30.08.2026, 15:11
Die Main-Post berichtet über eine geplante Seniorenwohnanlage mit 33 Wohnungen und Appartements in der Brückenstraße 42 in Zellingen.
Nach dem Artikel wäre das dreigeschossige Gebäude nach dem klassischen Bauplanungsrecht an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig, weil es sich nicht in die Umgebung einfügt und von Vorgaben der Baugestaltungssatzung abweicht. Der Gemeinderat entschied sich dennoch für die Anwendung des „Bauturbos“ und erteilte bei zwei Gegenstimmen sein Einvernehmen.
In der öffentlichen Beratung wurden unter anderem die Gebäudehöhe von 13 Metern, Abweichungen von der Gestaltungssatzung und die Anzahl der Stellplätze behandelt.
Der Artikel berichtet nicht unmittelbar über unsere Petition oder das Bauprojekt Bergstraße 38 in Retzbach. Er zeigt jedoch, welche zentrale Rolle der Gemeinderat bei erheblichen Abweichungen, bei der Abwägung ihrer Auswirkungen und bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens spielt.
Genau darum geht es auch bei unserer Petition: Der Gemeinderat muss vollständig informiert sein, sämtliche Abweichungen erkennen und auf der Grundlage korrekter Planunterlagen transparent entscheiden können.
Für die Bergstraße 38 fordern wir deshalb eine erneute öffentliche Beratung auf einer vollständigen und korrekten Entscheidungsgrundlage.
Zum Main-Post-Artikel vom 21.08.2026:
https://www.mainpost.de/main-spessart/karlstadt/zellingen-bauturbo-in-zellingen-ermoeglicht-seniorenwohnanlage-mit-33-wohnungen-und-appartements-114694985