Region: Zellingen

Ja zu Wohnraum – aber nach geltenden Regeln: Retzbacher Altort schützen!

Petition richtet sich an:
Gemeinderat des Marktes Zellingen

74 Unterschriften

16 %
36 von 220 für Quorum in Zellingen Zellingen

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36 von 220 für Quorum in Zellingen Zellingen
  1. Gestartet März 2026
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

30.08.2026, 15:17

Die Main-Post erläutert in einem Beitrag vom 02.06.2026, aktualisiert am 16.06.2026, die Möglichkeiten und Grenzen des sogenannten Bauturbos. Dazu äußert sich Sabina Wittmann, Leiterin des Sachgebiets Baurecht beim Landratsamt Main-Spessart.
Der Artikel stellt ausdrücklich klar: Der Bauturbo ist kein Freifahrtschein. Er setzt unter anderem voraus, dass die Gemeinde zustimmt und Nachbarn nicht unzumutbar belastet werden. Außerdem werden andere gesetzliche Anforderungen nicht außer Kraft gesetzt. Insbesondere das Abstandsflächenrecht und weitere Fachgesetze gelten weiterhin.
Das Bauprojekt Bergstraße 38 in Retzbach wurde nicht mithilfe des Bauturbos genehmigt; das Verfahren liegt zeitlich davor. Die im Artikel erläuterten Grundsätze sind für unsere Petition dennoch von besonderer Bedeutung.
Sabina Wittmann leitet das für Baugenehmigungen zuständige Sachgebiet Baurecht des Landratsamts Main-Spessart. Dieses Sachgebiet war auch für das Genehmigungsverfahren Bergstraße 38 zuständig. Ihre öffentlichen Aussagen zu Gemeindezustimmung, Abstandsflächen und dem Schutz vor unzumutbaren Nachbarbelastungen stehen deshalb aus Sicht der Petition in einem erklärungsbedürftigen Spannungsverhältnis zum konkreten Umgang mit diesem Bauvorhaben.
Im Fall Bergstraße 38 hatte der Ortsplaner bereits am 19.12.2018 schriftlich darauf hingewiesen, dass reduzierte Abstandsflächen nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich seien. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte am 13.07.2021 sein Einvernehmen mit dem Auftrag, die Nachbarunterschriften prüfen zu lassen. Die Zustimmung des unmittelbar betroffenen Nachbarn lag nicht vor.
Trotzdem wurde die Baugenehmigung durch das Landratsamt Main-Spessart erteilt. Nach den vorliegenden Unterlagen ist bis heute nicht nachvollziehbar geklärt,

  • wie der Prüfauftrag zu den Nachbarunterschriften ausgeführt wurde,
  • ob das Ergebnis dem Bau- und Umweltausschuss mitgeteilt wurde,
  • ob der Ausschuss auch ohne die erwartete Nachbarzustimmung an seinem Einvernehmen festhalten wollte,
  • und wie die erheblichen Auswirkungen auf das seit 1957 genehmigte Wohnraumfenster bei der Entscheidung berücksichtigt wurden.

Es geht deshalb nicht darum, Frau Wittmann eine persönliche Absicht zu unterstellen. Es geht um einen nachvollziehbaren Widerspruch zwischen den öffentlich erläuterten Schutzgrundsätzen und dem Ergebnis des konkreten Genehmigungsverfahrens, für das das von ihr geleitete Sachgebiet zuständig war. Dieser Widerspruch sollte fachlich und transparent aufgeklärt werden.
Genau deshalb fordert unsere Petition eine erneute öffentliche Beratung: Der Gemeinderat soll auf der Grundlage vollständiger und korrekt dargestellter Unterlagen klären, welche Abweichungen vorliegen und wozu das gemeindliche Einvernehmen tatsächlich erteilt wurde.
Zum Main-Post-Artikel:
https://www.mainpost.de/main-spessart/main-spessart/main-spessart-der-bauturbo-greift-wie-das-neue-instrument-beim-thema-bauen-die-spielregeln-veraendert-1606-113933875


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