öffentliche Auslegung können Sie sich über das Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, die StadtZeitung (Teil des Kuriers) oder auch über die Bebauungsplanseite auf der Homepage der Stadt Karlsruhe (www.karlsruhe.de/bebauungsplanung) informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Obert
Bürgermeister


28.01.2018, 21:55

Hallo Frau König

Das liegt an der Größe des Grundstücks und an der Lage (Innenentwicklung)

Es wird keine Umweltprüfung nach Paragraf 2 Absatz 4 Baugesetzbuch durchgeführt."
ist ein Gutachten mit einer Beobachtung des Geländes über ein Jahr.
Es gilt hier :

"Der neu eingeführte § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung und damit die Möglichkeit für ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gilt nur für folgende Fälle:
• für zulässige Grundflächen unter 20.000 m² ,
• für zulässige Grundflächen zwischen 20.000 und 70.000 m², wenn keine erheblichen Umweltauswirkungen zu befürchten sind. Hier hat eine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen ".

Selbstverständlich muss aber trotzdem im vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Umwelt dort (versiegelt, Gartengelände ...) beschrieben und bewertet werden und entsprechende Ersatzmaßnahmen für Ausgleich sorgen. Eidechsen z.B. stehen unter Schutz und müssen gefangen und verlagert werden.

Der Denkmalschutz ist insolviert, es werden einige Garagen erhalten.

"Schall" gibt es im Baurecht nicht -- es geht nur um Lärm, der ist messbar und hat gewisse Grenzwerte.
Ebenso gibt es keine dauerhafte Erschütterungen (woher?) sondern sicher nur Einschränkungen in der Bauzeit

Da der vorhabenbezogen Bebauungsplan noch nicht eingereicht ist kann ich Ihnen wenig Details weiter sagen.
Auch ein Termin, wann das Verfahren beginnen soll ist mir nicht bekannt.

PS: Baurecht schützt die Eigentümer der Nachbargrundstücke. Mieter haben leider deutlich weniger Rechte.

mit freundlichen Grüßen
Michael Zeh


28.01.2018, 21:54

Sehr geehrte Frau König,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.10.

Das Bauvorhaben werden wir durch unsere Vertretung im Planungsausschuss kritisch begleiten. Einsprüche können im normalen Bebauungsplanverfahren gestellt werden.

Für uns hat der Erhalt von Mikroklima und Luftschneisen eine hohe Priorität. Ihr Anliegen ist uns daher gut verständlich. Wir werden im Planungsausschuss die von Ihnen aufgeworfenen fragen vorbringen.

Eine detaillierterer Antwort wird Ihnen bestimmt durch das Büro des Oberbürgermeisters zugestellt werden.

Wir hoffen, Ihnen damit bereit ein wenig helfen zu können und verbleiben

Mit besten Grüßen,

FDP-Fraktion


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