30.08.2026, 14:04
Der Petitionstext wurde gekürzt, übersichtlicher gegliedert und auf die konkrete Forderung nach einer erneuten öffentlichen Beratung konzentriert. Die Rolle des Gemeinderats, der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 13.07.2021 sowie der darin enthaltene Prüfauftrag zu den Nachbarunterschriften wurden ergänzt. Die rechtlichen Angaben wurden präzisiert: Bei Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften ist Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO maßgeblich. Außerdem wurden der bereits erteilte Genehmigungsstand, die Auswirkungen auf die bestehende Wohnnutzung und die Abgrenzung zu den abgeschlossenen Gerichtsverfahren klarer und sachlicher dargestellt. Die Forderung bleibt unverändert: Das Vorhaben soll auf vollständiger und korrekter Grundlage erneut öffentlich beraten werden.
Neuer Titel: Ja zu Wohnraum – aber nach geltenden Regeln: Retzbacher Altort schützen – Bauprojekt Bergstraße 38 nach Gestaltungssatzung prüfenschützen!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 64 (28 in Zellingen)