26.02.2026, 06:39
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Petitionen, bei denen der Empfänger der Petition nicht ermächtigt ist in der Sache des Petitionsanliegens zu entscheiden, werden nicht öffentlich gelistet und die Unterstützer werden darauf hingewiesen.
Die Forderung, einen Volksentscheid durchzuführen, zur Frage, ob nach Art. 146GG eine neue Verfassung geschaffen werden soll, ist nicht umsetzbar, da es auf Bundesebene keine Volksentscheide gibt.