04.09.2026, 05:02
Das Landratsamt Emmendingen hat rechtliche Bedenken, wegen der es nicht in Sachen Igelschutz tätig werden möchte – siehe Stellungnahme des Landrates Herrn Hurth. Wir haben deshalb beim Umweltministerium in Stuttgart (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft), der höchsten Naturschutzbehörde im Land, nachgefragt. Wir wollten auf höchster Ebene klären lassen, ob Allgemeinverfügungen (=Regelungen die untersagen, dass Mähroboter Nachts betrieben werden dürfen) entsprechend derjenigen des Landkreises Esslingen oder der Städte Freiburg, Ulm und Stuttgart, zulässig sind und eine Möglichkeit darstellen, den Igelschutz zu verbessern. Diese Antwort haben wir bekommen:
„Uns liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass solche Allgemeinverfügungen rechtlich nicht zulässig sind. Insofern gehen wir davon aus, dass sie eine rechtliche Möglichkeit zur Verbesserung des Igelschutzes darstellen.“
Jetzt steht einem wirksamen Igelschutz nichts mehr im Wege!